Karte der Pagentorner Bauerschaft von 1794
Der Ursprung des Namens "Pagentorn", womit ein Gebiet zwischen Bürgerpark und Steintorsvorstadt bezeichnet wird, ist in der bremischen Stadtbefestigung zu suchen.
Die außerhalb des Ostertores an der heutigen Sielwall-Dobben-Linie belegene, und zur früheren "Bürgerweide" und weiter führende Verteidigungsanlage der "Landwehr" war mit zwei Türmen bebaut, dem "Steinturm" am Ostertorsteinweg, von dem eine Abbildung noch auf einem Stadtplan des Jahres 1661 erhalten ist 1), und dem "Pagenturm" am Ausgang der jetzigen Rembertistraße, wo diese in die Parkallee übergeht.
Der Pagenturm scheint früher auch noch den Namen "Fiterstorn" oder -"-horn" geführt zu haben. Bei einer Angabe der Grenzen des Gerichtes Schwachhauses in einem Dompropsteiregister des 16. Jahrhunderts erstreckten sich diese von der Kirche in Horn "bis zu dem Turme Fitershorne vor Bremen"1). Die Annahme, daß damit der Pagenturm gemeint ist, wird einmal erhärtet durch eine Bemerkung des Stadtvogts Zierenberg, welcher im Jahre 1641 an den Erzbischof, den alten Barkhof betreffend, schreibt, dieser läge "binnen dem Kograben, dem Fiderstorn, Schliepmühle genandt und dem Herdentohre"2). Zu diesem Hinweis auf die Schleifmühle als gleichbedeutend mit Pagenturm findet sich eine Parallele auf dem Aktendeckel P. 4. r. des Bremer Staatsarchivs, der die Aufschrift trägt: "Schleifmühle oder Pagenturm". Zum andern Teil wird diese Vermutung bezüglich des Fiterstornes bekräftigt durch die tatsächliche Grenze des zu Schwachhausen zählenden Gebietes, welches vor 1803 sich in Gestalt der nach Schwachhausen gehörenden Hofstelle des: neuen Barkhofes bis zur Schleifmühle, oder, wenn wir obige Annahme gelten lassen wollen, zum Platz des Pagenturmes erstreckte (über d. alt. u. neuen Barkhof vgl. Brem. Jahrb. 41. Bd. S. 241). Es war dies der Punkt, wo die Grenze am weitesten gegen das Stadtgebiet vorstieß, also die bei einer noch so flüchtigen Grenzbeschreibung unbedingt ins Auge springende Stelle, vornehmlich, da dieselbe durch einen noch vorhandenen Wehrturm gekennzeichnet war. Dieser Turm, der Pagenturm also, ist anscheinend schon vor 1661 verschwunden, denn der oben angeführte Stadtplan zeigt ihn nicht mehr. Wenn also die Schleifmühle (siehe Buchenau, 4. Aufl. S. 192) "neben seine Schanze" verlegt wurde, so spricht, auch abgesehen von der hier versuchten Beweisführung, immerhin die Hälfte aller Wahrscheinlichkeit dafür, daß sie auf seinem Platz errichtet worden ist. Eine Schanze bei der Schleifmühle wird noch 1682 in einem Schriftsatz der Vorstadtsherren erwähnt3). Die Bedeutung des Namens "Pagentorn" ist nach F. Prüser "Pferdeturm"4).
Dieser Pagenturm gab seinen Namen einer in seiner Gegend sesshaften Dorfgemeinschaft weiter. Von ihr, der "Pagentorner Bauerschaft", soll hier die Rede sein.
Ein älterer Name derselben und ihrer Feldmark war "Jerichow", urkundlich im Jahre 1299 zuerst genannt5). Beide Bezeichnungen werden jedoch auch oft gleichzeitig, wie für zwei verschiedene Siedlungen angeführt. In einem Schoßregister von 1433 liest man von "Pagenburen" und "Jerchouwer Buren": 1466 sind sie schon als "Pagentorner" erwähnt, sie hatten auf der Königswisch oder Stadtweide eigenmächtig Vieh weiden lassen6). Im Jahre 1518 bestimmte der Rat, wer die Landwehr in Ordnung zu halten hätte7). Es waren dies neun Bauerschaften, welche auf dem rechten Weserufer, zwischen Stadtmauer und Landwehr, ansässig waren. Unter ihnen finden wir neben den "Pagenburen" wieder die "Jerchouver- oder Velleburen" vertreten, welch letztere Bezeichnung auf die neueren Höfe jenseits des Dobbens, auf dem Fehrfeld, hinzudeuten scheint (vgl. Buchenau, S. 221).
Aber noch eine weitere Bezeichnung wird zuweilen gebraucht. So ist in Rechnungsbüchern der Dompropstei aus dem 16. Jahrhundert der zur Pagentorner Bauerschaft gehörige Nordhof als "curia in Ostendorpe" aufgeführt8) (vgl. a. Buchenau, S. 216). Nach letzterer Quelle war Ostendorf das Gebiet zwischen Stadtmauer und Landwehr, vom Ostertorsteinweg bis zur Löningstraße. Im 17. Jahrhundert findet man mehrfach die "Steinthorer Bauerschaft" erwähnt9), diese selbst nennt sich auch wohl "pagenbührisch" oder gar "pagenstädtisch". Man muß aus dieser Vielfalt der Benennungen schließen, daß "Pagentorner Bauerschaft" ein Sammelbegriff späterer Zeiten für die, wie wir sehen werden, sehr verstreut liegenden Hofstellen ist.
Die erste klare Angabe über die Zahl der Höfe enthält eine Bittschrift der Bauerschaft von 170310). Danach gehören elf Stellen zu ihr, welche Zahl auch bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts die gleiche blieb. Auf Grund der Zehntkarte von Heineken aus dem Jahre 179411) sowie nach verschiedenen anderen Quellen ließ sich die Lage der Hofstellen als folgende feststellen: Drei derselben befanden sich in der heutigen Rembertistraße, eine am Ostertorsteinweg, zwischen Höhenpfad und Landweg, die nächsten beiden an der Bauernstraße, welche nach ihnen ihren Namen führt. Dann lag ein Hof auf dem Fehrfeld, zwei am Eingang zum "Dreckort", wie die Friesenstraße früher hieß und einer ganz abgelegen in der Wisch vor Hastedt. Von den elf Pagentorner Höfen lagen also zehn im Gebiet der alten Vorstadt, welche sich in schmaler, langer Form bis an die "drei Pfähle" bei Hastedt erstreckte. Nur der Barkhof stand außerhalb derselben, an der jetzigen Parkallee.
Diese so verstreut zwischen den Vorstädtern wohnenden Leute schloss ihr gemeinsamer Grundbesitz sowie die alte Überlieferung ihres Namens zu einer Bauerschaft zusammen. Mit dieser waren naturgemäß auch allerlei Bauernpflichten verbunden, die an den Höfen hafteten und sie deutlich von den übrigen Vorstadtsbewohnern abhoben. Es wird später von ihnen die Rede sein.
Der Grundbesitz der Bauerschaft bestand aus weit ausgedehnten Korn- und Gemüseländereien und einer großen Gemeindeweide, der "Wisch". Diese "Feldmark Pagentorn" umfaßte nach dem Verifikationsprotokoll von 1842 (Katasteramt) zu der Zeit 1057 Morgen 14 Quadratruten benutztes und 76 Morgen 79 Quadratruten unbenutztes Grundeigentum, welcher Besitz damals einen Kapitalwert von 253 749 Reichstalern darstellte. Die Haupteigentümerin dieses Gebietes war zwar die Bauerschaft, doch war im Laufe der Zeit auch allerhand Land in andere Hände übergegangen, so daß sich 1842 nicht weniger als 28 Interessenten ergaben. Es waren dies neben den elf Bauern noch einige Kohlhöker der Vorstadt, wie Seekamp in der Kohlhökerstraße und Vagt und Fesenfeld im Dreckort sowie Anbauer des Steintorsteinweges, vor allem Diedrich Hespe mit 40 und der Frachtfahrer Diedrich Lampe von der Römerstraße mit 27 Morgen Grundbesitz, ferner mit sehr kleinen Anteilen einige Bleicher und Wirte. Außerdem besaß die Stadt Bremen in der Feldmark 18 Morgen, die Martini-Kirche 10 und der St. Petri-Dom 23 Morgen Land, letzteres durch Abmeierung eines Pagentorners im 18. Jahrhundert an den Dom als dessen Gutsherrn zurückgefallen. Die an der Hastedter Grenze liegenden und zum Teil, ebenfalls zur Feldmark gehörenden Gethkämpe hatten der dort ansässige Hinrich Bischoff mit 7 Morgen inne sowie der Hastedter Bauer Diedrich Depken mit 18 Morgen. Es ergibt sich also, daß von den 1133 Morgen 93. Quadratruten Gesamtfläche 947 Morgen 16 Quadratruten in Händen der Bauerschaft und 185 Morgen 97 Quadratruten in denen anderer Eigentümer waren: Neben diesen Ländereien besaßen die Bauern im vorstädtischen Gebiet noch die Grundstücke ihrer Hofstellen und andere, die meisten von ihnen, außerdem lange Streifen Heuland im Blockland.
Die älteste genaue Karte der Feldmark Pagentorn ist die schon erwähnte Zehntkarte von Heineken. Auf ihr stellt sich die Lage der Feldmark folgendermaßen dar: Vom Steintorsteinweg führte die Grenze nördlich der heutigen Straße "Am schwarzen Meer" bis zu den "drei Pfählen" und dann an der Hastedter Feldmark entlang in Richtung, Schwachhausen. Bei der jetzigen Orleansstraße stieß sie auf die Schwachhauser Heerstraße und wandte sich an der heutigen Bürgermeister-Smidt-Straße in einem Bogen etwa über die jetzige Joseph-Haydn-Straße zum Schwachhauser Ring und an diesem und der verlängerten Hartwigstraße entlang zur Bürgerweide, welche die Feldmark nach Westen zu begrenzte. Zur Stadt hin bildete der Dobben bis zur gegenwärtigen Humboldtstraße den Abschluß. Dann lief die Grenze an einem Teil der letzteren entlang, an der Römer- und Schweizer Straße hin, überschnitt die Friesenstraße und kehrte wieder zum Ausgang des schwarzen Meeres zurück.
Einige große Fahrwege durchschnitten die Feldmark in westöstlicher Richtung. Das war einmal der "Pagentorner Weg", die heutige Schwachhauser Heerstraße. Der "Ostertorsweg" war eine Verlängerung der Straße "am Fehrfeld", er mündete bei der jetzigen Metzer Straße in die Schwachhauser Heerstraße. Ein Rest dieses Weges ist noch bei der Keplerstraße vorhanden. Zwei größere Verkehrswege begrenzten die Feldmark nach zwei Richtungen. Im Süden war es die alte Heerstraße nach Osten, im Norden führte zwischen Feldmark und Bürgerweide am Kuhgraben entlang der "Kuhgrabenweg" ins Blockland Land hinaus.
Damit kommen wir zu den Pagentorner Wasserläufen, über welche einige farbengebende Einzelheiten mitgeteilt sein mögen.
Der Kuhgraben vereinigte sich bei der Schleifmühle mit dem Dobben. An dieser Stelle befand sich ein Abladeplatz für Torf, welchen die Moorbewohner auf ihren Schiffen hierher beförderten. Häufig verschlammte der Graben, u. a. weil armer Leute Kinder, wenn sie den Abfalltorf dort aufsammelten und dabei nassen griffen, diesen ins Wasser zu werfen pflegten, was 1791 verboten wurde12). Am Dobbengraben, der 1621 aus einem schon vorhandenen sumpfigen Gewässer angelegt worden war und zur Verstärkung der Landwehr diente13), wurde 1682 ein dort belegenes Grundstück, der "große Dobben", an Johann Bagelmann verkauft. Mit seinem Hausbau mußte er 12 Fuß von der davor hingehenden Brustwehr abbleiben. - Im Jahre 1719 mußte jeder Anwohner der Gegend drei Tage bei der Reinigung des Dobbens, mitarbeiten oder Geld dafür geben. - Die Fischerei wurde alljährlich verpachtet, meistens für 10 Taler, auch mußte der Fischer den Vorstadtssenatoren im Frühjahr und Herbst je ein Fischgericht liefern. - 1779 wird der Grasschnitt am Dobben bis zum "früheren Pesthaus" verpachtet. Als im Jahre 1793 Diedrich Lampe denselben übernahm, durfte er aber "vom Dobben-Wall und Contrescarpe nichts zu seinem Lande zugraben“, sondern mußte dieselben so breit lassen, "daß man mit einer Kutsche darüberfahren kann". - Einige Jahre später gestattete der Rat dem Eigentümer der alten Schleifmühle, Arend Krudop, den Bau eines "heimlichen Gemachs", er mußte aber dafür einen Teil des Dobbens mit dem Bollwerk instandhalten. Später lief gegen Krudop eine Beschwerde, weil er den Dobben durch seinen Garten geleitet hatte14).
