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Der Wischhof


Zur Geschichte des letzten Pagentorner Bauernhofes
 

Von Hanna Lampe
 

Sonderdruck aus Bremisches Jahrbuch Bd 66 . 1988
 

Der Hastedter Bauernsohn Harm Lampe (Anmerkung 1), 1660 geboren und am 30. Dezember in St. Remberti getauft, war der mittlere von den drei Söhnen seines 1670 verstorbenen Vaters Henrich. Er konnte also nicht damit rechnen, die väterliche Stelle zu übernehmen, die ja seinem ältesten Bruder als Anerben zukam. Da nun auch seine Mutter, Gretke Hagens, als Witwe schon bald eine zweite Ehe mit Arend Seekamp geschlossen hatte, der nun als Interimswirt das Regiment auf dem Hof führte, wird für Harm der Gedanke auszuheiraten nahe gelegen haben. So nahm er um 1691 Margretha Gebhardts zur Frau, die Tochter des Wirts vom „Neuen Sandkrug" am Hulsberg, Mathias Gebhardt.


Dieser Gebhardt stammte aus Hamburg, war am 4. September 1655 Altstadtbürger in Bremen geworden und hatte den „Neuen Sandkrug" wohl schon bald übernommen, vielleicht gar begründet, denn schon 1664 ließ er in St. Remberti seine älteste und am 17. März 1668 die Tochter Margretha taufen. Bei den angegebenen Namen der Gevattern des Kindes fällt auf, daß es Namen von Frauen aus damals in Bremen führenden Familien sind, wie Formanoir, Lullmann, von Buren und Esich. Dazu lassen sich, etwa von der Mutter des Kindes ausgehend, keine Schlüsse ziehen, denn diese ist nur mit ihrem Vornamen, Hille, genannt.


Der Name „Neuer Sandkrug" entstand im Gegensatz zu einem anderen Wirtshaus, dem „Sandkrug", das „außerm Steinturm" lag, da, wo heute die Friesenstraße abzweigt, und wohl ein erfolgreicher Betrieb war, so daß Gebhardt Wert auf gerade diesen Namen legte. Sein Wirtshaus spielte in den Spannungen zwischen der Großmacht Schweden und der Stadt im Jahre 1664 insofern eine gewisse Rolle, als die schwedische Regierung in ihrer Verpflichtung, zur Reichssteuer des Türkenschatzes beizutragen, versuchte, auf Grund ihrer Grenzfindungen auch von den Bewohnern der östlichen Vorstadt die Kopfschatzsteuer zu erheben. Sie befahl den Bewohnern der Vorstadt, am 3. März 1664 mittags um 2 Uhr sich vor Unss in das nahe vor Hastedt neu erbaute Wirtshaus, welches Mathias Gebhardt bewonet, ohnausbleiblich einzustellen und die Kopfsteuer zu erlegen (Anmerkung 2). Es erschien aber niemand. Das Sitzungsprotokoll — es waren die Herren von Olpteda, von Weiker, von Cleverfeld und der Notar Alard Hüsing anwesend — berichtet: Danach, als von allen citatis niemand,.. sich eingefunden, haben commissarii obbemelten Wirt Mathias Gebhardt in die Stube fordern lassen, um von ihm den Kopfschatz zu erheben, der sich aber auch weigerte. Hierauf haben die Herren noch bis 5 Uhr gegen Abend verweilet und sind wieder von dannen nach der Stadt weggefahren. Ihre Zehrkosten betrugen 10 Rtlr. und 8 Grote (Anmerkung 3).


Das Grundstück des „Neuen Sandkrug" wurde zuzeiten eines späteren Inhabers, Johann Friedrich Lehmann, im Jahr 1817 vom Feldmesser Blohm vermessen. Auf dem Gelände sind um 1877 von Baumeister Bredehorst die „Hülsenstraße" (heute Schaumburger Straße) und die „kleine Hülsenstraße" (heute Hülsenstraße) angelegt und teilweise auch schon bebaut worden.


Auf dieses Grundstück, in das Haus seines Schwiegervaters, zog Harm Lampe nun 1691 bei seiner Heirat. Es war also eine Einheirat, und er dachte wohl, daß er später dessen Betrieb, der, wie auch in späteren Jahren noch, eine Ausspannwirtschaft war, übernehmen könnte. Doch im Jahre 1694 änderte sich seine Lage plötzlich. Seine ältere Schwester Anna, Witwe des Pagentorner Bauern Dierich Ötjen, war durch Krankheit nicht mehr in der Lage, ihrem Hof vorzustehen. Sie schloß am 20. Juni 1694 mit ihrem Bruder Harm einen „Transactionsvertrag", in dem sie ihr Land in der Feldmark Pagentorn, und damit ihren Hof, ihm und seinen Erben „zu ewigen Tagen" übertrug (siehe Anhang). Harm dagegen verpflichtete sich, ihr, da sie gebrechlich war, aus eigenen Mitteln eine Hilfs- und Pflegeperson zu bezahlen. Ihren Kindern Henrich und Aalcke, zu der Zeit sechs und drei Jahre alt, würde er an ihrem Hochzeitsmorgen jedem zum Brautschatz geben einhundert Rtlr., und Henrich außerdem zum Abstand des Hofes, wenn er 16 Jahre alt sei, 12 Rtlr. Henrich Ötjen heiratete dann 1716 die Witwe des Baumanns Cord von Bremen in Walle, blieb aber ohne Nachkommen. Der dortige Hof ging an den Stiefsohn Gätje von Bremen. Den „Transactionsvertrag" von 1694 hat auch der Schwiegervater Mathiß Gebhardt eigenhändig unterschrieben, während die drei Brüder Lampe angaben, „Schreibens unerfahren" zu sein.


Zu dieser Zeit haben die Gebäude des Hofes noch an ihrem alten Platz gestanden, nämlich bey St. Remberti an der Heerstraße, wie es bei den Meiergebühren für Dierich Ötjen und auch schon bei dessen Vater Gerd in den Rechnungsbüchern immer wieder heißt (Anmerkung 4). Dieser Wohnplatz erschien zunächst unverständlich, weil mit „Heerstraße" doch nur der Ostertors- und Steintorssteinweg gemeint sein konnte, von dem aber die Rembertikirche weit ab lag. Da brachten andere Rechnungsbücher ab 1689 Aufklärung. Es heißt dort: Die Heerstraße von der Brücke bis an die Bürgerweide bey St. Remberti (Anmerkung 5). Und sogar 1742 liest man noch die Bemerkung: Zur Vorstadt gehört auch die Heerstraße von der Bürgerweide bis zum Herdenthor (Anmerkung 6). Vielleicht muß man annehmen, daß in der Bezeichnung „Heerstraße" die Erinnerung an einen sehr alten Heerweg außerhalb von Stadtmauern und Vorstadtsbefestigungen fortlebte.

Abbildung 1: Der Wischhof 1935. Foto: Hanna Lampe


Die Ötjen-Lampesche Hofstelle dort muß aber vor 1698 verschwunden sein, vielleicht durch Brand, denn 1698 wandte sich Härmen Lampe an die Verwaltung der bremischen Marstallsgüter des Senats mit der Bitte um eine Landzuweisung (Anmerkung 7). Es wurde ihm daraufhin ein Stück Land hinter dem Grundstück seines inzwischen verstorbenen Schwiegervaters gegeben, damit er, wie es heißt, „darauf ein Haus setzen und etwas einsäen könnte". Das geschah auch. Es waren viereinhalb Morgen, und zwar Land, das vorher noch keinen Bebauer gehabt hatte, wie die Aufzeichnungen ergeben. Auch dieses, das Land für die neue Hofstelle, ist im Jahr 1817 vom Feldmesser Blohm vermessen worden.