Am Steintor überquerte eine Zugbrücke den Dobben, welche bis 1807 bestand15). Die am Pagenturm befindliche Brücke war dagegen nur mit einem Schlagbaum versehen, welchen seit 1518 die Pagentorner unterhalten mußten. Die Erinnerung daran schien 1727 abhanden gekommen zu sein, denn man verhörte den Prövenbauern, Henrich Delves, ob dort bei der Schleifmühle nicht vordem ein Schlagbaum gestanden hätte. Delves bejahte dies, der Schlagbaum sei auch noch da, wäre nur altershalber umgefallen und läge im Graben16). Ob derselbe wieder aufgerichtet wurde, erfahren wir nicht.
An der Hastedter Grenze befand sich ein anderes Gewässer, die "Gethe". Von ihm ist heute nur noch ein kleiner Teich übrig, er liegt ziemlich versteckt in der Nähe der Paschenburger Straße und wurde, nachdem er lange Jahre einen recht unschönen Anblick geboten hatte, von einem naturliebenden Parzellisten an seinen Ufern mit Weiden. und anderen Bäumen bepflanzt und pfleglich behandelt. Anläßlich der Verkoppelung der Pagentorner Feldmark im Jahre 1890 waren die zu beiden Seiten der Eisenbahn belegenen Gethkuhlen einzelnen Pagentornern zugewiesen worden, wobei mit Schwachhausen eine Grenzregulierung vorgenommen worden war. Die Gemeindevertretung von Hastedt jedoch protestierte dagegen, indessen entschied der Senat, daß es zweifelhaft sei, wem die Gethkuhlen gehörten, da dieselben 1838 in Hastedt und 1843 in Pagentorn registriert worden wären, ohne daß damals darüber entschieden worden sei, In Anbetracht ihres geringen Wertes sei jedenfalls der Hastedter Protest außer acht zu lassen. Die Anlieger der Kuhlen wünschten, diese zu Land zu machen, da durch das Fischen Unbefugter darin das umliegende Land und seine Früchte zertreten würden.
Eine ganze Reihe alter Flurnamen sind auf der Zehntkarte zu finden. An der heutigen Richard-Wagner-Straße hieß es der "Kirchhof". Hier war 1598, als die Pest so verheerend in Bremen auftrat, ein Pestkirchhof angelegt worden. Er wurde 1628 wieder aufgehoben17). Der "Marienkamp" lag in seiner Nähe. "Über dem Rütenwerder" hieß es an der heutigen Parkallee, ein Teil davon waren die "leegen Ends". "Auf der Bleilacke" war ein Grundstück an der jetzigen Georg-Gröning-Straße. Da, wo jetzt die Vietorsche Schule steht, hieß es "im Bullhörn", gegenüber, wo an der Schwachhauser Heerstraße noch bis vor kurzem das Polizeibüro, frühere Zolleinnehmerhaus, stand, "die Steckelbahn". Die westlich der gegenwärtigen Metzer Straße liegenden Kämpe hießen "auf dem lütjen Rahde", die östlichen "auf dem schmahlen Garten". Das Gebiet zwischen dem Dobben und der Wisch war das "Fehrfeld". Auf Heinekens Karte ist es mit "Vorfeld" bezeichnet, Das Grundstück "vor den neuen Höfen" am Dobben weist auf die Hofstellen auf dem Fehrfeld hin. "Auf der Tafel" hieß ein Stück Land am Dobbenweg; diesen Namen führte die Bismarckstraße noch anfänglich vor 1870.
Die Bezeichnung "hinter der Bleiche" rührt von der Wilkensschen Bleiche her, die zwischen Schleifmühle und Dobben lag. Dieses Grundstück war eine Pagentorner "Gemeinheit", welche die Bauerschaft vom Pröven zu Meierrecht besaß. Im Jahre 1728 suchte der Schottherr Henrich Wilkens um Bemeierung mit dem Grundstück zur Erweiterung seiner dort belegenen Kattunfabrik nach. Die Pagentorner lehnten das ab, da aber die Vorsteher des Pröven diese Überlassung vorteilhaft fänden, wurde die Bleiche, trotz des Einspruchs der Bauern, für zehn Reichstaler jährlichen Zins an Wilkens weiterbemeiert und blieb bei der Kattunfabrik, bis diese 1808 unter den Wilkensschen Erben einging.
Südlich des Ostertorsweges gab es dann noch Grundstücke wie "an der Lake", "Hoherkamp" und "auf dem Pagensiek". An der Wisch befanden sich außerdem die "Schinderberg- und Scharfekämpe", deren .Benennung auf den Schinder oder Scharfrichter hinweist, von dem später gesprochen werden soll.
Diese Gemeindeweide oder Gemeinheit der Pagentorner Bauern lag im Südosten der Feldmark, begann bei der heutigen St. Jürgenstraße und reichte bis zur Hastedter Grenze. Die 145 Morgen 95 Quadratruten große Fläche war ein unebenes Gelände mit mehreren sumpfigen Kuhlen und Braken, die von früheren Deichbrüchen herrührten, Bis in die neuere Zeit hinein bestanden die beiden "Peerkuhlen", paradiesischer Aufenthalt für zahllose Frösche, die an schönen Sommerabenden ihr weithin schallendes Konzert ertönen ließen und Schuld daran waren, daß aus dem zunächst wohnenden ,;Pagenburen" ein "Poggenbur" wurde. Um 1890 wurden diese Kuhlen, im Zuge der Verkoppelung der Feldmark, von dem neuen Eigentümer des Geländes zugeschüttet, machten sich aber noch jüngst unliebsam bemerkbar, als die "Schule an der Schaumburger Straße" gebaut wurde. Um einen brauchbaren Untergrund für das Gebäude zu bekommen, mußten erst über fünf Meter lange Pfähle eingerammt werden
Die Aufsicht über das Weidevieh auf der Wisch hatte ein Kuhhirte, Er war von den Bauern angestellt und neben freier Wohnung im Hirtenhaus waren ihm einige Stücke Ackerland zugeteilt, Zur Weidezeit bekam er für jedes Stück Vieh wöchentlich zwei Groten, welches Geld er am Sonntag morgen auf den Höfen einzusammeln pflegte. Auch die Haltung des Zuchtstiers der Bauerschaft verschaffte ihm Einnahmen. Über die Kopfzahl des Weideviehs liegt vom Jahre 1720 die Nachricht vor, daß es bis zu 100 Stück waren, später, so in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, sollen es nur noch 60 oder 70 gewesen sein. Der höhere Viehbestand früherer Zeiten rührt wahrscheinlich von der großen Anzahl Pferde her, welche die Höfe der Vorstädte wegen der Frachtfahrerei von Kaufmannsgütern hielten. Ein Bestand von 10 Pferden war keine Seltenheit. In der geringeren Zahl Weidevieh, späterer Zeit mag sich aber auch schon die beginnende Auflösung der Landwirtschaft in Pagentorn ausdrücken. 1868 hat die Bauerschaft noch ein neues Hirtenhaus gebaut und zweihundert Reichstaler dafür bezahlt. Heute gehört das Kuhhirtenland mit zum Garten der Krankenanstalt in der St. Jürgenstraße.
Auf der Wisch lastete die Pflicht zum Sodenstich für den Eisenradtsdeich, welcher durch die Stromverhältnisse besonders gefährdet war. Die Entstehung der Wisch, sowie der Ursprung der Verpflichtung, aus ihr Soden abzugraben, hängt mit einem besonders verheerenden Deichbruch zusammen, der am 16. Januar 1599 stattgefunden hatte, nachdem der vorige Deichbruch, im Jahre 1493, bereits weit zurück lag. Über das erstere Unglück berichtet Renner in seiner Chronik, S. 67, es sei das ganze Holler- und Werderland unter Wasser gesetzt gewesen, auf der Bürgerweide habe man mit Kähnen fahren können, und verschiedene Leute vor dem Steinturm seien ertrunken. Nachdem im darauffolgenden Jahre der Eisenradtsdeich abermals durchbrach, wurde daselbst am 2. April 1600 wegen des Spatenrechtes verhandelt und festgestellt, daß die zehn Roden eingebrochenen Deiches zum Schlage der Pagentorner gehörten18). Der Rat beschloß darauf, daß die Pagentorner Bauern zu den zweitausend Reichstalern Kosten, welche die Katastrophe verursacht hatte, 1476 Reichstaler beisteuern mußten. Diese Last wurde nicht nach der Größe der Höfe auf diese verteilt, sondern es steht ausdrücklich vermerkt, daß jeder Hof achtundneunzig Reichstaler zu zahlen hatte. Bei diesem Anlaß wurde dann auch bestimmt, daß die Pagentorner einen Teil ihres Saatlandes im Osten der Feldmark zur Wiederherstellung des Deiches und seiner zukünftigen Instandhaltung liegen lassen sollten, Korn durfte dort nicht mehr gebaut werden, da das Land für den Sodenstich bereitliegen sollte. Lediglich das darauf wachsende Gras konnte gemäht oder mit Vieh betrieben werden. Der Besitz des Grundes blieb dabei den Bauern nach wie vor erhalten. Dieses Gebiet wurde von jetzt ab als Gemeindeweide benutzt, und man nannte es die "Wisch". An jene großen Deichbrüche erinnerte noch 1661 die dortige "alte Brake".
Außer dem zur Verfügung zu haltenden Deichmaterial und nötigen Hilfsmannschaften und Geräten hatten die Pagentorner für ihre Deichschläge bei Hochwassergefahr Tag und Nacht Deichwachen zu stellen. Dieser Dienst wurde erst 1873, bei der Neuordnung des Deichwesens, von der Polizei übernommen, jedoch mit Unterstützung der Deichhalter, falls die Schutzmannschaften nicht ausreichen sollten.
Neben den Pagentornern hatten früher die siebzehn übrigen Dörfer des Holler- und Blocklandes, als besonders daran interessiert, den Deich instandzuhalten. Es waren dies die Ortschaften Osterholz, Rockwinkel, Vahr, Horn, Lehe, Oberblockland, Schwachhausen, Hastedt, Utbremen, Walle, Gröpelingen, Oslebshausen, Grambke, Grambkermoor, Wasserhorst, Wummensiede und Niederblockland, mit im ganzen 240 Hofstellen. Nach bestimmter Einteilung mußten sie aus der Wisch den Boden für den Deich ausfahren, aus welcher Pflicht sie im Jahre 1851 ein Grundrecht an die Wisch selbst ableiteten. Nach dem Verkauf eines Teils derselben an die Stadt beschwerten sich nämlich die Dörfer Osterholz und Niederblockland, daß sie dabei nicht zu Rate gezogen worden wären und legten Protest vor allem dagegen ein, daß den Pagentornern die Kaufsumme allein zufallen sollte, Bemühungen, welche allerdings erfolglos blieben.
Zwischen der Straße "Am schwarzen Meer", und dem Deich lag die ebenfalls den Pagentornern gehörende "kleine Wisch", in Größe von sieben Morgen. Auch hier bestand die Pflicht zum Sodenstich, allerdings nur in Fällen der Not und gegen Bezahlung. Noch 1886, als die kleine Wisch zu Gemüseland umgegraben werden sollte, ordnete die Polizeibehörde an, daß ein Teil als Grünfläche liegen bleiben müßte. In der kleinen Wisch unterhielt die Bauerschaft früher ein Weidengebüsch, damit bei Wassersnot gleich Buschwerk zur Verstärkung schwacher Deichstellen zur Hand war.
Weil das regellose Ausgraben und Sodenstechen die Wisch im Laufe der Zeit zu einem sehr unebenen Gelände machte, hatten die Pagentorner schon im Jahre 1812, noch zur französischen Zeit, darum nachgesucht, die Wisch einteilen zu dürfen, so daß nur ein bestimmter Teil zum Abgraben liegen bleiben, und, falls dieser erschöpft sei, erst dann ein neuer dazu vorgesehen werden sollte. Über die Verhandlungen hin trat aber der französische Zusammenbruch ein, und der Präfekt beschloß den Aufschub der Angelegenheit. Später, nach dem Umschwung, war von der Sache keine Rede mehr.
Im Jahre 1873 kam sie endlich wieder zur Sprache. Mit der Begründung, daß die vorhandene Erde zum Deichbau nicht mehr genüge und in Hoffnung auf ein vorteilhaftes Ergebnis bat die Bauerschaft um eine staatliche Regelung der Sache. Der Landherr schlug vor, die Bauerschaft solle dem Staat die halbe Wisch überlassen, dagegen solle dann die andere Hälfte vom Servitut des Sodengrabens frei sein. Dies hingegen erschien den Bauern zu wenig günstig, und so blieb vorläufig alles, wie es war.
Als gegen Ende der achtziger Jahre jedoch mit der Verkoppelung der Feldmark und Aufteilung der Wisch begonnen wurde, war die endgültige Bereinigung des Sodenrechtes eine Vorbedingung. Schon die bedeutende Deichverstärkung Anfang der siebziger Jahre hatte die Unmöglichkeit bewiesen, den bisherigen Deichhaltern die sehr erheblichen Kosten dieser Arbeiten zuzumuten. Diese wurden darum veranlaßt, gegen Abnahme der Unterhaltspflicht auf ihre Deichrechte zugunsten der Stadt zu verzichten. Von dieser Vereinbarung hatten sich die Pagentorner, in Anbetracht ihres Wunsches nach Klärung des Sodenrechtes, ausgeschlossen, Sie bestritten auch in bezug auf das Deichstichrecht in der Wisch, daß dasselbe so ausgedehnt sei, wie die Stadt es behauptete. Die Verhandlungen ruhten lange Jahre, da zunächst keine Einigung erzielt werden konnte, bis im Jahre 1887 folgendes Ergebnis zustande kam: Für die Ablösung des Sodenrechtes und der Unterhaltspflicht ihrer Deichschläge erhielt der Staat von den Pagentornern: 1. den Peterswerder mit 769,8 Ar, 2. die kleine Wisch mit 200 Ar, 3. die Zuwegung dazu, 12,9 Ar, 4, den Straßengrund zur Bismarckstraße, 30 Ar, 5, dito den zur St. Jürgenstraße, 59,7 Ar, 6. dito zur Theresenstraße, 5,7 Ar, und 7. die Pagentorner Deichschläge mit 24 Ar, alles zusammen etwa vierundvierzig Morgen Land. Die Bauerschaft verpflichtet sich ferner, in den sogenannten Sandhöfen am schwarzen Meer zweihundertundvierzig Ar zum Preise von 7500 Mark pro Morgen, an die Stadt abzutreten.
Dieser endgültige Abschluß mußte die Bauerschaft, so hoch auch der Preis für die schwere Belastung des Sodenrechtes bemessen war, doch befriedigen; die Stadt war von ihrer anfänglichen Forderung - die halbe Wisch, also über siebzig Morgen gutes Bauland - recht erheblich abgewichen.
Um über den Anbau an den Grenzen der Wisch einiges zu hören, müssen wir zunächst wieder in ältere Zeitläufte hinabsteigen. Die Besiedlung des großen Verkehrsweges zwischen dem Steinturm und Hastedt hatte vor allem im siebzehnten Jahrhundert immer mehr zugenommen und beachte allerhand Unstimmigkeiten mit sich, So protestierten im Jahre 1661 die Pagentorner dagegen, daß die Senatoren der Vorstadt so vielen Kötern und Brinksitzern gestatteten, längs der Wisch auf den Sandbergen Häuser zu bauen und auf ebenen Weiden Kohlhöfe anzulegen. Diese hochgelegenen Plätze aber müßten zum Sodenstich für den Deich bleiben, falls die niedrigen Weiden und Wischen einmal überschwemmt seien, Daß durch die Bebauung der Deich gefährdet würde, habe man erst kürzlich gesehen, wo er bei der alten Brake gebrochen wäre, wenn nicht einige Stadtsoldaten und Bleicher vorher Erde in Handkarren hergebracht hätten. Höchst mißbilligend bemerkten die Pagentorner dabei über die neuen Anbauer, diese „armsehligen Leute" hätten nachts zur „lieben Erntezeit" auch ihrem Korn großen Schaden zugefügt. Der weitere Anbau wurde darauf vom Rat untersagt.
1699 wurde von dem aus St. Jürgen zugezogenen Dirk Delves, der uns auch später noch in der Geschichte Pagentorns begegnen wird, der Versuch unternommen, ein Stück des zur Wisch und damit der Bauerschaft gehörigen Landes vom Rat in Pacht zu erhalten. Als er damit zunächst kein Glück hatte, wandte er sich an den schwedischen Etatsrat von Weißenfels, einen Verwaltungsbeamten des Herzogtums Bremen, mit der Angabe, das auf dem betreffenden Grundstück weidende Vieh der Pagentorner täte dem Deich Schaden, wodurch auch die zur Zeit unter schwedischer Herrschaft stehenden Hastedter Ländereien in Gefahr kämen. Sein Gedankengang dabei war, der Schwede möge, als mächtiger und gefürchteter Feind der Stadt, auf diese einen Druck ausüben, den Pagentornern das Land zu nehmen und lieber ihm zu verheuern. Die Bauerschaft aber wies nach, daß sie für das fragliche Land seit „unvordenklichen Zeiten" eineinhalb Reichstaler jährlich an den Marstall und den gleichen Betrag an die reitenden Diener bezahlt hätten, außerdem wäre zum Hüten des Viehs ja ihr Kuhhirte angestellt. Sie erinnerten ferner daran, daß vor längeren Jahren, als er Deichgräfe gewesen, der jetzige Bürgermeister Brockhusen mit seinen Geschworenen zum „Wahrzeichen" in Henrich Lindhorns, ihres Bauerschaftsmitgliedes, Hause die „Zehrung gehabt" hätte, bei welcher Gelegenheit ein Leinweber das gleiche Stück Land zur Bleiche begehrte; die Bauerschaft aber hatte geschlossen protestiert, da es ihre Gemeinheit sei. „Wobei der Herr Deichgräfe gesagt, Gott solle ihn bewahren, daß er uns unsere Gerechtigkeit nähme!" Nach solchen Darlegungen verzichtete der Rat vorläufig darauf, dem Delves oder einem anderen das Land zu vermieten.
Seinem Beschluß von 1661, keinen neuen Anbau an der Wisch zu dulden, muß der Rat späterhin wohl untreu geworden sein, denn im Jahre 1731 kam es zu einer Auseinandersetzung über die Abgaben neuer Anbauer. Die Pagentorner wollten in diesem Jahre einem Mann, der sich vor dem Ostertor, im „Sande", ein Haus gebaut hatte, ein Stück Land in der Wisch vermieten. Mit dem Hinweis auf die Abhängigkeit der Wisch vom Marstall versuchte dagegen der Rat, die Miete selbst zu erheben, als sich als dritter Interessent noch die Hannoversche Regierung zu Stade meldete, indem sie ihre Eigenschaft als Gutsherrin der Pagentorner anführte. Sie konnte indessen mit dem Bemerken, daß die Pagentorner außer ihr noch eine ganze Anzahl bremischer Gutsherren hätten, abgewiesen werden, im übrigen wurde bestimmt, daß die Abgaben der sechs neuen Anbauer, die während der letzten zwanzig Jahre gebaut hatten, zwischen dem Marstall und der Bauerschaft geteilt wurden, so sehr auch die Pagentorner ihre alleinige Gerechtsame betonten.
Mit den Anbauern gab es auch in späterer Zeit noch Grenzstreitigkeiten. 1857 beschwerte sich der Pagentorner Bauermeister beim Landherrn über einige Anlieger, die beim Reinigen ihrer Grenzgräben nur Land auf der Wischseite abgestochen und dasselbe dann an ihre eigene Böschung angeworfen hatten, diese dazu noch auf ihrem Ufer mit Erlen und Weiden bepflanzt, von denen an einigen Stellen bereits zwei Reihen festzustellen waren, da sie diese billige Art des Landerwerbs schon seit mehreren Jahren erfolgreich und ungestört betrieben hatten.
Wie um alle Pagentorner Einrichtungen ist es auch um das Recht des Eintreibens von Vieh in die Wisch zu Zwistigkeiten gekommen. Im Jahre 1704, mußte der Rat zwischen den Pagentornern und den „Butensteintorsleuten“ vermitteln. Letztere hatten ihr Vieh schon seit längerer Zeit in die Wisch getrieben, dem Kuhhirten das Weidegeld ordnungsgemäß entrichtet, und die Bauern hatten dies stillschweigend geduldet. Durch das Anwachsen der Vorstadt war aber den Pagentornern auch das Vieh zu zahlreich geworden, sie beschlossen einzuschreiten und brachten, um ein Beispiel aufzustellen, das Vieh kurzerhand zur Pfändung. Auf die Klage der Butensteintorer stellten erstere in einer Bittschrift an den Rat um Schutz in ihren Besitzrechten fest, ihre Bauerschaft habe seit undenklichen Zeiten bestanden und „seither das Eisradt bei der Wisch durchgebrochen", diese zur Viehweide benutzt. Die Butensteintorsleute hätten hingegen vor hundert Jahren aus nur drei Häusern bestanden, sich aber jetzt so vermehrt, daß sie unmöglich alle Weidegerechtigkeit in der Wisch haben könnten. „Wohl haben wir einige arme und geringe Leute ein Milchkalb in der Wisch grasen lassen, derowegen aber können die Butendohrschen sich keiner Gerechtigkeit der Mithude berühmen." Unter den vielen Beweisen für ihr Besitzrecht führen die Pagentorner noch an, daß niemand ohne ihren Willen dort in der Wisch graben oder bauen dürfe. „Es gibt manche Exempel dafür. So haben wir einem Hastedter, der sich unterstanden, bei Bischofs (des damaligen Kuhhirten) Hause ein Haus aufzurichten, dasselbe heruntergerissen, und niemand hat uns daran hindern können, am wenigsten die Butensteintorer, die bei diesen und ähnlichen Anlässen gar nichts zu sagen gehabt. Ihre angeführten Zeugen sind ganz parteiisch, derowegen wir wohl insgesamt dagegen schwören wollen."
1705 trat eine Kommission des Rates zusammen und verhörte die streitenden Parteien. Die Bauerschaft ging auf den Vorschlag der Herren, den Armen eine Kuhweide in der Wisch zu geben, ein, sie „wollen es ihnen gönnen“. Die Butensteintorer machten darauf die unfreundliche Bemerkung, wenn es nach den Bauern gehe, würde den Armen wohl wenig Gutes geschehen, was aber wohl als unpassend empfunden wurde, derin: „Sollen abtreten!" bedeuteten ihnen die Herren Kommissare. Das Ergebnis der Verhandlung war, daß die Pagentorner in ihrem Besitzrecht an der Wisch geschützt wurden, daß aber einigen armen und geringen Leuten je eine Kuhweide zustehen sollte.
Auch noch manche andere bescheidene Existenzen trieben .in der Wisch ihr stilles Wesen. Conrad Schlüter aus Hastedt stellte 1843 dem Landherrn vor, daß die Pagentorner Bauerschaft ihm erlaubt habe, und zwar nur ihm allein, in der Wisch nach Blutegeln zu suchen. Jetzt aber fingen andere Leute ihm diese Egel weg, klagte er trauervoll, worauf der Landherr ihm einen Schein mit der obrigkeitlichen Erlaubnis zum Egelfang ausstellte.
Ein Reepschläger hatte 1868 am Wege der Wisch ein Stück Land von der Krankenanstalt gemietet und darauf eine Seilbahn eingerichtet. Die Bauern behaupteten nun, der Weg würde dadurch versperrt, Landvogt Recka jedoch meinte, die Fahrbahn sei breit genug, höchstens könne das Geräusch des Seilerrades die Pferde scheu machen. Der Reepschläger wurde also nur ermahnt, das Rad anzuhalten, sobald Fuhrwerke in Sicht kämen. Bedeutend scheint der Verkehr jedenfalls nicht gewesen zu sein.
Ehe wir nun die Wisch verlassen, gilt es, dem am westlichen Rande derselben belegenen „Schinderberg", der schon bei der Aufzählung der Flurnamen erwähnt wurde, einen Besuch abzustatten. Heute befindet sich auf seinem Platz der Eingang zur großen Krankenanstalt in der St. Jürgenstraße. Der Schinder oder Scharfrichter versah in alter Zeit auch den Dienst des Abdeckers, er wohnte am Eingang zur Friesenstraße, nach seinem Abdeckereibetrieb hieß diese auch früher „im Dreckort". Der „Schinderberg", „Schindacker", oder die „Schinderkuhle" war der Ort, wo er das tote Vieh einzugraben hatte. Manchmal wird der Platz auch „Villerkuhle" genannt.
Nicht immer hatte die Schinderkuhle hier in der Wisch gelegen; die Straße „auf der Kuhlen" bezeichnet ihren vorherigen Platz in der Nähe des Steinturmes. Die Ursache zu ihrer Verlegung in die Wisch war eine Bittschrift von 1672 an den Bremer Rat 19). Darin beschweren sich achtzehn Anwohner der Steintorsgegend, daß die Nachbarschaft der Kuhle schlechthin unerträglich sei, denn.: „Der Gestank der toten Körper ist im Sommer gar abscheulich, das Schlimmste aber ist, daß die Hunde der ganzen Gegend die toten Körper zerreißen und stücksweise mit ihrem ganzen Unflath in die Kohlgärten der Anwohner verschleppen und so das Gewächs besudeln, davon wir unsere Nahrung finden, indem wir es den Bürgern der Stadt zum Verkaufe bringen."
Diese so einleuchtend erscheinende Klage hatte nichtsdestoweniger keinen Erfolg, denn 1704 wurde die Bittschrift erneuert. Und diesmal hatten die Nachbarn vor dem Steinturm Glück, die Wittheit erklärte sich mit der Verlegung einverstanden, und es wurde der Platz in der Wisch dazu bestimmt, eine Gegend, welche damals kaum bebaut war, und wo die Schinderkuhle voraussichtlich auch niemandem lästig fallen würde.