 

Abbildung 2: Vermessungsplan 1817


1697 hatten sich Harms persönliche Verhältnisse durch den Tod seiner jungen Frau wenige Tage nach dem ihres Vaters verändert, und er heiratete im November Ilsabe Schlengemann aus der Vahr, Tochter des dortigen Baumanns Wöltje Schlengemann und der Eilke Reinkelürs. In dieser Ehe wurden fünf Kinder geboren, da starb Harm im Jahr 1706,46 Jahre alt; und das sollte sich für die Familie und den Hof unheilvoll auswirken.


Die Jahre unter Harms Führung scheinen für den Hof günstig gewesen zu sein. Unter seiner Leitung waren neue Gebäude auf neuem Gelände geschaffen worden. Auch eine neue Scheune war gebaut worden, die hart an der Grenze zum Gebhardtschen Grundstück stand, was in einer Streitsache um 1700 mit der Witwe Gebhardt erwähnt wird. Auch hatte er dem früher Oetjenschen Hof ein bis zum Wümmedeich durchgehendes Stück Grasland hinzuerworben, fünf Kämpe in der Wetterung. Und von Anleihen und anderen Schulden während seiner Zeit ist in den Hofpapieren nichts zu finden. Im Jahr nach seinem Tod aber schloß seine Witwe Ilsabe eine zweite Ehe.


Johann Frese hieß der Bräutigam, gut 40 Jahre alt, geboren in Rockwinkel, Sohn des dortigen Baumanns Rönning Frese und der Anna Berends. Er übernahm den Lampeschen Hof nicht als Interimswirt, wie es sonst, wenn ein Sohn erster Ehe vorhanden war, meist geschah, sondern als proprietarius dominü, wie es im Ehevertrag heißt, nämlich „Land und Sand, Haus und Hof", und die Lampeschen Kinder sollten abgefunden werden. Sie waren um diese Zeit 9, 7, 5, 3 und anderthalb Jahre alt (Anmerkung 8).
 

Es wurde vereinbart, daß jedes Kind auf seinem Brautmorgen 50 Rtlr., ein Pferd, eine Kuh und einen herkömmlichen Brautwagen bekommen sollte, im ganzen aber jede der vier Töchter 150 Rtlr. beanspruchen könnte, der Sohn aber zum Abstand des Hofes 20 Rtlr. und die 150 Rtlr. bei der Ausstattung zum Bräutigamskleide, dann aber, wie in der Bauerschaft üblich, „allsofort zu entrichten". Man fragt sich, was die Brüder des Vaters, Henrich und Frerich Lampe, wohl bewogen hat, einen für die Lampeschen Kinder so ungünstigen und zweifelhaften Ehevertrag zu unterschreiben. Der Bräutigam seinerseits brachte 200 Rtlr., ein Pferd und eine Kuh in die Stelle mit, der Fall, daß der Einheiratende eine besonders hohe Summe „zum Besten des Hofes" einbrächte, lag also nicht vor. Ferner: Der Ehevertrag war wohl notariell durch Gerhardus Meyer aufgestellt und abgesichert, aber es werden keine Vormünder für die Kinder genannt. Es fehlt auch die Genehmigung der Grundherrschaft. Nun war es das Jahr 1707, als die Feldmark Pagentorn unter schwedischer Oberhoheit stand; doch auch die bremische Grundherrschaft, der Marstall, wurde nicht angegangen. So nahmen die Dinge ihren Lauf.


Johann Frese zeigte sich als schlechter Wirtschafter. Er brachte den Hof fast an den Ruin. Um seiner ständigen Geldverlegenheit abzuhelfen, geriet er schließlich mit seinen Meierpflichten in Konflikt, versetzte Grundstücke und tauschte mit mehreren Pagentornern Land aus, angeblich, weil ihm diese Stücke dann von seiner Hof stelle aus bequemer zu erreichen waren, in Wirklichkeit aber gab er wertvolleres Land gegen schlechteres hin und ließ sich die Differenz des Wertes in barem Geld ausbezahlen. Seinen Weinkaufsbrief, das wichtigste Dokument über sein Meierrecht, versetzte er für 50 Rtlr. an Dirk Delves, der freilich auf eine solche Gelegenheit, sich in den Besitz eines Hofes zu setzen, wohl nur gewartet hatte (Anmerkung 9).


Wer war nun dieser Dirich Delves? Eine vielfach umstrittene und wohl auch zwielichtige Persönlichkeit. In schwedischer Zeit Corporal in der Kompanie des Majors Wrangel gewesen, kaufte er am 4. Juni 1691 von dem Pagentorner Bauern Ohrban Boschen ein Stück Gartenland in der Vorstadt „außerm Steinturm". Es lag neben der damaligen Hof stelle eines anderen Pagentorners, Gerke Schierenbeck, in der heutigen Friesenstraße, die damals wohl keinen Namen hatte oder schon, wie später, wegen der naheliegenden Abdeckerei „im Dreckort" hieß.


Es war Meierland, das, wie es im Kaufvertrag heißt, Ihro Königl. Majestät von Schweden und dero Hohe Regierung zu. Stade als Grundherrn hatte, die, wie schon bei der Kopfschatzerhebung am „Neuen Sandkrug" zu lesen war, die bremische Steintorsvorstadt bis hin zum Dobben für sich beanspruchte. Als Kaufpreis für das Gartenland wurden 16 Rtlr. vereinbart, die aber nicht in bar, sondern in Gestalt eines Pferdes bezahlt werden sollten (Anmerkung 10).


Weil aber das Land durch Gerke Schierenbecks Vieh oft Schaden erlitte, verpflichtete sich der Käufer, es „aufs Beste zu Flocken und zu Fleußen" (Land als volles Eigentum benutzen), wofür der Bauer geschehen lassen wollte, daß der Käufer ein kleines Wohnhaus darauf baute aus seinen Mitteln und auf Erben zu Erben bewohnen mochte.
 

Ein Zusatz von Dirich Delves persönlich besagt, daß dieser Vertrag vom Grundherrn selbst, nämlich vom Intendanten, Herrn Burmeister, geschrieben und damit auch genehmigt worden war. Da er so darauf aus war, einen Wohnplatz zu gewinnen, wird auch das Haus bald fertig gewesen sein. Er heiratete und wurde Vorstadtbürger, wobei vermerkt ist, daß er aus St. Jürgen gebürtig war, und begann, sich als Unternehmer zu betätigen.
 

Mit den Pagentornern geriet er 1699 in Streit, als er versuchte, vom Rat ein Stück des zur Wisch und damit der Bauerschaft gehörenden Landes in Pacht zu erhalten. Als er damit kein Glück hatte, wandte er sich an den schwedischen Etatrat von Weißenfels, einen Verwaltungsbeamten des Herzogtums Bremen, mit der Angabe, das dort weidende Vieh der Pagentorner täte dem Deich Schaden, wodurch auch die unter schwedischer Herrschaft stehenden Hastedter Ländereien in Gefahr kämen. Sein Gedankengang dabei war, Schweden möge, als mächtiger und gefürchteter Feind der Stadt, auf diese einen Druck ausüben, den Pagentornern das Land zu nehmen und lieber ihm zu verheuern. Die Bauerschaft wies aber nach, daß sie für die Wisch seit „unvordenklichen Zeiten" eineinhalb Rtlr. jährlich an den Marstall und die gleiche Summe an die „reitenden Diener" gezahlt hätte, außerdem sei zum Hüten des Viehs ja ihr Kuhhirte da (Anmerkung 11).