1720 jedoch stellten sich auch hier Unannehmlichkeiten ein. In diesem Jahre trug nämlich die Pagentorner Bauerschaft dem Rat eine „höchstnotwendige" Klage vor:
"Johann Hüpohl (ein Fuhrmann) hat gegenwärtig drei große Hunde, welche täglich auf unserer Gemeenheit herumlaufen, um sich von dem dabeiliegenden Aas zu nähren, und, wenn sie solches satt, das Vieh und die Menschen selbst mit großer Grimmigkeit anfallen und gleich den Wölfen bei uns hausieren, wie sie denn neulich uns eine Kuh zu Tode und ein Pferd zuschanden gebissen haben. Auch haben wir im vorigen Jahr sieben Schweine verloren, dahero wir alle Tage mehr Schaden befürchten, indem unser Kuhhirte, ihnen zu widerstehen, nicht kapabel. Auch kann kein Mensch den Hunden ohne Lebensgefahr begegnen, weil sie schon einen unserer Geschworenen nachts angegriffen, und, obwohl er sich mit einer starken Heugabel gewehrt, ihm doch die Kleider zerrissen, so daß er Mühe hatte, mit genauer Not zu entkommen.“
Die Bauern baten darum den Rat um Verlegung der Kuhle an ihren vorigen Platz, Es erging jedoch lediglich ein Befehl an den Schinder, das Vieh in Zukunft vier Fuß tief einzugraben.
Jetzt nahm sich aber eine andere Macht der Sache an. Der Verwalter der Feldmark Pagentorn für deren Grundherrn, das Königreich Hannover, war zu jener Zeit der Intendant Baumeister Rery, Dieser stellte in einer Beschwerdeschrift dem Bremer Rat vor, daß durch die Schinderkuhle dem Vieh der Pagentorner so viel Schaden geschehe, daß diese möglicherweise nicht mehr in der Lage sein würden, ihre Abgaben an Hannover zu entrichten. Er schildert die Zustände in der Wisch eingehend, klagt, daß die Hunde das Fleisch in die Kornfelder schleppten, daß die Raben in dunklen Schwärmen herangezogen kämen und das Getreide beschmutzten, und daß endlich das Vieh in der Wisch von den ansteckenden Seuchen des gefallenen Viehs der Bremer krank würde. Den Beweis für diese letzte Behauptung konnte Rery indessen nicht erbringen. Bei einem Verhör der Bauern mußten selbst diese zugeben, daß von Seuchen keine Rede sein konnte. Im letzten Jahr hatte der Abdecker ohnehin nur vier Stück Vieh in die Schinderkuhle gebracht, bei der Viehzahl von an die vierzehnhundert Stück, die auf der Bürgerweide grasten, gewiß ein sehr kleiner Prozentsatz. Daß das Vieh dort kränker sei als anderswo, konnten die Bauern auch nicht behaupten, allerdings, magere sei es, denn die Städter fütterten es nicht so gut wie sie, die Bauleute, es gewohnt wären. Zwar seien Hüpohls Hunde, große englische Doggen, durch die Kuhle sehr verwildert gewesen, aber Hüpohl habe den Schaden inzwischen ersetzt.
In seinem Antwortschreiben wies der Rat also Rerys Beschwerde zurück und äußerte zu der von letzterem ebenfalls aufgestellten Behauptung, der Rat hätte die Schinderkuhle nur deshalb in die Wisch verlegt, um den alten Platz derselben zur Bebauung frei zu haben: „Der Anbau in den Vorstädten wird von uns nur ungern gestattet, außerdem, wo des Scharfrichters Knechte wohnen und ihre Karren stehen, haben andere wenig Lust, sich anzubauen. Zwischen Hastedt und der Wisch liegen viele, dem Marstall gehörende Häuser mit langen Kohlgärten und auch der jetzige Platz der Kuhle gehört dem Marstall und ist damit Eigentum der Stadt. Es ist nicht wahr, daß schon der vorige Baumeister sich dagegen gesetzt, derselbe ist gescheiter gewesen und hat gewußt, daß es der Stadt Grund ist."
Damit war der hannoversche Zwischenfall abgetan.
Die Schinderkuhle blieb bis in die neuere Zeit in der Wisch bestehen; erst, als 1849 dieses Land an die Krankenanstalt überging, war ihres Bleibens dort nicht mehr.
Der letzte Abdecker im Dreckort war Niklas Düring. Er war nicht obrigkeitlich angestellt, seine verschiedenen Gesuche um ein Gehalt, da seine Tätigkeit doch im öffentlichen Interesse läge, hatten kein Gehör gefunden. Er betätigte sich darum nebenher als Pferdeschlachter. Sehr alte Leute erinnern sich noch dieser „Schinneree", Dürings Wohnhaus stand noch bis 1945 am Eingang zur Friesenstraße, im Volksmund lebte es gelegentlich als „dat Scharprichterhus" fort. In einem der letzten Kriegsmonate wurde es durch Bomben vernichtet.
Nachdem wir so durch das Pagentorner Gelände gewandert sind und einige Eigenheiten desselben kennen lernten, kommen wir nunmehr zur Betrachtung der Hofstellen und ihrer Bewohner.
Bereits eingangs haben wir die Lage der Höfe kurz beschrieben und dabei angedeutet, daß die Bauerschaft durch Überlieferungen miteinander verbunden war, deren Ursprung sich im Dunkel der Zeiten verliert und sich dadurch von den übrigen Vorstadtsbewohnern, deren Zahl ständig im Wachsen begriffen war, deutlich unterschied.
Über die Art, in welcher sich die Bauerschaft selbst verwaltete, erfahren wir aus einer landherrlichen Verordnung zur Bauerversammlung oder Bauerstelle vom Jahre 1822 20). Darin wurde bestimmt, daß der Landgeschworene oder Bauermeister diese Versammlungen regelmäßig abzuhalten und die Teilnehmer durch Umlaufzettel von Haus zu Haus darüber in Kenntnis zu setzen hatte. Der letzte hatte den Zettel wieder bei ihm abzugeben. Nur der Hauswirt oder ein großjähriger Sohn durften erscheinen, von Frauen nur Witwen mit Stellrecht, Minderjährige oder Knechte waren ausgeschlossen. Zuspätkommende mußten drei, unentschuldigt Fehlende zwölf Groten Strafe bezahlen. Der Baumeister hatte das Wort. Er sollte ruhig angehört werden. Bei Beschlüssen entschied die einfache Mehrheit. Gemeinsame Dorfarbeiten konnten mit Zeit und Stunde vom Bauermeister angesetzt werden; jeder Hauswirt mußte entweder selber kommen oder sich durch einen tüchtigen, erwachsenen Arbeiter vertreten lassen.
Die Reihenfolge der Bauermeister und Landgeschworenen lag fest von alters her, der Eid des ersteren lautete folgendermaßen:
„Ick will en recht Burmester wesen, von nun an bet aver een Jahr und solange ick düsses Eedes wedder erlaten werde, und will up Wege un Stege recht acht hebben, un wenn ick sulwige slecht und legericht finde, sulckes den Herren Vorstadtskommissarien trulicken anmelden und alle Bröke mit Fliet infordern. Ok will ick oberhupt alles, wat mi sonst von denen Vorstadtskommissarien anbefohlen ward, trulicken entrichten, nah. allen minen Vermögen. S.W.H.M.G."
Die Eidesformel der Geschworenen war:
„Ick will en recht Schwarn wesen, von nun an bet aver een Jähr un solange ick dysses Eedes wedder erlaten werde, un will dit Jahr vermöge des Landes Gewohnheit flitig up dat Feld Achtung hebben un darvor sorgen, dat dat Veh, wan dat in de Wische getreven ward, gehödet ward. S.W.H,M.G."
Der Versammlungsort der Bauerschaft war das Bauernmal oder die „Burstä". Nach Buchenau, S, 221, 4, Aufl., war er im Wirtshaus „to'n Koblarren", in der Nähe des Lüskenbrinkes, in den letzten Jahrzehnten vor ihrer Auflösung traf die Bauerschaft in „Hemlebs", nachmals „Deikes Friedenszelt" am Kuhgrabenweg zusammen.
Bei der nun folgenden Behandlung der einzelnen Höfe bedienen wir uns der Reihenfolge, welche diese im bereits anfangs genannten Verificationsprotokoll von 1842 haben.
Dieser bedeutendste der Pagentorner Bauernhöfe wurde schon gesondert behandelt im Brem. Jahrbuch, 41. Band, S. 241 ff.
Der zweitgrößte Hof in Pagentorn war der Orthof, oder, wie er in älteren Zeiten hieß, Northof. Seine Gebäude standen in der Rembertistraße, gegenüber der Kirche, an der südlichen Seite der Gerhardstraße. Es ist ein sehr alter Hof, worüber uns seine erste urkundliche Erwähnung in einer Schenkungsurkunde des Paulsklosters vom Jahre 1364 belehrt 21). In Registern der Dompropstei aus dem Anfang des sechzehnten Jahrhunderts 22) wird als Northofbauer Johann Rüte genannt. 1572 schrieb der Dompropst in sein Rechnungsbuch: „Johann Evers im Northofe, vor dem Ostendor, by St, Freymit, gifft acht Gulden, dusse Meyer konn unglyk mehr dohn." Weiter heißt es darin: „gifft alle jar up peteri den Thumbprauest ein unstrafflige bottern." Im Jahre 1579 ist in der gleichen Quelle von Dirick Rüte im Northove die Rede. Bei Aufzählung von Hofdiensten der Dompropstei von 1611 steht von demselben verzeichnet: „er dienet mit Pferd und Wagen.“ 1613 übernahm Dirick Rütes Sohn Heinrich den Hof, denn wir lesen im Rechnungsbuch: „hat seines Vatters Hof gewunnen, zu Weinpfennigen ausgesaget und bezahlet sechzehn Reichstaler." Aus dem Jahre 1617 berichtet uns das Meierverzeichnis der Nachbarn vor dem Ostertor 23): ,,Rüte im Northove, tho de Thumbprobstey, ist jetzt beim Probste zu Zeven und bey dem Probste Herrn Adolf Bremer," Die Größe des Hofes wird dabei mit 98 und einen halben Scheffel Einsaat angegeben. 1648 ist, wieder nach dem Dompropsteirechnungsbuch, Ernst Solte Northofbauer. Um 1690 kommt Jakob Klatte auf den Hof; zu seiner Zeit hat der Hofname sich in „Orthof" verwandelt, denn im Remberti-Kirchenbuch steht im Taufregister von 1693 „Jakob Klatte, Orthof" verzeichnet.
Einer der Söhne dieses Jakob Klatte, Hinrich, lebte als Kaufmann in Bremen, wie ein Abfindungsvertrag von 1743 24) aussagt. Der Hoferbe war wieder ein Jakob Klatte, welchen Namen von da ab bis zur Auflösung des Hofes jeder Orthofbauer führt.
Nach dem Verificationsprotokoll hatte der Hof 1842 in der Feldmark 131 Morgen Land, die auf 26694 Reichstaler geschätzt waren. Der Orthof unterstand zu der Zeit noch der Gutsherrschaft der Stadt Bremen.
Im Jahre 1860 wurde das alte Haus in der Rembertistraße abgebrochen, und der damalige Besitzer siedelte sich an der Schwachhauser Heerstraße an. Dieses Haus, an der Ecke der Holler Allee, stand noch vor kurzem und bewahrte als „Rentnerheim Orthof" das Andenken des alten Hofes. Unlängst jedoch fiel es einem Fliegerangriff zum Opfer.
Dem Orthof benachbart, zur Bürgerweide hin, war ein Hof, der 1842 im Besitz von Bernhard Garbade war. Damals gehörten in der Feldmark 124 Morgen zu ihm, die auf 23250 Reichstaler geschätzt waren. Der Hof war bereits freies Eigentum, Garbade hatte hier 1828 eingeheiratet, er stammte aus Hastedt. Vor ihm besaß, seit 1708, eine Familie Delves den Hof, davor wohnten hier Wendts, die als „Wendts binnen Steentorn" von einem andern Pagentorner, „Wendts buten Steentorn' unterschieden wurden. Irgendwelche besonderen Schicksale dieses Hofes konnten nicht festgestellt werden. Als die Rembertistraße bebaut wurde, siedelte sich auch Garbade an der Schwachhauser Heerstraße an.
Dieser war der dritte der Höfe in der Rembertistraße. Seine Gebäude lagen zwischen dem Rembertistift und dem Dobben, Von ersterem, einem ehemaligen Hospital für Aussätzige, aus dem sich später ein Pfründenhaus entwickelte, rührt auch sein Name her, denn er gehörte dem Stift. Innerhalb der Bauerschaft nahm der Prövenhof eine besondere Stellung ein. Er trug keine Bauerlasten, und der Prövenbauer war frei von der Verpflichtung, Bauermeister oder Landgeschworener zu werden. Seine Dienste galten in der Hauptsache dem Stift, wie die Quellen uns unterrichten.
Vom Jahr 1627 erfahren wir, daß der Meier des Vorwerks die aussätzigen Kranken mit dem Glockenwagen zum Hospital zu fahren hatte 25). Als im Jahre 1628 ein neuer Meier auf dem Prövenhof einzieht, hören wir von weiteren Pflichten 26). Er zahlte an Weinkaufsgeld beim Antritt der Stelle einhundert Reichstaler und jährlich neunundfünfzig Reichstaler Meierzins. Ferner gab er dem Stift in jedem Jahr fünfzehn Scheffel Roggen und ebensoviel Gerste, außerdem sechs Scheffel Hafer und dazu „alle Jahr auf Maitag sechs junge Beester". Den Vorstehern des Pröven hatte er jährlich zu St. Jakobitag je ein Paar Hühner, am Martinitag je eine fette Gans mit Gekröse zu liefern. Zu Christenseelentag mußte er wieder jedem Vorsteher, dem Vogt und jeder aussätzigen Person ein Huhn geben. Dann war er verpflichtet, den Prövenern Mittwochs und Sonnabends zwischen Ostern und Michaelis einen Eimer gute, süße Milch abzugeben und am Gründonnerstag neun Pfund Butter und hundert Eier. „Dagegen sollen, wenn die armen Leute brauen, sie dem Prövenmeier geben zu jeder Zeit eine gute Tonnen Tafelbieres, zur Hülfe seines Trinkens." Zum Altenteil wurde ihm „ein freier, gesunder Pröven" zu St. Remberti zugesagt.
Bei Gelegenheit dieser Hofübernahme hören wir auch, wieviel Vieh auf dem Prövenhof gehalten wurde. Es sind fünfzehn Pferde und achtundzwanzig Kopf Rindvieh, dazu eine Anzahl Schweine.
Auch zur Bürgerweide hatte der Hof eine Beziehung. Im Jahre 1520 gab der Rat dem Prövenmeier das Recht, am Walpurgistage eines jeden Jahres zehn Kühe und zehn Pferde in die Bürgerweide einzutreiben 27): Dafür mußte er allerlei Hof- und Spanndienste übernehmen, das geschüttete Vieh in seinem Stall beherbergen und vor allem den Bullen die Hörner beschneiden 28). Dieses alte Weiderecht hat der Staat im Jahre 1897 dem letzten Prövenbauern, Johann Krudop, mit vierzigtausend Mark vergütet.
Der Grundbesitz des Prövenhofes in der Feldmark betrug 1842 achtundsiebzig Morgen, geschätzt auf 17406 Reichstaler. Der Hof unterstand damals noch der Grundherrschaft des Rembertistiftes.
Von der langen Reihe der Prövenbauern seien folgende Namen genannt: Harm Knevels 1528 29), Gert Bollmann 1572, im Liebfrauen-Kirchenbuch, Taufregister 1583 als „Meyer von St. Freymit“ bezeichnet. Sein Nachfolger war Johann Bollmann, Ernst Schweers übernahm im Jahre 1628 den Hof; 1646 heiratete Cord Hoyermanns ein. Es folgten Hinrich Schweers, Hinrich Delves und 1723 Jakob Schweers. Im Jahre 1740 kam Arend Bohne auf den Hof und zehn Jahre später Johann Loddigs aus Hastedt. Dessen Nachkommen blieben dort bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts. Während dieser Zeit hat ihr Name sich in „Lods" verwandelt. Vom Jahre 1808 wissen wir, daß der Hof abgebrannt ist, denn der damalige Bauer Johann Lods war dadurch außerstande, die französische Einquartierung aufzunehmen, unter der die übrigen Pagentorner sehr zu leiden hatten 30). Die Hofstelle wurde aber auf dem alten Platz wieder errichtet. Die Familie Lods starb mit zwei Brüdern, die den Hof gemeinsam bewirtschafteten, aus. 1840 schrieb der den Pröven verwaltende Senator Nonnen: „Die Gebrüder Lots haben meine Geduld gänzlich erschöpft." Sie waren seit drei Jahren nicht zu bewegen gewesen, den Meierkontrakt zu erneuern, der auf einen von ihnen lauten mußte. Anscheinend konnten sie sich nicht einig werden, auf welchen, wir erfahren auch nicht, wie die Sache ausging, jedoch besaßen sie den Hof bis zu ihrem Tode und vererbten ihn ihrem Neffen, Johann Krudop, An Stelle des von letzterem abgebrochenen alten Hauses steht heute das große Mietshaus Rembertistraße 28.
Derselbe befand sich in der heutigen Friesenstraße, wo jetzt das Holzgeschäft von Gebrüder Dreier seinen Lagerplatz hat. Schon um 1690 wohnte hier Gerke Schierenbeck, später sein Sohn Arp. Um 1800 kaufte Jacob Schierenbeck das halbe Land von Arend Klattes Stelle am Ostertorsteinweg „erbeigentümlich" an, dazu auch den halben Klatteschen Wischanteil, so daß Schierenbeck seither nicht mehr 1/11, sondern 3/22 Anteil darin hatten. 1842 besaß der Hof in der Feldmark neunzig Morgen Land, welches teils freies Eigentum, teils aber noch unter Gutsherrschaft der Hauptschule, der unterstiftischen Güter sowie der Stadt war.
Im Jahre 1826 baute sich Jakob Schierenbeck als erster der Pagentorner an der Schwachhauser Heerstraße, Ecke der jetzigen Graf-Moltke-Straße an, wo sein Wohnhaus noch heute steht. Sechs Jahre später bat Schierenbeck den Rat um Erlaubnis zu einer Kaffee- und Weinschenke, die er mit mündlicher Zustimmung des Landherrn schon längere Zeit in Betrieb hatte. Auch Familien aus der Stadt hatte er für die Sommermonate bei sich aufgenommen und mit den nötigen Erfrischungen versorgt, denn eine andere Schenke gab es in Pagentorn damals noch nicht. Gegen jährlich zwei Reichstaler Gebühr wurde sein Gesuch genehmigt. Später verpachtete Werner Schierenbeck die Konzession an Wirte und gab 1860 den Wirtschaftsbetrieb ganz auf.
Er befaßte sich dagegen jahrelang mit der Postfahrerei und fuhr die Post nach Ottersberg. Ein alter Onkel der Familie bewahrte noch manche Erinnerung an diese Zeit. Er hatte schon als Junge oft einspringen müssen und war dann zuweilen aus der Schule weggeholt worden, um die Post zu fahren. Nach seiner Erfahrung hielt er diese Postfahrten für genau so erzieherisch wie den Unterricht bei Grelle in der Rembertischule. Den beiden Einrichtungen jedenfalls sei es zu danken, daß die Schierenbecks alle mit so klugen Köpfen behaftet waren, pflegte er zu sagen.
Der letzte Bauer des Hofes, wieder ein Jakob Schierenbeck, erwarb für seinen Sohn das Rittergut Alt-Luneberg bei Wesermünde. Dasselbe ist noch heute im Besitz seiner Nachkommen.
In der Bauernstraße Nr. 3 befand sich bis 1838 eine Hofstelle, auf welcher seit 1617 der Name Lindhorn nachzuweisen ist. In der Feldmark besaß der Hof im Jahre 1842 neunundvierzig Morgen Land im Wert von 14104 Reichstaler. Seine Gutsherren waren die Stadt und die Hauptschule, außerdem hatte er noch etwas freies Eigentum. Ehemals hatten zum Hof auch zwölf Tagwerk Heuland im Blockland gehört, dies ist ihm jedoch 1699 durch einen Abmeierungsprozeß verlorengegangen 31).
Dieser Prozeß war 1695 entstanden, weil der derzeitige Bauer, Cord Lindhorn, mit seinen Abgaben in Rückstand gekommen war und sich mehrfach gegen die Pfändung seines Inventars tätlich zur Wehr gesetzt hatte. Der Reitvogt und die Kirchenknechte, welche mit der Pfändung beauftragt gewesen waren, berichteten, daß sie noch jedesmal, wenn Lindhorn zu Hause wäre, bei demselben Gegenwehr gefunden hätten, sei er aber nicht da gewesen, hätten sie das gepfändete Vieh in den „Geschworenenstall" gebracht, doch habe Cord Lindhorn "es dort wieder weggeholt. „Wie wir das letztemal von dem Herrn Baumeister Barninghausen (dem damaligen schwedischen Beamten, der die Meierländereien verwaltete) aus dem Ostertor zu Cord Lindhorn geschickt wurden, in der Meinung, er sei nicht zu Hause, holte sein Sohn ein großes Hillenschloß und hängte es vor die Pferdestalltür, Als wir versuchten, die Pferde trotzdem herauszubekommen, setzten sich alle Leute zur Wehr und machten das Haus zu. Schließlich ist Johann Musbach mit großer Mühe mit einem Pferd herausgekommen, die Frau aber hatte unterdes an Lindhorn geschickt, der nun darauf zugelaufen kam, Und hat sein Sohn ihm zugerufen, der buckte Schelm wolle ihm die Pferde nehmen, und der große Hundeschläger wär schon mit einem Pferd weg. Hat der Vater uns nachgescholten, wenn er den Kirchenknecht Musbach könne wiederkriegen, wolle er ihm den Hals zerbrechen."
Später schien Lindhorn diese Aufsässigkeit aber zu bereuen, denn er stellte dem Baumeister vor, daß er alles bezahlen wolle, wenn er nur im Besitz seines Heulandes gelassen würde. Barninghausen aber verstand nun keinen Spaß mehr, er ließ Lindhorn festnehmen und nach Achim ins Gefängnis werfen. Nachher wurde er der Hauptwache zu Bremen ausgeliefert. Es ist leider nicht zu ersehen, inwiefern noch eine andere Sache bei dieser Abmeierung und nachherigen Verhaftung eine Rolle gespielt hat. Damit hatte es folgende Bewandtnis:
Henrich Lindhorn, der Vater des Cord, war dreiundzwanzig Jahre lang, seit 1662, Pächter des Pagentorner Zehnten gewesen, hatte aber während der letzten Jahre dieser Pachtzeit den Zehnten von zwei großen Kämpen am Kuhgraben, dem Hühnerkamp und dem Spennkamp - dieser ein Flurname, welcher auf der Heinekenschen Zehntkarte nicht mehr erscheint – verschwiegen.
Der Zehnte wurde in dieser Zeit von den Gutsherren nicht mehr selbst eingezogen, sondern durch öffentlichen Anschlag für eine Reihe von Jahren auf Höchstgebot an Interessenten verpachtet, welche sich der Mühe unterzogen, ihn einzusammeln. Die Ernte wurde dann von ihnen verkauft, und, je nachdem die Preise hoch oder niedrig waren, war ihr Verdienst dabei gut oder schlecht, Henrich Lindhorn hatte den Zehnten in Pagentorn anfangs schwedischer Zeit von Capitän Belt, nachmals von Dr. Cleberfeldt, dem Leibarzt der Königin Christine von Schweden, welchem diese außer dem Barkhof und dem Dorf Schwachhausen im Jahre 1653, schon 1648 den Zehnten des „Pagenbührer" Feldes geschenkt hatte 32). Nach dem Tode Dr. Cleberfeldts schloß Henrich Lindhorn den Pachtvertrag mit Major Scherer ab. Der Sohn Dr. Cleberfeldts war darüber sehr erbost, er ging gegen die Söhne des Lindhorn tätlich vor, worüber dieser sich beim Rat zu Bremen beschwerte. „Junker Cleverfeldt", heißt es in dem Schreiben, „hat meinen zween Söhnen, als sie in gedachtem Felde mit acht Pferden gepflüget, nicht allein die drei besten Pferde durch seine Diener nehmen und auf seinen Hof nach Schwachhausen bringen lassen, sondern es sind auch meine Söhne, als sie die Pferde nicht sofort herausgaben, von den Dienern mit Degen über die Ohren gehauen und übel traktieret worden."
Ein Wittheitsbeschluß über diese Beschwerde ist nicht vorhanden.
Um 1684 war Henrich Lindhorn verstorben, und sein Sohn Cord hatte den Hof übernommen; scheinbar aber die Verheimlichung des Zehnten der beiden Kämpe nicht gemeldet, sondern stillschweigend weitergeführt. Erst mit der Übernahme der Pachtung durch einen Schwachhauser Einwohner war die Sache bekanntgeworden und zwar, zur gleichen Zeit, als schon der Abmeierungsprozeß gegen Cord Lindhorn lief. Das seine Verhaftung mit der Verheimlichung des Zehnten zusammenhing, scheinen die Äußerungen einiger Pagentorner Bauern zu bezeugen, die ihn nach seiner Haftentlassung Anfang des Jahres 1697 beim Brauer Schriever am Herdentor empfangen hatten und gesagt, er solle das Zehntbuch „nun man ins Feuer sehmeißen", Andere hatten wieder davon abgeraten.
Diese Dinge kamen ans Licht, als im Januar 1698 Cord Lindhorns Schwester Ahlke, Frau des Pagentorners Urban Boschen, verhört wurde 33). Ahlke Boschen bestätigte, daß die beiden Kämpe zehntpflichtig seien, sie „wolle wohl in finstrer Nacht den Graben weisen, worüber ihr seliger Vatter den Zehntgersten gefahren und sie den Zehntflachs auf ihrem Rücken getragen hätte, wofür ihr seeliger Vatter ihr ein Brett über den Graben gelegt". Weiter schilderte sie, daß ihre alte Mutter die Freilassung des Bruders nicht mehr erlebt habe, sie sei kurz vor Weihnachten 1696 gestorben, ihre letzten Worte ergreifen den Leser noch heute: „Lieber Gott, Ahlke", hatte sie gesagt, „ist der Herr Baumeister unserm Cord so gehässig gewesen um die beiden Kämpe, du weißt wohl, daß der Zehnte daraus gehet, dein Vatter hat ihn ja dreiundzwanzig Jahr gezogen. Ich wollte nur, ich hätte den Herrn Baumeister in dieser Dönze, dann wollte ich es ihm auch sagen, und mein Herz wäre loos, und unser Cord hätte Frieden, doch es kommt wohl an den Tag, wenn ich schon längst verrottet bin."