Im Jahr 1709 pachtete Delves den Sackzehnten in der Feldmark Pagentorn. Schon seit sehr langer Zeit waren die Grundherrschaften dazu übergegangen, die Gesamtzehnteinnahmen einer Feldmark meistbietend zu verpachten, was die Verwaltung vereinfachte. Wiederholt hatten aber Bauern angefangen, zehntpflichtiges Land zu verheimlichen, was auch in Pagentorn geschehen war (Anmerkung 12). Der Wechsel in der Grundherrschaft: Erzbistum — Schweden—Dänemark—Hannover — hatte solche Versuche gewiß angeregt und erleichtert. Oft hatten die Bauern selbst den Zehnten gepachtet, wobei man von Streit nichts hörte.
 

Nun aber kaum ein Fremder, Delves, als Pächter, den man ohnehin schon unliebsam kennengelernt hatte. Der wollte nun natürlich soviel wie möglich zehntpflichtiges Land in der Feldmark haben und hatte durch sein genaues Nachforschen auf diesem Gebiet viel Streit mit den Bauern. 1715 war sein Pachtvertrag abgelaufen, und er konnte denselben nur dadurch erneuern, daß er bei der Verpachtung die mitbietenden Bauern überbot und den Zehnten auf 103 Rtlr. hinauftrieb. Damit hatte er sich indessen verkalkuliert und kämpfte in den folgenden Jahren mit Schwierigkeiten. Bei der nächsten Verpachtung nach abermals sieben Jahren hielt er sich darum zurück. Die Pagentorner, die natürlich um Delves' Nöte wußten, zögerten ebenfalls, und der Baumeister hatte urplötzlich keine Reflektanten mehr. Nach einem erneuten Anschlag der Verpachtung an den Domstüren und am Steintor kamen fünf Bauern und boten 50 Rtlr. Delves wollte wohl 60 geben und bekam von Stade den Zuschlag, denn, schrieb er dorthin, „niemand wie er kenne der Zehntpflichtigen Bosheit, daß sie die Ländereien vertauschten, oder zu Graskämpen umgruben, woraus dann kein Zehnter zu ziehen sei", und der Baumeister setzte hinzu, „Supplikant Delves ist der erste und einzige gewesen, der diese Betrügereien entdeckt (hat)" (Anmerkung 13).


Bei der Pachtung des Schwachhauser Kornzehnten 1720 beschwerte Delves sich, daß die Bauern soviel Flachs anbauten und keinen Zehnt dafür zahlen wollten. Es kam zu einem weitläufigen Prozeß, denn Delves war mit der Bitte, ihm doch den Flachs- oder Graszehnt zukommen zu lassen, bis nach Hannover gegangen. Tatsächlich kam von dort ein Befehl an die Bauern, das übermäßige Flachs-Anbauen einzuschränken, da dieses sogar für fremde (bremische!) Untertanen geschehen sei.


Doch mit seiner Bitte um Zuweisung des Flachs- und Graszehnten erhielt er eine Absage. Obwohl der Intendant Ulrichs ihn in seinem Schreiben nach dort unterstützt hatte und deutlich auf die „bekannte Hartnäckigkeit und Widersätzlichkeit" der Schwachhauser hingewiesen hatte, kam der Bescheid, daß ein Flachs- oder Graszehnt der Regierung nicht aktenkundig sei, diese sich also gar nicht im Besitz desselben befände (Anmerkung 14).


Das wichtigste Dokument jedoch, das Delves, wie oben schon bemerkt, in Händen hatte, war der Weinkaufs- und Meierbrief des Pagentorners Johann Frese. Wann Delves die 50 Rtlr. dafür bezahlt hatte, ist unklar. Erst nachdem der Landbesitz des Domkapitels in der Feldmark an Kurhannover übergegangen war, zeigte Delves den Johann Frese im Sommer 1723 bei der Verwaltung an, überreichte den Weinkaufsbrief und erbat den Freseschen Hof für sich.


Die Regierung in Stade hatte, wie wir bereits lasen, zu Delves das größte Vertrauen. Sie war durch die Angaben von Delves und die Berichte ihrer Verwaltungsbeamten bestens orientiert, hielt die Bauern für unehrlich, und ihr berechtigter Zorn über Frese veranlaßte sie, schon am 16. Oktober 1723 für Dietrich Delffes einen Meierbrief über das Fresesche Strukturland in Pagentorn auszustellen. Der Weinkauf betrug 28 Rtlr. Es war dieselbe Summe, die seine Vorgänger, Frese und Harm Lampe, seinerzeit bezahlt hatten. Dem Johann Frese war am 28. Juni bereits mitgeteilt worden, daß er ein schlechter Hauswirt gewesen und das in Gebrauch gehabte Strukturland mehrfach versetzt habe, nicht alles spezifiziert und angegeben habe, auch niemals zu rechter Zeit den Zins abgetragen, sondern es habe ihm das jederzeit erst durch Pfändung abgedrungen werden müssen, weswegen es hochnötig gewesen sei, dieses Land einem neuen Meier einzutun.


Der Reitvogt Hüneken erhielt auf Befehl des Baumeisters Renner den Auftrag, Delves das Fresesche Land anzuweisen. Das geschah am 3. Oktober, „laut dessen in Händen habenden Weinkaufsbriefes". Dies muß der von Frese versetzte Weinkaufsbrief gewesen sein, denn der Meierbrief für Delves wurde erst am 16. Oktober geschrieben und ist in Stade erst am l. Mai 1724 ratifiziert worden.


Hüneken schreibt über den Vorgang der Landzuweisung an Delves: habe ihm vermittelst Steckung eines Spatens und dazu gehörigen Formalien diese Ländereien eingewiesen mit dem Bedeuten, solche, bestem Gutdünken nach, zu flocken und zu fleusen (Anmerkung 15).


Für das richtige Auffinden der Stücke hatte Delves dem Reitvogt schon eine Liste vorgelegt über Lage und Größe derselben. Diese Liste bringt Flurnamen, die mit Hinweisen auf ihre heutige ungefähre Lage ein Bild der Feldmark geben, nämlich: Vorm Rüthenwerder (Parkallee), Wehlkamp (Parkallee), Hüner- oder Hohnderkämpe (etwa Wachmannstraße, Beethovenstraße), über dem Rütenwerder (Gegend Lüder-von-Bentheim- — Schubert-straße), Marienkamp (Gegend Parkstraße), Sandkamp (Gegend Metzer Straße), Dornbusch und Schmalgarn (Gegend An der Gete und Paschenburg-straße), Steinstücke (Gegend Uhlandstraße). Es waren über 60 Stücke, an Größe 142 Scheffel Einsaat (ein Scheffel etwa 1/2 Morgen). Neben den hier genannten gab es in der Feldmark noch weitere Flurnamen: auf dem Hohen Ufer (Humboldtstraße), Bleylake (Ende Georg-Gröning-Straße), Pferdeweide, auf dem lüthen Rahde (Gegend Lothringer Straße), Bullhörn (Schwachhauser Heerstraße — Olbersstraße).