Im Sommer 1697 schickte Barninghausen den Kirchenboten ins Blockland hinaus, um zu sehen, ob das Gras auf Cord Lindhorns ehemaligem Lande nicht geheut werden könne. Der „Königl. Kuhlengräber" Müller vom Dom begleitete ihn und berichtete dabei über Cord Lindhorns ungebrochenen Trotz folgendes: „Und haben wir ihn dort angetroffen, wie er gerade von seinem ehemaligen Kamp das Heu auf den Wagen geladen hat, und seine Frau und sein Junge haben dabei geholfen. Hat der Kirchenbote Hünken ihn angeredet, was er da mache, das wäre doch schwedisch Land! Hat Cord Lindhorn sich zu ihm gewandt und ihn Schelm und Hundsfott zu vielen Malen gescholten und ihm angedroht, bald komme ich vom Wagen und schlage dich auf dem Kampe tot!"
Solche Widersetzlichkeit jedoch nützte nicht viel, 1698 wurde seine Abmeierung auch vom Gastgericht bestätigt und seine letzte Berufung 1699 endgültig verworfen.
Es erscheint an dieser Stelle angebracht, noch von einer weiteren Verheimlichung des Zehnten zu berichten. Es waren zu jener Zeit, um das Jahr 1700, auch andere Pagentorner zu solchen Kunstgriffen übergegangen, hauptsächlich wenn, wie im Lindhornschen Falle, Mitglieder der Bauerschaft, die also selbst zehntpflichtiges Land besaßen, als Pächter des Pagentorner Gesamtzehnten, des „Sackzehnten", auftraten. Der mehrfache Wechsel in der Grundherrschaft hatte diese Machenschaften erleichtert. Zum Leidwesen der Bauern wurden diese Dinge ruchbar, als im Jahre 1709 der uns bereits von der Wisch her bekannte Dirk Delves aus St. Jürgen in die Vorstadt zog und Pächter des Pagentorner Sackzehnten wurde. Delves, der selbst keinerlei Grundbesitz hatte, war natürlich daran interessiert, soviel wie möglich zehntpflichtiges Land in der Feldmark zu haben und hatte durch seine Nachforschungen auf diesem Gebiet viel Streit mit den Pagentornern. 1715 war sein Pachtvertrag abgelaufen und er konnte denselben nur dadurch erneuern, daß er bei der Verpachtung die mitbietenden Pagentorner überbot und den Zehnten auf einhundertunddrei Reichstaler hinauftrieb, gegen bisher sechzig Taler jährliche Pacht. Damit hatte er sich indessen verkalkuliert und kämpfte in den folgenden Jahren mit Schwierigkeiten. Bei der nächsten Verpachtung, nach abermals sieben Jahren, hielt er sich darum zurück und wartete ab. Die Pagentorner, die natürlich um Delves' Nöte wußten, zögerten ebenfalls, und der Baumeister hatte urplötzlich keine Reflektanten mehr. Bei der darauf erneut angesetzten Verpachtung gab es für den Baumeister noch unvorhergesehene Schwierigkeiten mit dem Rat, weil der Bürgermeister es abgelehnt hatte, die Anschlagzettel an die Tür des Rathauses hängen zu lassen. Der Grund dafür bestand in seiner Verärgerung darüber, daß der Baumeister versäumt hatte, die miterwähnten Vorstadtsherren, die Doktoren von Büren und Schöne, mit „Herr" zu titulieren. Obgleich der Baumeister in seinem Bericht nach Stade die Meinung äußerte, „Ratsverwandten sei Königlicherseits wohl nicht mehr Ehre zu erweisen, als der Rat Königlichen Bedienten antäte", so hielt seine vorgesetzte Behörde es doch für klüger, den Ton des Briefes zu ändern. Der Baumeister hatte sich aber schon durch Anschlag des Zettels an die Domstüren und am sog. Steintor geholfen, worauf fünf Bauern erschienen und fünfzig Taler boten. Delves wollte wohl sechzig geben, und bat in Stade um den Zuschlag, denn niemand wie er „kenne der Zehntpflichtigen Bosheit, daß sie bald die Ländereyen vertauschten und gute Stücke frey machten, schlechte aber zum Zehnten gaben, bald das beste zu Graskämpen abgruben, woraus dann kein Zehnter zu ziehen, und diese, nachher wieder zur Saat gebracht, gar zehntfrey passierten, bald auch große, zehntpflichtige Stücke durch Anpflügen an zehntfreyes Land klein gemacht würden". Dem setzte der hannoversche Baumeister noch hinzu; „Supplikant Delves ist der erste und einzige gewesen, der diese Betrügereien entdeckt, was bei den Zehntpflichtigen nichts als Scheelsucht und Neid erweckt hat und haben sich vereinbart, nun den Zehnten, er möge so hoch sein, wie er wolle, an sich zu bringen, inmassen sie mir denn schon hundert Taler angeboten." Nachdem wir noch erfahren, daß von Stade aus dem Delves der Sackzehnte belassen wird, bricht die Akte ab 34). Über Dirk Delves hören wir weiteres in der Geschichte des Wischhofes.
Von der Familie Lindhorn aber, von deren Behandlung wir mit der Betrachtung des Sackzehntens abgeschweift waren, schweigen die Akten in Zukunft, bis 1838 Lüder Lindhorn seine Hofstelle in der Bauernstraße zu Bauzwecken verkaufte und sich, wie schon sein Standesgenosse Schierenbeck, an der Schwachhauser Heerstraße ein neues Bauernhaus baute. Dieses lag etwa in der Mitte zwischen der Graf-Moltke- und der Straßburger Straße.
Ein freundlicherer Zeitgeist weht uns an, wenn wir lesen, daß Lindhorn beim Bau des dortigen neuen Hauses dafür gesorgt hatte, daß es „zum Sommeraufenthalte und zur Einkehr von lustwandelnden Städtern die geeigneten Lokale" enthielt. Nun bat derselbe um Konzession zu einer Kaffee- und Weinschenke. Er hatte ferner sein Haus mit einem hübschen Garten umgeben und alles so eingerichtet, daß sich „ruhige Bremer Familien hier im einfachen Genusse eines ländlichen Lebens wohl fühlen werden. Der Einkehrende hat aus meinem Hause und in meinem Garten die ganze Passage der Schwachhauser Chaussee und die weite Aussicht der Blockländer Ebene bis zur Kirche von Lesum, den Höfen von Marssel und dem Weiher Berge vor sich. Etwas weiter wie eine Viertelstunde von der Stadt, bietet es gerade dem Fußgänger einen passenden Ruhepunkt." Dieses Gesuch wurde bewilligt.
Im Jahre 1853 kaufte sich Lüder Lindhorn von seiner Gutsherrschaft, der Hauptschule, frei, Die Gartenwirtschaft wurde bald wieder aufgegeben. Die Witwe Lindhorns verstarb in den siebziger Jahren, ohne Kinder zu hinterlassen, daher erbte ihr Neffe, Carl Möhring, den Hof. Das Andenken des Pagentorners Lindhorn hält die Lindhornstraße fest, die auf einem der Grundstücke des Hofes angelegt wurde.
Lindhorns Nachbar in der Bauernstraße, mit der Hausnummer 1, war Hagens, sein Haus stand an der Ecke des Ostertorsteinweges. Der Hof hatte 1842 in der Feldmark einhundertundsechs Morgen Land und war bereits von der früheren Gutsherrin, der Hauptschule, freigekauft. Geschätzt war das Hagenssche Land in der Feldmark damals auf 26369 Reichstaler. Im Herbst 1838 hatte Diedrich Hagens seine Hofstelle. ebenfalls an die Schwachhauser Heerstraße verlegt, dahin, wo heute die Richard-Wagner-Straße abzweigt. Im Jahre 1839 suchte auch er um die Erlaubnis zu einer Kaffee- und Weinschenke nach, welchem Gesuch auch stattgegeben wurde. Im Herbst des gleichen Jahres bat die geschlossene Gesellschaft „Privatverein" darum, in seinem Hause Tanzmusik abhalten zu dürfen, was ebenfalls von den gütigen Stadtvätern erlaubt wurde. Der Verein erklärte, eine Gesellschaft hiesiger Bürger zu sein, die sich schon seit einigen Jahren, im Sommer einmal, im Winter drei- bis viermal in der Woche zu einem geselligen Vergnügen vereinigte". 1855 gab Hagens die Wirtschaft auf. Sein Hof war der erste in Pagentorn, der sich auflöste, da seine Töchter denselben nach und nach veräußerten. Im Jahre 1877 kaufte auch die Bauerschaft für fünfundvierzigtausend Mark Land von Hagens' Erben, und zwar Grundstücke auf dem Pagensiel, dem Spenkamp und am Bullhörn. Die Hagensschen Gebäude wurden dann bald abgebrochen und an den Hof erinnert nur noch der Name der Hagensstraße.
„Wendts buten Steentorn" ist dieser Hof zuweilen benannt worden, Er befand sich am Ostertorsweg, auf dem Fehrfeld. Der Hofplatz muß sich an Stelle der jetzigen Gärtnerei von Heineke befunden haben. Schon 1670 saß hier ein Ernst Wendt. Im Jahre 1842 besaß der Hof in der Feldmark achtundfünfzig Morgen Land, auf 9155 Reichstaler geschätzt. Seine Gutsherrschaft waren damals noch die Hauptschule und die Stadt. Nach der Bebauung von Fehrfeld und Humboldtstraße siedelten Wendts in die Feldstraße über, wo die Wendtstraße ihren Namen fortführt. Einer der Söhne des letzten Bauern war der Kommerzienrat Hermann Otto Wendt, der in der Horner Straße eine Zigarrenfabrik betrieb. Derselbe erwarb das Lindhornsche Grundstück an der Schwachhauser Heerstraße, ließ das Bauernhaus abbrechen und baute sich dort an. Sein einziger Sohn ist jung gestorben, auf dem Riensberger Friedhof befindet sich am See sein prächtiges Grabmal, und die dortige „Mariannenbrücke" ist dem Andenken seiner Frau gewidmet. In Lehesterdeich erwarb Hermann Otto Wendt Grundstücke für eine großzügige „Wendt-Stiftung", welche aber ihrer Bestimmung nicht zugeführt werden konnte, weil sie ein Opfer der Inflation wurde.
Fast am östlichen Ende der Wisch, heute der Schaumburger Straße angeschlossen, liegt diese Hofstelle, nahe dem Hulsberge, seit 1694. In diesem Jahre übernahm Harmen Lampe, ein Hastedter Bauersohn, diesen Hof von seiner Schwester Anna, der Witwe des Pagentorners Diedrich Ötken, weil sie, wie es im „Transaktionsvertrag" heißt, „leider mit Gebrechlichkeiten behaftet, so daß sie sich selber nicht helfen kann" 35). Dieser Harmen Lampe baute sich hier in der Wisch an; wo die Hofstelle vordem gestanden hat, ließ sich leider bisher nicht ermitteln. Auf dem Wischhof wohnten die Nachkommen Lampes bis zur Gegenwart. Nur ein Menschenalter lang, saß ein gewisser Johann Frese dort, der aus Rockwinkel stammte und die Witwe Harmen Lampes 1707 geheiratete hatte. Frese bewirtschaftete den Hof nicht als „Interimswirt" für den hinterlassenen Sohn Harmen Lampes, was sonst meist in solchen Fällen üblich war, sondern Witwe Ilsabe Lampe hatte ihm in ihrem Brautbrief alles übergeben, „Land und Sand, Haus und Hof, inskünfftig ein proprietarius domini davon zu sein"36).
Dies aber war ein großer Fehler, denn Frese zeigte sich als schlechter Hauswirt und brachte den Hof fast an den Ruin. Um seiner ständigen Geldverlegenheit abzuhelfen, geriet er schließlich mit seinen Meierpflichten in Konflikt, versetzte Grundstücke und tauschte mit mehreren Pagentornern Land aus, angeblich, weil ihm diese Stücke dann von seiner Hofstelle aus bequemer zu erreichen waren, in Wirklichkeit aber gab er wertvolleres Land gegen schlechteres hin und ließ sich die Differenz des Wertes in barem Gelde ausbezahlen. Seinen Weinkaufsbrief, das wichtigste Dokument über sein Meierrecht, versetzte er für fünfzig Reichstaler an den uns schon näher bekannten Dirk Delves, der freilich auf eine solche Gelegenheit, sich in den Besitz eines Hofes zu setzen, nur gewartet zu haben schien. Er zeigte denn die Sache auch schon bald beim Gutsherrn, dem hannoverschen Intendanten an, der, wie wir bei der Verheimlichung des Sackzehnten lasen, dem Delves ohnehin sehr gewogen war und dessen Gesuch, ihn als Nachfolger für die Fresesche Stelle zu nehmen, gern befürwortete.
1724 sprach denn auch die Regierung zu Stade die Abmeierung Freses aus und erteilte Dierk Delves die Erlaubnis, das Land zu bebauen 37).