Inzwischen setzte Frese sich entschieden zur Wehr. Er trug seinen Ohnglücklichen, ohnschuldigen Fall dem Bremer Rat vor und flehte um Schutz, da es an dehme ist, daß Dierich Delves mich armen Manne von Haus und Hof zu treiben, sich den bösen Vorsatz, Gott- und Menschenvergessenerweise gesetzet, und, nicht gedenkend, daß der Bosheit gesteuret werden könne, den Pflug in Ihro KönigL Britannische Majestät und der Stadt Bremen mir zustehendes Meierland gesetzet. Der Rat gab darauf bis zur Prüfung der Angelegenheit dem Delves den Befehl, sich des Landes zu enthalten, soweit es im Bremischen gelegen (Anmerkung 16). Als dann Frese im Februar 1725 begann, in der Feldmark Land zu pflügen, schickte Baumeister Renner den Reitvogt sogleich hinaus, Frese vom Land abzuweisen und „allernachdrücklichst anzudeuten, woferne er sich weiter dieses Landes anmaßen würde, es schwer geahndet würde".


Hüneken berichtet darüber: Der Pflug stand nicht mehr auf dem Lande,. .. aber diesen Morgen, da Frese sich bei mir einstellte, ist ihm obiges deutlich expliziret worden, worauf er zur Antwort gab, er bliebe nicht von diesem Lande ab, es mögt gehen wie es wolle, lebendig würde ihn niemand davonkriegen, und es würde noch Mord und Todtschlag daraus entstehen . .. gestern, wie er darauf gepflüget, were Delves Sohn angeritten kommen, were aber seyn Glück gewesen, daß er ihm nicht zu nahe geritten, er hette ihn sonst mit einem Beil ins Leib geworfen . . . er wolle das Land pflügen und sehen, wer ihm was tun solle (Anmerkung 17).


Diese gefährliche Aufsässigkeit erklärt sich aus den Schritten, die er in Celle beim Oberappellationsgericht unternommen hatte. Er hatte dort persönlich seine Klage gegen den ihm mündlich vom Struktuarius Renner eröffneten Beschluß über das Meierrecht vorgebracht. Das in der Akte vorhandene Schreiben des Gerichts vom 29. Januar 1725 zeigt dessen Stellungnahme: Wegen des Imploranten Frese contra den Imploraten, Struktuarius Renner den Befehl: Es wird beiden Parteien aufgegeben, bei Uns, dem Oberappellationsgericht Celle, Anwälte gehorsamst zu bestellen (Anmerkung 18). Damit hatte Frese Zeit gewonnen und sah neue Möglichkeiten.


In Bremen kam es inzwischen zu einem Zeugenverhör bei der wegen des Prozesses ernannten Senatskommission. Frese gab zu, er habe einiges Land zum Besten des Hofes vertauscht, jedoch zu schwedischer Zeit und mit Genehmigung des schwedischen Camerarius. Zwar sei eine schriftliche Bestätigung wegen der damals unruhigen Zeit nicht erfolgt, doch Johann Lots von Hastede, der die schwedischen Herren derzeit ins Pagentorner Feld hinausgefahren, könne es bezeugen. Die übrigen Pagentorner gaben ebenfalls zu Protokoll, daß alles mit dem Einverständnis der schwedischen Verwaltung geschehen sei.


Die Bauern waren bestrebt, Frese zu unterstützen, wo sie konnten. Das war auch in der Bauerschaft üblich, man hielt erst einmal zusammen, hatte aber auch Grund genug, Delves zu hassen. Zwingend aber war, daß Frese bei mehreren von ihnen Schulden hatte, die ja niemals bezahlt worden wären, wenn er seinen Hof und damit seine Existenz verloren hätte.


Während sich die Senatskommission bemühte, durch weitere Verhöre und Gegenüberstellungen Licht in das Dunkel zu bringen, stellte Delves den Antrag an den Rat, das Verbot gegen ihn aufzuheben, „den vorigen colono durch hinlängliche Zwangsmittel zu expellieren, und ihn, Delves, Hochgeneigt zu bemeiern". Es war dies der Versuch, sich auch das bremische Land Freses anzueignen. Der Rat reagierte nicht; in der Wittheitssitzung am 23. April 1727 wurde aber bekannt, daß die Stader Regierung den Bescheid aus Hannover erhalten habe, dem Frese die Ursachen seiner Abmeierung bekanntzumachen mit der Bitte an den Rat, die Zeugenverhöre einzustellen. Es wurde darauf beschlossen, die Sache laufen zu lassen, „um zu sehen, wie weit man käme" (Anmerkung 19).


Da meldete sich am 16. Januar 1728 Hinrich Lampe, der Stiefsohn Johann Freses und Sohn von Härmen, mit einem Interventionsschreiben an den Struktuarius Renner in Sachen Johann Frese, BekL: .. . muß unterthänig-demüthigst vorstellen, . . . wenngleich in meiner Kindheit die Meierstelle, womit mein sehl. Vater mit seinen Kindern bemeiert, von meiner Mutter meinem jetzigen Stiefvater übertragen, und dieser sich zu meiner und meiner Geschwister Abfindung anheischig gemacht, so ist doch solches — eines-theils wegen meiner Minderjährigkeit, und, daß ich nicht einmal Vormünder gehabt, geschehen — anderntheils haben bis in diese Stunde ich so wenig wie meine Geschwister etwas zur Abfindung erhalten. Weiter führt er an, wenn er Vormünder gehabt hätte, und sie sich hätten beraten können, vielleicht eine Wiederherstellung des Meierrechts möglich gewesen wäre, das doch für seinen Vater und dessen Kinder gegolten hätte, da ja keine der übernommenen Verpflichtungen des Stiefvaters erfüllt worden wäre. Und es möchte mir dann möglich sein, für den späteren Unterhalt der Eltern und für eine notdürftige Abfindung meiner Geschwister aufzukommen, wie auch für die Wiederherstellung des Landes, das von der Stelle abgekommen sein möchte, und auch fernere richtige Abtragung des Canons . . ., da sonnten ich mit meinen Geschwistern mit dem bloßen Bettelstabe im größesten Elende, zumahl einige unter uns ungesund, welches endlich der Herr Structyarius Renner selber zustehet, würden abziehen müßen und verhoffenticht würden deshalber auch noch wohl Ew. Exellenzen mit meiner und meiner Geschwister sonstigem elenden Zustande Erbarmung haben. Er schließt mit der Bitte, die näheren Umstände hochgeneigt zu erwägen (Anmerkung 20). Dieses Schreiben war natürlich nach Stade weitergereicht worden.


Für Hinrich Lampes Bemeierung hatten sich auch seine drei Onkel eingesetzt, die Bauleute Arend Solte, Schwachhausen, Frerich Otten, Vahr, und Frerk Solte, Hastedt. Ihre Frauen waren Schwestern von Hinrichs Mutter, Ilsabe Schlengemann. Ein Brief der Stader Regierung an den Struktuarius Renner von 1731 bemerkt dazu, daß Frerich Solte, Hastedt, eine Kaution für seinen Neffen angeboten habe, was man jedoch abgelehnt hätte. Die Regierung gab aber Renner einen bemerkenswerten Auftrag: Ihr habet Euch des Lampes Aufführung und Vermögens wohl zu erkundigen, und, da Ihr ihn für einen guten Haushalterhaltet, zu versuchen, den Diedrich Delves durch Vorstellung der von Frese zu erwartenden Verdrießlichkeiten und sonst andere Bewegnisse, dahin zu disponieren, daß er das Meierrecht dem Lampe gegen billige Erkenntlichkeiten codiere. Wollen Bericht erwarten. 31.8.1731. gez. v. Münchhausen.


Der darauf erfolgende Bericht Renners vom l. Oktober besagt, daß er bisher vergeblich versucht habe, Delves zu überreden; er habe strikte Ablehnung gefunden. Er habe auch beide Teile zusammen vorgeladen, wobei aber Lampe auf die Frage von Delves, was er ihm denn geben wolle, wenn er vom Meierrecht zurücktrete, gesagt habe, „Geld habe er nicht". Bei einer weiteren Besprechung habe er Delves zu Gemüte geführt, daß es Königl. Regierung Wille sei zu vergleichen und daß derjenige, der eine Hartnäckigkeit blicken ließe, gegenüber derselben seinen Credit bei deroselben sehr schwächen werde. Er sagte ihm auch, in welch armseligem Zustand die Fresesche Familie annitzo schon wäre und weiter verbleiben müsse. Delves' Antwort war: Gott solle ihn behüten, daß er den Untergang des Freseschen Hauses veranlasse, doch es sei der Regierung ja bekannt, auf welche Weise er zur Bemeierung gekommen wäre. Schließlich aber erklärte Delves sich damit einverstanden, dem Lampe die Hälfte des Landes abzutreten unter der Bedingung, daß er die Stücke behalte, die Frese versetzt oder vertauscht hatte, wobei er eine Aufstellung davon übergab (Anmerkung 21).


Der Vorgang zeigt, daß die Stader Regierung das tragische Unglück, das durch Frese über die Lampeschen Kinder unverschuldet hereingebrochen war, erkannt hatte und ihm Rechnung tragen wollte. Im oben erwähnten Schreiben der Onkel Hinrich Lampes stand über Johann Frese zu lesen: Er ist außerstande, dem Ho f vorzustehen. Wir haben einige Jahre, in der Hoffnung auf Besserung, den Zins für ihn gezahlt, er wird aber von Tag zu Tag liederlicher, geht von einem Krug in den andern, wenn er kein Geld mehr hat, greift er das Korn an, seinesgleichen an Liederlichkeit ist im ganzen Lande nicht, daß sie sich bald gemüßigt sähen, ihn ins Zuchthaus stecken zu lassen. Für ihren Neffen aber wollten sie sich verbürgen. Sie baten um dessen Bemeierung (Anmerkung 22).


Frese versuchte indessen ein letztes Mittel, den Hof zurückzugewinnen. Er reiste im Herbst 1732 nach London, wo er bei der höchsten Instanz, bei König Georg II. von England, Regenten von Hannover, ein Gnadengesuch vorzubringen gedachte. Im November schrieb er von dort an seine liebe Ehefrau Ilsaben Frese außer den Oster Thor bey den Neuen Sandkrug in der Vorstadt. Er ließ seine hertzvielgeliebte Ehefrau wissen, daß er Gott sey dank noch frisch und gesund sei, die ganze königliche Familie aber sei etzlieche Meilweges in das Landt verreißet, er lasse jedoch schon eine Supplik für den König und eine für die Königin, welche eine sehr gnädige Frau sei, aufsetzen und hoffe, in seiner rechtmäßigen Sache einen guten Ausspruch zu erlangen. Nun möchte mit erster Gelegenheit auch gerne vernehmen, wie es Euch und alle meine lieben Kinder gehet, den ich nicht werde eher, den mit Schiffer Bringmann wieder zurück kommen. Nun grüßet die gantze Burschafft von mir und könnet ihnen sagn, wie es mich gehet. . . und bin ich Euer getreuer und lieber Ehemann Johan Frese (Anmerkung 23).


Da sich der Londoner Aufenthalt in die Länge zog, kam Frese in Geldverlegenheit. Da half ihm ein in London ansässiger Kaufmann Christian Schütte mit einer Summe, die Ilsabe Frese bei der Mutter des Kaufmanns in Bremen zurückzahlte. Im Mai 1733 war Frese noch nicht zurück. Jetzt verlangte aber die Stader Regierung energisch die Teilung der Hof stelle, worauf sich Ilsabe Frese an den Rat wandte mit der Bitte um Aufschub. Sie schrieb: Mit Gottes Höchster Gnade hatte mein Ehemann es soweit gebracht, daß unsere Abmeierungssache durch KönigL -Großbritannischen Befehl zur Untersuchung genommen wird. Dieses ist Dirk Delves mehr als zu wohl bekannt, und sein Gewissen saget ihm nichts Gutes in seinen bösen Intensionen und Intriguen, dadurch er uns mit unsern acht Kindern zum Bettelstab und von Haus und Hof zu treiben gedenket. .. Wir armen Leute wissen auch nicht, womit wir die Abmeierungsstrafe verdient haben, lassen also des Dierich Delves Anstrengungen als nichtig dahingestellt und getrösten uns, daß wir unter einer gerechten Obrigkeit leben.


Freses Bemühungen in London blieben aber ergebnislos, denn im März 1734 wurde der Wittheit berichtet, daß die beiden zur Landteilung bestimmten Kommissare Schwierigkeiten mit der Pagentorner Bauerschaft erlebten, denn diese hatte sich geweigert, die Herren bei der Einschätzung der Grundstücke zu unterstützen und den Schätzungseid abgelehnt. Der Rat beschloß daraufhin, „die Geschworenen und den Kerl aufm Barkhof erstlich per mandatum, nachhie durch ein Einlager" dazu zu zwingen (Anmerkung 24). Daß Dierich Delves die halbe Fresesche Meierstelle bekommen sollte, war für die Pagentorner ein Schock. Schon im März 1732 hatte sich die Bauerschaft mit großem Bedenken an die Obrigkeit gewandt, die ihr am nächsten stand, an den Bremer Rat, von dem sie auch wohl annahm, daß sie das, was in Stade beschlossen wurde, nicht unbedingt begrüßte. Sie schrieb: ... da wir nun sowohl Königlich-Großbritannische, als auch hiesiger republique Meier sind, . .. können wir Euch unmöglich vorenthalten den unsäglichen Schaden, der daraus entstehen würde, wenn Dirich Delves sich in unsere Bauerschaft eindrängen und die bisher Frese 'sehe Stelle zergliedert würde. Sämtliche Pflichten an Deichen, Dämmen, Wegen und Gräben, wie auch die Hofdienste an Einquartierung und Kriegerfuhren, die wir leisten, und auch unsere Gerechtigkeiten an Weiden, Wischen und Triften, die wir gemeinsam genießen, müßten ja neu eingeteilt werden, was den größten Wirrwarr ergäbe ... Sie bitten deswegen darum, sich ihrer, als ihre Obern, anzunehmen, daß, wenn nicht besagter Frese, dann doch dessen Kinder im Besitz der Meierstelle belassen werden. Der Rat hatte darauf am 28. März entschieden, „daß den Supplikanten mit einem Vorschreiben an die Stader Regierung an die Hand zu gehen sei". Das war auch geschehen, und die ausführliche Antwort aus Stade hatte auch nicht lange auf sich warten lassen. Sie hatten geschrieben, die Bedenken der Bauern wegen einer Neuverteilung der Rechte und Pflichten seien unerheblich, es ginge sie auch nichts an, ob in Zukunft einer oder zwei die Pflichten der Meierstelle trügen. Die angeführten Gründe der Pagentorner seien nur vorgeschoben. Die wahre Ursache, daß sie die Abmeierung nicht wünschten, sei, daß einige von ihnen, zum Nachteil der Struktur, Land an sich gebracht hätten und auch Geld dazu gezahlt, was sie nun von Frese kaum wiederbekommen würden (Anmerkung 25).