Dagegen setzte sich Frese aber entschieden zur Wehr. Er stellte seinen „ohnglücklichen, ohnschuldigen“ Fall dem Bremer Rat vor, dessen Untertan er ja ebenfalls war, und flehte um Schutz, „da es an dehme ist, daß Dirich Delves mich armen Manne von Haus und Hof zu treiben, sich den bösen Vorsatz, Gott- und menschenvergessenerweise, gesetzet, und, nicht gedenkend, daß der Bosheit gesteuret werden könne, den Pflug in Ihro Königlich Britannische Majeste und der Stadt Bremen mir zustehendes Meierland gesetzet".
Der Rat gab darauf, bis zur Prüfung der Angelegenheit, vorerst dem Dirk Delves den Befehl, sich des Landes, soweit es im Bremischen gelegen, bei schwerer Leibesstrafe zu enthalten.
In einem Zeugenverhör, welches eine dazu ernannte Ratskommission 1725 anstellte, gab Frese zu, daß er einiges Land „zum Besten der Hofstelle" vertauscht habe, jedoch zu schwedischer Zeit und mit dem Einverständnis des schwedischen Camerarius. Zwar sei eine schriftliche Bestätigung wegen damaliger unruhiger Zeiten nicht erfolgt, doch Johann Lods von Hastede, der die schwedischen Herren derozeit ins Pagentorner Feld hinausgefahren, könne es bezeugen. Die übrigen Pagentorner gaben ebenfalls zu Protokoll, daß sie zwar Land mit Frese getauscht, daß aber alles mit Genehmigung der schwedischen Verwaltung geschehen sei. Sie setzten, um die Harmlosigkeit der Sache noch zu betonen, hinzu, wenn der Rat es wolle, könne der Tausch ihretwegen auch wieder rückgängig gemacht werden.
Die Bauern waren bestrebt, Frese zu unterstützen, wo sie konnten, Einmal hatten sie, wie bekannt, hinreichende Gründe, um Dirk Delves zu hassen, andererseits hatte Frese bei mehreren von ihnen Schulden, die ja niemals bezahlt worden wären, wenn er seinen Hof und damit seine Existenz verloren hätte.
Während die Senatskommission sich bemühte, in weiteren Verhören und Gegenüberstellungen Licht in das Dunkel zu bringen, stellte Dirk Delves an Bremen den Antrag, das Verbot gegen ihn aufzuheben, „den vorigen colono durch hinlängliche Zwangsmittel zu expellieren und ihn, Delves, hochgeneigt zu bemeiern".
Inzwischen hatte der Rat festgestellt, was es mit den Verstößen Freses gegen seine Meierpflichten auf sich hatte und mußte als Gutsherr der bremischen Ländereien des Hofes nun ebenfalls die Konsequenzen ziehen und, zur Abmeierung schreiten. Er entschloß sich aber, einen Vergleich vorzuschlagen. Frese sollte mit einem Drittel des Landes zufrieden sein, andernfalls hätte seine gänzliche Abmeierung von der Stelle stattzufinden. In der Wittheitssitzung vom 30. April 1727 wurde aber bekannt, daß die stadische Regierung den Bescheid aus Hannover erhalten habe, dem Frese die Ursachen seiner Abmeierung bekanntzumachen, mit der Aufforderung an Bremen, die Zeugenverhöre einzustellen. Die Wittheit beschloß darauf, die Sache vorderhand laufen zu lassen, „um zu sehen, wie weit man käme".
Damit vergingen wieder einige Jahre, erst 1732 lebte der Prozeß wieder auf. Freses hartnäckiger Kampf um seinen Hof - er war inzwischen mehrfach persönlich in Stade und auch beim Oberappellationsgericht in Celle vorstellig geworden - veranlaßte die Stader Regierung nun, sich mit einer Teilung der Meierstelle zu gleichen Teilen zwischen Frese und Delves zufrieden zu geben.
Frese und seine Freunde, die Pagentorner, glaubten aber, noch mehr erreichen zu können. Im März 1732 wandte sich die Bauerschaft an den Senat und trug ihm in Untertänigkeit vor, „wasmassen Dirk Delves es dahin zu bringen gewußt, daß unser Mitangesessener Johann Frese laut Bescheid der Hochpreislichen Königlichen Regierung zu Stade die Hälfte seiner Meierstelle an Dirk Delves abtreten soll. Da wir nun sowohl Königlich-Großbritannische, als auch hiesiger Republique Meier sind, so können wir Euch ohnmöglich den ohnsäglichen Schaden vorenthalten, so daraus entstehen würde, wenn Dirk Delves sich in unsere Bauerschaft eindrängen sollte, woraus nichts als lauter Unordnung entstehen könne, so auch gedachter D. Delves nur beabsichtigt, Streitigkeiten in unsere Bauerschaft zu bringen."
Der Rat beschloß daraufhin, der Bauerschaft mit einem wohlmeinenden Vorschreiben nach Stade an die Hand zu gehen. Bevor es jedoch dazu kam, lief eine Beschwerde des hannoverschen Bauermeisters ein, daß Frese sich unterfinge, das Delvesche Land zu beackern.
In seinem Schreiben nach Stade legte der Rat nun die Bittschrift der Pagentorner Bauerschaft vor, fügte hinzu, daß er sich zwar wohl erinnere, daß seine vor einigen Jahren nach Stade entsandten Deputierten in seinem Namen erklärt, daß Bremen „sich nicht in diese Abmeierungssache melieren wolle, so auch bis dahero nach gelebet". Nun aber habe sich der Sohn Lampe, von dessen Vater dieser Hof herstamme, mit dem Ansuchen gemeldet, ihm diese Stelle zu geben. Der Rat müsse nun um einen baldigen Entschluß um so eher bitten, als die Jahreszeit bereits so weit vorgeschritten sei, daß das Land notwendig kultiviert werden müsse, sonst könnten die Parteien noch in solche Zwistigkeiten geraten, daß ein Unglück zu befürchten sei, „so uns doch als Landesobrigkeit auf alle Art zu plenieren obliegt".
Die Stader Regierung indessen blieb bei der einmal festgesetzten Teilung, war jedoch damit einverstanden, daß die Fresesche Hälfte dessen Stiefsohn Hinrich Lampe übernahm.
Dies Gesuch Hinrich Lampes fand auch die Unterstützung der Schwäger des Johann Frese, Frerk Solte, Hastedt, Arend Solte, Schwachhausen und Frerk Otten, Vahr, die einmütig erklärten, Frese sei außerstande, dem Hof vorzustehen. Sie hätten einige Jahre, in der Hoffnung auf Besserung für ihn den Zins bezahlt, er werde aber von Tag zu Tag liederlicher, ginge von einem Krug in den andern, greife, wenn er kein Geld mehr habe, das Korn an, seinesgleichen an Liederlichkeit sei im ganzen Lande nicht, so daß sie gemüßigt wären, ihn ins Zuchthaus stecken zu lassen. Für ihren Neffen Hinrich Lampe dagegen wollten sie sich verbürgen und baten somit um dessen Bemeierung.
Frese versuchte inzwischen ein letztes Mittel, den ganzen Hof zurückzugewinnen. Er reiste im Herbst 1732 nach London, wo er bei der höchsten Instanz, dem König Georg II. von England, Regenten von Hannover, ein Gnadengesuch vorzubringen gedachte. Im November schrieb er von dort an seine „hertzvielgeliebte Ehefrau Ilsabehn Frese, in der Wisch vor Hastede 38), daß er noch frisch und gesund sei, der König aber sei „etzliche Meilweges in das Land hinein verreiset", er habe jedoch schon eine Supplik für den König und eine für die Königin, welche eine sehr gnädige Frau sei, aufsetzen lassen und hoffe, in seiner rechtmäßigen Sache einen guten Ausspruch zu erlangen. „Nun möchte ich auch gerne wissen, wie es Euch und alle meine lieben Kinder gehet, da ich nicht eher denn mit Schiffer Bringmann wiederkomme. Grüßet die ganze Burschaft von mir und könnet ihnen sagen, wie es mich gehet, und grüßet auch vielmahlen Frerk Solte, Arend Solte und Frerk Otten und bin ich Euer getreuer und lieber Ehemann Johann Frese."
Da sich der Londoner Aufenthalt sehr in die Länge zog, kam Frese in Geldverlegenheit. Doch half ihm ein in London ansässiger Bremer Kaufmann namens Christian Schütte, und streckte ihm eine Summe vor, welche Ilsabe Frese bei der in Bremen wohnenden Mutter des Kaufmanns wieder einzahlte.
Noch im Mai 1733 war Frese nicht aus London zurück. Da die Teilung der Hofstelle aber jetzt von Stade energisch verlangt wurde, wandte sich Ilsabe an den Rat mit der erneuten Bitte um Aufschub, bis ihr Mann zurück sei, denn „unter Gottes höchster Gnade hatte mein Ehemann es soweit gebracht, daß unsere Abmeierungssache durch Königlich Großbritannischen Befehl zur Untersuchung genommen wird. Dieses ist Dirk Delves mehr als zu wohl bekannt, und sein Gewissen saget ihm nichts Gutes in seinen bösen Intensionen und Intriguen, dadurch er uns mit unsern acht Kindern zum Bettelstab und von Haus und Hof zu treiben gedenket, und lässet sich sogar vernehmen, er wolle auch unser bremisches Meierland zum Halbscheid haben. Wir arme Leute aber wissen uns nicht darin zu schicken, wissen auch nicht, womit wir die Abmeierungsstrafe verdient haben, lassen also des Dierich Delves Anstrengungen als nichtig dahingestellt und getrösten uns, daß wir unter einer gerechten Obrigkeit leben."
Frese aber muß wohl doch ergebnislos aus England zurückgekommen sein, denn im März 1734 wurde der Wittheit berichtet, daß die beiden zur Landteilung bestimmten Kommissare Schwierigkeiten mit der Pagentorner Bauerschaft erlebten, denn diese hatte sich geweigert, die Herren bei der Einschätzung der Grundstücke zu unterstützen und den Schätzungseid abgelehnt. Der Rat beschloß darauf, „die Geschworenen und den Kerl aufm Barkhofe erstlich per mandatum, nachhie durch ein Einlager" dazu zu zwingen. Die Teilung der Stelle fand daraufhin statt. 1737 erhielt Henrich Lampe den Meierbrief über die halbe Fresesche Stelle.
Bei der Teilung muß aber ungenau verfahren worden sein, denn als im Jahre 1800 das Delvessche Land vom Gutsherrn eingezogen wurde, stellte der damalige Intendant Olbers fest, daß Grundstücke fehlten. Bei der Prüfung des Freseschen Abmeierungsprozesses zeigte es sich denn auch, daß man die Stelle überhaupt nicht vermessen hatte, wohl, weil man der Sache allzu überdrüssig gewesen war. Dies war den Freseschen Erben zugute gekommen.
Über Dirk Delves Nachfahren lag wenig Glück. Söhne hatte er nicht, und sein Enkel, Diedrich Schmidt, mußte entmündigt werden, weil er sein Vermögen „herdurchgebracht" hatte. Die Verwandten gaben ihn in Kost zum Pastoren von St. Jürgen, dem gleichen Dorf, von dem sein Großvater einst ausgezogen war, um so mancherlei Unruhe in die Pagentorner Bauerschaft zu bringen.
Als Schmidt ohne Erben gestorben war und sein Land an den Gutsherrn zurückfiel, versuchte Harmen Lampe, Henrich Lampes Sohn, es zu Meierrecht zurückzugewinnen. Der Intendant Olbers schrieb zu diesem Gesuch nach Stade, es verdiene „zwar Aufmerksamkeit, aber keine Rücksicht", und so wurde es von Stade aus abschlägig beschieden.
Seit dieser Abmeierung besaß der Hof nur noch fünfundsiebzig Morgen, davon vierundvierzig in der Feldmark Pagentorn. Harm Lampe hat seiner Erbitterung über den Stiefgroßvater in einem Schriftstück Ausdruck gegeben, welches er mit ungelenker Hand für seine Nachkommen aufgezeichnet hat: „Der Prozeß, so wegen Johann Frese entstanden, als er das halbe Land von der Stelle gebracht, hat neun Jahre gedauert und zweitausend Reichstaler gekostet. Dazu hat er sogar den Weinkaufsbrief, von der Stelle gebracht und das Geld versoffen."
Der Sohn Harmen Lampes baute 1850, nachdem das vorige durch Blitzschlag eingeäschert war, ein neues Haus auf die Hofstelle in der Wisch. Dieses ist das heute noch vorhandene. Im Jahre 1872 kaufte der damalige Stelleninhaber, Hermann Lampe, sich von seiner Gutsherrschaft, der Hauptschule, frei. Auch dieser Hof löste sich dann durch die Entwicklung der Stadt im Laufe der Jahre auf. Sein Sohn, Hinrich Lampe, starb hochbetagt im Jahre 1944. Er war der letzte seines Stammes, der letzte Bauer auf dem Wischhof und auch der letzte Pagentorner.