Es überrascht in diesem Schreiben, daß man in Stade als sicher annahm, der Rat würde auch das Marstallsland des Hofes teilen und für die Hälfte Delves als neuen Meier annehmen. Das war aber durchaus nicht der Fall. Bremen ließ das Land bei der Hof stelle, aus was für Gründen immer. Das zeigt auch die Vermessungskarte von 1817 mit den angrenzenden Nachbarn (s. Abb. 2); Delves kommt in den Marstallsakten nicht vor, und die fünf Kämpe in der Wetterung blieben bis nach dem Ersten Weltkrieg dem Hof erhalten. Was nun die Teilung des Hofes in der Feldmark Pagentorn betrifft, so ist sie durch den Widerstand der Pagentorner nicht so durchgeführt worden, wie es hätte sein müssen. Der spätere Verwalter der Güter des Domes, der Königl. Hannoversche Intendant zu Bremen, Dr. Olbers, äußerte sich so:
Die Höfe seien damals gar nicht vermessen, sondern nur interimistisch geteilt worden, „wohl, weil man keinen Ausweg mehr wußte, oder der Sache überdrüssig war". Die Teilung habe damals beiden Teilen gleiche Einkünfte geben sollen. Es fehle aber Land, das eigentlich zur Delvesschen Stelle gehört hätte. Auch seien die Abgaben der Höfe ungleich. Delves habe nur 14 Rtlr. jährlich, Lampe aber deren 26 bezahlt (Anmerkung 26). Dies hatte sich dem Intendanten gezeigt, als er 1799 die Akten über den Delvesschen Hof prüfte, weil dieser keine berechtigten Erben mehr hatte. Das Land fiel dadurch an die hannoversche Verwaltung zurück.


Denn über Dierk Delves' Nachfahren lag wenig Glück. Er hatte keine Söhne, sein Hof ging an seine Tochter und damit an seinen Schwiegersohn Johann Henrich Schmidt und dann an seinen Enkel Diedrich Schmidt, der entmündigt werden mußte, weil er sein Vermögen „herdurchgebracht" hatte. Seine Verwandten gaben ihn in Kost zum Pastoren in St. Jürgen, dem gleichen Dorf .von dem sein Großvater einst ausgezogen war, um so viel Unruhe in die Pagentorner Bauerschaft zu bringen.


Wie aber verlief nun das Leben von unserm Hinrich Lampe nach dem Ende des Abmeierungsprozesses, dem Tod des Stiefvaters und der Hofübernahme? Er hatte nun drei Meierbriefe in Händen: l. den über das halbe Land Freses in Pagentorn, worin der Strukturbeamte Renner noch vermerkte: „welches sich auch Dirich Delves, welchem das ganze Land eingegeben war, hat gefallen lassen müssen", 2. für einen kleinen Kamp am Rütenwerder von 13 Stücken gegen 3 Rtlr. Weinkauf (Anmerkung 27), 3. für das Land vom Marstall gegen 26 Rtlr. Weinkauf (Meierbrief für ihn fehlt, ist aber für Sohn Harm 1776 und Enkel Hinrich 1817 vorhanden). So war damit die Grundlage seiner Existenz gesichert. Wie trostlos aber seine Lage war, erfahren wir erst nach ihm, als sein Sohn Harm den Hof übernahm. Es hatte sich dessen Tante Gesche Frese, Halbschwester seines Vaters, die, 63 Jahre alt und unverheiratet, nicht bei ihm lebte, gemeldet mit einer Klage um Geld von ihrem Vater her. Da wurde nun von Harm und seinen Verwandten in Hastedt eine Aufstellung gemacht, in welchem Zustand sein Vater Hinrich die Stelle derzeit übernommen und befunden hatte (Anmerkung 28). Haus, Scheune und Mobiliar, schätzte sein Onkel Diedrich Lampe, seien wohl 300 Rtlr. wert gewesen, aber als Viehbestand gab er nur zwei alte Pferde und eine Kuh an. Dann heißt es: Der Prozess, so Johann Frese, der Gesche Fresen seeL Vater gekostet, als er das Land von der Stelle gebracht, drauf der Prozess gefolget, beläuft sich auf 2000 Rtlr. Welcher Prozess 9 Jahre gedauert. Wozu wir, von unserer, Dierk Lampen Stelle, 500 Taler ausgetan, so noch nicht bezahlet, wie auch um gleiches hat Hinrich Dölves 100 Rtlr. ausgethan, außer was die Bauerschaft ausgethan, haben die Leute auch noch nicht bekommen. Dazu so hat er sogar seinen Weinkaufsbrief von der Stelle verkauft an Dierk Delves und das Geld versoffen. Daher denn Dierk Delves das halbe Land bekommen, draus der Prozess entstanden, welches wir, Diedrich Lampe in Hastedt als Oheim an Harm und Witwe Garbade aus Hastedt als Waase (Tante) an Harm Lampe bezeugen. Diese Schuldenaufstellung zeigt, daß Hinrich Lampe während seines Lebens immerhin den größten Teil zurückgezahlt hatte, doch daß er, laut Ehevertrag mit Gesche Borchers 1741, seinen Schwestern keinen Brautschatz auszahlen konnte.


Von seinen vier Schwestern hatte nur Gretje, die älteste, 1733 den Land- und Fuhrmann Otto Flügger am Hulsberg geheiratet, der, wie schon sein Vater, Meier des Marstalls war. Er leistete am 8. Oktober 1733 den Vorstadtbürgereid. Sein Grundstück und der Fuhrbetrieb gingen durch Einheiraten über Roschen, Warjes, Rute zuletzt an Wurthmanns, die sie bis 1907 innehatten.


Die drei ändern Schwestern lebten unverheiratet bei ihm, Meymerich und Wübke starben im mittleren Alter, nur die jüngste, Anna, wurde über 70 Jahre alt. Doch auch drei Halbgeschwister Frese waren da, die schon genannte Gesche und Gebbeke, auch wohl unverheiratet, und der Bruder Härmen Frese, verheiratet in der Vorstadt wohnend; er ließ zwei Töchter in St. Remberti taufen, wobei unser Hinrich Lampe und seine Frau Gevattern waren. Hinrich war dreimal verheiratet. Die erste Ehe war nach dem Tod seines Stiefvaters 1739 in Kirchhuchting mit Gesche Woltmann, Tochter von Berend Woltmann, Varrelgraben. Sie starb schon im folgenden Jahr bei der Geburt eines kleinen Sohnes Harm, der ebenfalls starb. In zweiter Ehe heiratete er, ebenfalls in Kirchhuchting, am 17. Dezember 1742 Gesche Borchers, Tochter des dortigen Baumanns Gerd Borchers und der Alke Woipmann. über diese Heirat liegt vom 4. November ein Ehevertrag vor, in dem erwähnt wird, daß die Kindesteile der Vollschwestern Lampe wie der Halbschwestern und des Halbbruders Frese die gleichen seien, wie in dem ersten mit seiner Braut Gesche Weltmann am 19.9.1739 errichteten Brautbrieffest-gesetzt worden waren, nämlich jedem, wenn sie heiraten, eine Kuh zu verabfolgen (Anmerkung 29), woraus die große Dürftigkeit des Hofes sichtbar wird. Unterschrieben ist der Brief u. a. von seinen beiden Onkeln, dem Baumann Wöltje Lampe, Mittelshuchting, und dem Landmann Hinrich Lampe, Vorstadt, Brüder des schon genannten Diedrich in Hastedt. Natürlich unterschrieb auch Hinrichs neuer Schwager Johann Borchers. Er war ebenfalls Baumann in Kirchhuchting wie sein Vater, gehörte also der dörflichen Oberschicht an, aber von einem Brautschatz für seine Schwester lesen wir nichts. Nach dem schon nach fünf Jahren erfolgten Tod auch seiner zweiten Frau schloß Hinrich Lampe eine dritte Ehe mit Anna Menke aus Hastedt, Tochter des dortigen Baumanns Jacob Menke und der Gebbeke Schleper (Hof Hagens). 1724 geboren, war sie 22 Jahre jünger als Hinrich, überlebte ihn, der 1769 starb, aber nur um fünf Jahre. Hinrich Lampe hatte elf Kinder, von denen fünf Söhne und drei Töchter auch heirateten und Nachkommen hatten. Doch nur von zweien seiner Söhne leben heute noch Nachkommen, die Lampe heißen, in Bremen und in Köln, vielleicht noch in Jever. Die Nachkommenschaft der anderen Söhne Hinrichs ist entweder bald ausgestorben oder mündet in weibliche Linien.


Sein Sohn und Hoferbe Härmen übernahm die Stelle nach dem Tod beider Eltern. Wie seinem Vater wurden auch ihm drei Meierbriefe ausgestellt. Am 13. März 1777 für den Kamp im Rütenwerder, am 6. Juni 1780 für die Ländereien in Pagentorn und, da der Verwalter der Marstallsgüter 1775 seinen Ehevertrag unterschreibt und genehmigt, muß auch hierfür ein Meierbrief vorhanden gewesen sein. Das Fehlen von manchen Akten in den Hofpapieren erklärt sich wohl mit den Prozessen, wo vielleicht manches in den Aktenstuben liegengeblieben ist. Von der Eheschließung Harmens mit Gesche Garbade gibt es aber den Brautbrief vom 11. Oktober 1775, der von der Lage des Hofes ein etwas freundlicheres Bild gibt als der oben geschilderte seines Vaters. Auf dem Hof lebten noch fünf Geschwister von ihm, eine Tochter Ilsabe und vier Söhne: Jacob, Arend, Hinrich und Dierk. Die jungen Brautleute versprechen, sie im Hause behalten zu wollen und mit allem zu versorgen, mit Essen und Trinken, mit Kleidern in Leinen und Wolle, mit Schuhen und Strümpfen reinlich zu unterhalten, die jüngsten aber, soweit es erforderlich, zur Schule zu schicken und mit Gottes Wort zu unterrichten, ihrem Stande gemäß. Die Tochter Ilsabe, jetzt 22 Jahre alt, soll ein Stück Land im Kohlhof zu ihrem Nutzen haben und im Felde jährlich ein Spint Erbsen säen können; wenn sie aber heiratet, soll sie 100 Rtlr. in gutem Golde haben, eine Kuh nächst der besten und ein schwarzes wie ein couleurtes Ehrenkleid an ihrem Hochzeitsmorgen. Die vier Söhne sollen jeder, wenn sie heiraten, an ihrem Bräutigamsmorgen 80 Rtlr. haben in gutem Golde, eine Kuh nächst der besten und ein schwarzes Ehrenkleid zur Aussteuer. Daß die Brüder weniger erwarten konnten als die Schwester, hat seinen Grund darin, daß sie jünger waren und den Unterhalt auf dem Hof auch länger genießen würden als die heiratsfähige Tochter. Es war alles genau überlegt. Die Braut Gesche Garbade war eine Tochter des Hastedter Baumanns Berend Garbade (Hof Cuno) und der Margarethe Lampe, Tochter von Frerich und Schwester von Diedrich Lampe, der schon oben genannt wurde. Die Brautleute waren also Vetter und Cousine zweiten Grades. Die kirchliche Trauung des Paares fand später, am 26. Oktober, statt. Das war bei den Bauern üblich, das Wichtigste waren immer die Verträge.


Es muß zum Schluß noch einmal von dem abgekommenen Land die Rede sein. Es war schon zu lesen, daß es nach dem Tod von Diedrich Schmidt keine berechtigten Erben gab und das Land von der Verwaltung eingezogen wurde. Bei der Untersuchung der Sache zeigte es sich, daß es nicht die Hälfte der Freseschen Stelle, sondern bedeutend weniger war und die Delvesschen Ländereien nur 23 Morgen betrugen. Die ungenaue, flüchtige Messung damals war den Freseschen Erben zugute gekommen. Härmen Lampe bat nun die Stader Regierung, mit diesem Land neu bemeiert zu werden. Es habe zum Hof seines Großvaters gehört und sei durch den Stiefvater seines Vaters widerrechtlich vom Hof abgekommen. Diese Bittschrift wurde dem Intendanten in Bremen, Dr. Olbers, zugeschickt. Daß er sich gründlich mit der Aktenprüfung befaßte, erfuhren wir schon. Er schrieb aber nach Stade, die Sache verdiene zwar Aufmerksamkeit, aber keine Rücksicht. So erhielt Härmen am 19. Mai 1800 eine Absage (Anmerkung 30).


Das Land wurde am 25. Dezember 1800 an Meistbietende öffentlich verpachtet. Wenn man dabei sieht, daß dieses Land der Regierung statt der 14 Rtlr. jährlicher Zinsen nun eine Jahrespacht von 318 Rtlr. 36 Groten einbrachte, wird klar, daß ein neues Vermeiern nicht mehr in die Zeit paßte.
 


 

ANHANG

Anna Lampe, Witwe des Dirich Oetjen, hat ihrem Bruder Herman Lampe ihr Land im Pagentorner Feld überlassen gegen Versorgungsleistungen für ihre Kinder Henrich und Aalcke und für sich selbst. 


20.Juni 1694

   Thuen kund undt bekennen wier endtsbenandte Contrahenten krafft gegenwertiger unter unß uffgerichteter Transactionschrifft, daß nachdehm ich, Herman Lampe, von meiner Schwester Annen Lampen, sehL Dirich Oetjen Wittiben, ihr uffn Pagenthornder Felde ligendes undt vorhandenes Guhts Herren Landt erhandelt undt bekommen, selbiges auch auf mich undt meinen Erben zu ewigen Tagen verschrieben worden, so das ich undt die Meinigen frey undt ungehindert in ruhiger Possession sothanes besitzen, undt ohne jemandes Widersperre noch Einrede zu genießen, auch nach Belieben damit zu schalten undt zu walten Macht haben sollen undt mögen — als dahingegen verspreche zum Willigmöde ich, an meiner Schwester, sehL Dirich Oetjen Wittiben, zween Kinderen, nahmentlich Henrich undt Aalcke Oetjen, jedweden pro quota zu geben einhundert Reichsthaler, den Thaier zu zweiundtsiebentzig Bremer Grohten gerechnet, doch nicht eher auszuzahlen, bis sie zu ihren erwachsenen Jahren undt folglich zu heurahten kommen sotten, das ihnen alsdan uff dem Braut- oder Bräutigambsmorgen sollen baar von diesen hundert Reichsthalern mitgegeben werden funfftzig Reichsthaler, dazu eine milchede Kuh negst der besten.
   Zweytens soll es mit den übrigen funfftzig Reichsthaler folglich gehalten sein, das nemlich drey Jahren hernacher einem von diesen zween Kinderen zehn Reichsthaler undt ein Pferdt negst dem besten sollen von mihr zugestellet undt ohne einig Entgeld heraußer gegeben werden, das ander Jahr aber dem zweeten Kinde zehn Reichsthaler undt ein Pferd negst dem besten, undt daß so ferner die übrigen folgenden Jahren, jedoch ohne Pferdt undt Kuh, also undt dergestalt, das wan Henrich Oetjen das eine Jahr seine zehn Reichsthaler entfangen undt bekommen, das er alsdan das ander Jahr sol stil sitzen, undt Aalcke Oetjen solche Hebung des folgenden Jahrs von zehn Reichsthalern thun soll undt so forthan die übrige Jahre, bis das die letzste-ren eines jedweden pro quota funfftzig Reichsthaler ihre vollige Endschafft erreichet haben,
   Drittens solln haben und von mihr genießen diese beeden Kindere bei mihr im Hause frey Speise undt Tranck, noturfftige Kleidung, im Lesen undt Schreiben zur Schule gehalten werden undt zwarn so lange, bis sie zu denen Jahren gekommen, das sie ihr eygen Broodt verdienen können, dabey gedachter Henrich Oetjen, meiner Schwester Sohn, wan er seine sechszehn Jahre erreichet hat, zum Abstande dieses Landes zwölf f Reichsthaler, den Thaier zu zweyundtsiebentzig Bremer Grohten gerechnet.
Viertens die Sterbfälle betreffendt, wan einer dieser beeden Kinderen oder beede zusammen —jedoch unverheurahtet — nach Gottes Willen mit Tode sotten abgehen, das alsdan deßen Nachlas nicht uff den überblibenen Erben weder deren Mutter, sondern auf mich, Herman Lampen, alleine verfallen sein solle.
   Dagegen verspreche fünfftens, daß so woll diese beeden Kindere, wiewol unverheurahtet, als auch die Mutter deren, meine Schwester, Dirich Oetjen Wittibe, wan sie diese Zeitlichkeit gesegnen sotten, ich selbige aldan aus meinen Baarschafften undtzwarn uff S. Remberti Kirchhoff, weilen aldaihre Begräbnißstelle vorhanden, zur Erden bestättigen wolle.
   Und nachdehm sechstens meine Schwester, Dirich Oetjen Wittibe, leyder mit Gebrechligkeiten behafftet, so das sie sich selber nicht helffen kan, als verspreche ihr eine Persohn zu verschaffen undt selbige aus meinen Mittelen zu lohnen, die ihr Handreichung, ja in Heg- undt P flegung soll und könne beystehen.
   Endtlichen soll meiner Schwester von mihr auch wieder werden ihr in meinem Hause sowol als außerhalb deßelben befindlich — undt vorhandenes an Linnen undt Wollen, Schapfundt Lahde, wie auch daß Linnengezeug, so bey Johan Meyern, in der Sögestraßen wohnend, versetzet stehet, daß sie selbiges frey, ungehindert undt ohne der Creditoren, so dieser, als auch sonsten aller Habender Anspraache, vor welcher ich, Herman Lampe, ihr jederzeit gerecht zu werden himit verspreche, zu sich nehmen nach ihren Belieben, wan es ihr gefällig ist, solle undt wolle. Auch bleibt ihr zuvor, was ihr aus der vätterlichen Erbschafft kindlichen Anteihls noch zukommen kan.
   Alles ohne Argelist undt Gefehrde, wie auch zu desto mehrer Versicherung haben beederseits Contrahenten undt dero krigischen Vormundt sowol als auch die mitunterschribene Gezeugen diese Transactionschrifft eygenhändlich unterschriben.
   So geschehen Bremen, den 20. Junij Anno 1694.


Herman HL Lampe hat diese Buchstaben, weilen er des Schreibens unerfahren, selbst eigenhandig gezogen
Matthiß Gebhardt alß Gezeuge
Anna A L Lampe sehl. Dirich Oetjen Wittibe hat diese Buchstaben, weil sie Schreibens unerfahren, selbst eygenhändig gezogen
Henrich H L Lampe hat diese Buchstaben anstatt deßen Nähme ge-schriben als Gezeuge
Wilhelmus Ganß als krigischer Vormundt undt Beystandt derselben wiwoll mich undt den Meinigen ohne Schaden.
Frerich F L Lampe hat diese Buchstaben anstatt deßen Nähme geschrieben als Gezeuge
 

Ausfertigung auf Papier von der Hand des Wilhelm Ganß, Hofpapiere Wischhof. Groß-und Kleinschreibung wurden heutigem Gebrauch angepaßt.

 

 

Fußnoten:
1   Die Verf. hat sich mit dem Thema bereits beschäftigt im Rahmen ihres Aufsatzes Die Pagentorner Bauerschaft, in: Brem. Jb. 42. 1947. S. 97—153. hier bes. S. 125 ff. 1987 aus der DDR zurückgekehrte Bremer Archivalien ermöglichen nunmehr eine Abrundung des Bildes. — Die Hofpapiere Wischhof befinden sich ebenso wie die Bildvorlagen im Besitz der Verf., die — 90jährig u. ohne direkte Nachkommen — den Wischhof heute bewohnt (Anm. d. Red.).
2   StA Stade Rep. 5a, Fach 190, Nr. 2.
3   Vgl. Hanna Lampe, Die Dörfer Hastedt und Schwachhausen, Bremen 1981, S. 38.
4   So im Hauptbuch der Unterstifter 1686, S. 29: Dierich Oetjen wohnet an der Heerstraße bey St. Reinbert. Sein Land ist Saatland und lieget außer der Schleifmühle am Kuhgraben, StAB 2 - Z.14.ee.4.
5   StAB2-Z.14.fL2.
6   StAB 2-Z.14.ff.5.
7   StAB 2 - P.2.n.6.b.Ee.8.b. (1677-1736).
8   Hofpapiere Wischhof. 222
9   Vgl. hierzu Lampe (wie Anm. l), S. 126.
10  StAB 2 - ad T.5.a.l.e.2. Meierbriefe d. Hauptschule, Nr. 344.
11  Wie Anm. 9, S. 108.
12  Ebd.. S. 120 ff.
13  Ebd., S. 122 f.
14  Wie Anm. 3, S. 75.
15  Wie Anm. 10.
16  WieAnm.9.
17  Wie Anm. 10.
18  Ebd.
19  Wie Anm. 9, S. 127.
20  Wie Anm. 10.
21  Ebd.
22  Wie Anm. 9, S. 128 f.
23  Hofpapiere Wischhof; Lampe (wie Anm. l), S. 129.
24  Lampe (wie Anm. l), S. 129 f.
25  StAB 2 - P.4.k.2.
26  StAB 2 - P.4.y.
27  Wie Anm. 10.
28  Hofpapiere Wischhof.
29  Ebd.
30  Ebd.