Dieser kleinste der Pagentorner Höfe lag noch bis in die neuere Zeit am Ostertorsteinweg, Ecke Landweg und Hohenpfad. Um 1800 gehörte er Arend Klatte, welcher die Hälfte der Stelle an Schierenbeck verkaufte, wie bereits bei der Behandlung dieses Hofes erwähnt wurde. Danach gehörten in der Feldmark nur vierzehn Morgen Land zur Klatteschen Stelle. Als Vorweser von Arend Klatte konnten mit dem Jahr ihrer Hofübernahme festgestellt werden: Für 1735 Arp Schierenbeck, 1742 Frerich Lampe, 1773 Dierich Rüte und 1782 Hinrich Brockwehl. Bei der Bebauung des Hohenpfads baute Arend Klatte sich in der Herderstraße an, wo sein Bauernhaus noch lange Zeit neben dem Lokal „Eisenbahnpavillon" stand. Die Gutsherrschaft auch dieses Hofes war die Hauptschule.
Derselbe befand sich am Steintorssteinweg 21, zwischen Wieland- und Römerstraße, wo heute die Hirschapotheke steht. Dieser Hof war 1723 im Besitz von Hinrich Wendt, dann Daniel Mittelsdorf, 1794 kam er in die Hände von Diedrich Hagens, dessen Nachkommen ihn bis zum Ende des 19. Jahrhunderts inne hatten. 1842 gehörten in der Feldmark sechsundzwanzig Morgen Land zum Hof. Der Freikauf von der Gutsherrschaft, der Hauptschule, erfolgte im Jahr 1868. Sein letzter Besitzer war Lür Kämena, ein Schlachtfuhrwerksbesitzer aus der Komthurstraße.
Damit haben wir einen Überblick über die Höfe gewonnen. Wenn es gleich bedauerlich erscheint, über die meisten derselben so wenig berichten zu können, so muß uns die Wahrscheinlichkeit trösten, daß diese Bauernfamilien vermutlich um so friedlicher ihrer Arbeit haben nachgehen können, je weniger ihr Dasein Niederschlag in den Akten fand. Daneben erklärt sich vielleicht manche Lücke aus der kriegsbedingten Unzugänglichkeit der Aktenbestände. Der Zustand jedenfalls, den die ausführlicher behandelten Höfe uns zeigten, war noch ein rein bäuerlicher, wie er bis um die Zeit von 1800 nur geringeren Veränderungen unterworfen war.
Bevor wir nun ins neunzehnte Jahrhundert eintreten, welches für die Bauerschaft eine Umwandlung der ganzen Verhältnisse mit sich brachte, erscheint es notwendig, einiges über die Beziehung der Pagentorner zum Bremer Staat auszuführen.
Die Pagentorner waren, wie schon verschiedentlich angedeutet, bremische Untertanen insofern, als sich ihre Hofstellen nahezu sämtlich auf dem Gebiet der Vorstadt befanden. Durch ihren Grundbesitz waren sie zum Teil auch an stadtbremische Institutionen bemeiert, wie z. B. den Marstall, den Pröven usw. Andererseits waren sie als Besitzer der Feldmark Pagentorn von 1719 bis 1803 Meier der Königlich Hannoverschen Regierung, und seit dem westfälischen Frieden von deren Vorgängerin, der schwedischen Verwaltung des Herzogtums Bremen gewesen.
Dieser zwiefachen Abhängigkeit gerade von zwei oftmals miteinander rivalisierenden oder feindlichen Obrigkeiten sind, wie wir bereits verschiedentlich beobachten konnten, im Laufe der Jahre allerhand Reibereien und Mißstände entwachsen, oft zum Schaden, aber oft auch zum Nutzen der Pagentorner, die, als echte Bauern, ihren Vorteil sehr gut wahrzunehmen verstanden.
Als im Jahre 1799 die bremische Schoßordnung einer umfassenden Revision unterzogen würde, stellte sich hinsichtlich der Pagentorner und Utbremer Bauerschaften, deren beider Stellung im Gegensatz zu der des Landgebietes und der Vorstädte immer eine besondere gewesen war, heraus, daß beide Bauerschaften bisher einen, ihren Verhältnissen nach, viel zu geringen Schoß entrichtet hatten. Nach eingehender Untersuchung einer dafür ernannten Kommission zur Feststellung der Gründe für diese niedrigen Abgaben zeigten die vorhandenen Akten folgendes Bild 39):
Die Pagentorner und Utbremer hatten seit langer Zeit den Schoß nicht nach Köpfen, wie die übrigen Vorstädter, sondern in Gemeinschaft bezahlt, und zwar bei einer Schoßausschreibung von 1/8% je Bauerschaft die Summe von sechsundzwanzig Reichstalern, zweiunddreißig Groten. Über den Ursprung dieser Einrichtung konnte nichts ermittelt werden, man fand lediglich eine Bittschrift der Pagentorner aus dem Jahre 1703 vor, aus welcher allerdings hervorging, daß eine Verpflichtung der Bauern zu Monatsgeld an sich bestanden hatte. Die Bittschritt hatte folgenden Inhalt:
„Die hohe, unumgängliche Not zwinget uns, daß wir Ew. Hoch- und Wohlweise Herren etc, de- und wehmütig vorstellen müssen, was maßen wir armen Leute über unser Vermögen dermaßen beschweret werden, daß, wenn Ew. Hochedle Herren sich über uns nicht erbarmen würde, wir es ohnmöglich länger ertragen und aushalten könnten, indem wir allemahl, wenn sechs Monate eingelegt werden, vierzig Taler bezahlen müssen, da doch unsere Bauerschaft nur in neun Personen bestehet, welchen diese vierzig Taler alleine aufgebürdet werden. Es werden zwar Harmen Meyer und Henrich Delves mit zu der Bauerschaft gerechnet, allein, es wohnt der erstere auf dem Barkhof und ist ein schwedischer Meier, und der andere ist ein Meier am Pröven, welche uns zu dieser schweren Ausgabe nicht zu Hülfe kommen. Ist dazu keiner unter uns, der etwas eigenes hat, sondern, was wir besitzen, ist Gutsherrenland, wovon wir schwere Interesse geben müssen, daß wir also nichts haben, als was wir mit unsern Händen verdienen. Gelanget dahero an Ew. Hochedle Herren unser flehentliches Ersuchen, dieselbe wolle doch nicht zulassen, daß wir unter einer so schweren Last gar ersinken.“
Dies Gesuch war nichtsdestoweniger vom Senat abgeschlagen worden.
1743 hatten die Pagentorner ein ähnliches vorgebracht, und wegen der „seit Menschengedenken nicht erlebten Kalamitäten, strenger Kälte, hohem Wasser, Mißwuchs, Hagelschlag und Mäuseplage" um Erlaß von Monatsgeld und Konsumtion gebeten.
Ein auf diese Bittschrift abgegebenes Konklusum war nicht vorhanden.
Im Jahre 1758 hatten sich dann Pagentorner und Utbremer gemeinsam beschwert, daß ihnen vom Schoßdeputierten auferlegt sei, statt der bisherigen hundert, nun zweihundert Reichstaler zu zahlen. Diese Klage hatte anscheinend Gehör gefunden, es ließ sich feststellen, daß die Pagentorner seit 1766 bei 1/8 Schoß die obenerwähnte Summe von sechsundzwanzig Reichstalern, zweiunddreißig Groten gezahlt hatten.
Auf Grund dieser kommissarischen Berichte stellte der Rat nun fest, daß es wohl der ehemaligen Dürftigkeit ihrer Vorfahren zuzuschreiben sei, wenn die Pagentorner der Stadt diese geringe Abgabe entrichtet hatten, und, weil die Sache nicht zur Sprache kam, sei es so lange dabei geblieben. Jetzt aber habe die Szene sich verändert, blühender Wohlstand sei in der Bauerschaft zu finden und diese auch daher von jetzt ab ebenso hoch wie die Bürger zu besteuern. Man beschloß, die Pagentorner und Utbremer hätten einen Huldigungseid zu leisten, in welchem eine Verpflichtung zu Schoß und Kollekte enthalten sein müßte.
Es wurden die Utbremer am 12. Mai, die Pagentorner am 4. Juni 1800 vorgeladen und aufgefordert, sogleich den Huldigungseid zu leisten. Beide Bauerschaften jedoch weigerten sich, dies zu tun, da ein solcher Eid auch von ihren Vorfahren niemals verlangt worden sei. Sie zeigten dies Ansinnen des Rates vielmehr umgehend dem Gutsherrn der Feldmark, dem hannoverschen Verwaltungsbeamten, Intendanten Olbers, an. Die darauf erfolgende Denkschrift Olbers an den Senat enthielt über den verlangten Eid folgende Stellungnahme:
„Offenbar wird darunter eine Neuerung beabsichtigt, die den Verträgen, und zwar dem Stader Vergleich von 1741, § 8, zuwider, nach welchem die Königlichen Meier durch übermäßige Auflagen nicht untüchtig zu ihren gutsherrlichen Abgaben gemacht werden sollen. Selbst angenommen, Königliche Regierung würde dabei nichts einzuwenden haben, daß diese Meiersleute mit dem Huldigungseid belegt werden sollen, so kann und wird Hochdieselbe es nie gestatten, daß selbige einen Huldigungseid abstatten sollen, der von dem, in den vier Gohen gebräuchlichen, gänzlich abweicht und nur darauf' abzielet, dieselben zum Contributionsfuß zu katastrieren, der für ihren Nahrungsstand, ihre Bauerpflichtigkeit und Verfassung nicht geeignet und das gutsherrliche Eigentum und die Stellen antastet. Es sei mir erlaubt, noch hinzuzufügen, daß ich durchaus einen Grund vermisse, der diese verfassungsmäßige Neuerung in Schutz nähme und derselben vor den Reichsgerichten das Wort zu reden vermöchte, daß Untertanen, die Hausleute und Meier sind, bürgerliche Lasten, herkommenswidrig, entrichten sollen. Nach meiner Pflicht sehe ich mich genötigt, im Namen Seiner Königlichen Majestät, meines Allergnädigsten Herrn, diesen Protest in die Hände Ew. Magnifizenz zu legen."
Längere Zeit überlegte der Rat, wie diesem Vorstoß des mächtigen hannoverschen Nachbarn am wirksamsten zu begegnen sei. In einem vorläufigen Bescheid hatte der Syndikus Eelking dem Intendanten mitgeteilt, daß der Senat von dem Grundsatz, „die einmal geschlössenen Traktate seines Ortes heilig zu halten, sich nie entfernen werde.“
In der Sitzung des Rates vom 6. August 1800 vertrat Dr. Deneken die Ansicht, das zu erlassende Antwortschreiben sei in einem männlichen Ton abzufassen, und Senator Dr. Heineken schrieb aus Oberneuland an den Syndikus dazu folgende Bemerkungen:
„Da mich Ew. Hochwohlgeboren ausdrücklich dazu auffordern, erlaube ich mir zwei Fragen. Erstens: Sollte Ew. Hochwohlgeboren auch unserm Herrn Gegner zu viel einräumen, wenn Sie nur die Sache verteidigen, nicht aber dessen ungebührliche Einmischung rügen? - Zweitens: Wäre es nicht sehr gut, ihn neben den allgemeinen Gründen mit seinen eigenen Verträgen zu attaquieren? Ich mache mir Hoffnung, dadurch am ehesten über ihn zu siegen. Außerdem folgender Gedanke: Sie erinnern sich vielleicht der Äußerung des Bürgermeisters Breuls, daß Registerschreiber Witte mehrere Personen angereizt hätte, sich mit Beschwerden an den Intendanten zu wenden? Ich schlage vor, diese Fälle zu untersuchen, und, wenn begründet, sich mit einer sehr ernsten Beschwerde an die Intendantur zu wenden, daß die hiesige Stadt für ein so schweres Vergehen nur Genugtuung darin fände, wenn der Herr Intendant diesen Menschen von sich entferne, es könne der Stadt nicht zugemutet werden, ein solch gefährliches Subjekt in ihren Ringmauern zu dulden, usw. Ich weiß, wie notwendig Witte dem Intendanten ist und stelle mir vor, daß dieser, um jenem nur aus der Dinte zu helfen, gewiß gelindere Saiten aufziehen wird."
Diesen politischen Kniff wandte der Rat jedoch nicht an; er wies in seinem Antwortschreiben die Beschwerde Hannovers zurück, indem er erklärte, daß es in jetzigen Zeiten, wo man durch überspannte Begriffe von Freiheit und Gleichheit geleitet, sich seinen Verpflichtungen so häufig zu entziehen versuche, nicht geduldet werden könne, daß es Leute gäbe, welche der Reichsstadt nicht durch Eid verpflichtet seien. Es würde wohl niemand behaupten wollen, daß diese wohlhabenden, in ihrer Art reichen Bauern nicht zu den durch den „blutigen Krieg und die teure Demarkationsarmee" so drückenden Staatslasten beitragen sollten.
Der Intendant antwortete darauf, er sei von den angeführten Gründen des Rates durchaus nicht überzeugt und könne seinen Protest ohne Anweisung seiner Regierung nicht zurücknehmen, sehe sich vielmehr genötigt, den königlichen Meiersleuten die Ableistung des Huldigungseides bei Verlust ihres Meiergutes erneut zu untersagen.
Olbers erreichte damit, daß der Rat die ganze Angelegenheit nunmehr auf sich beruhen ließ; die Verfügung über den Huldigungseid trat nicht in Kraft.
Erst im Jahre 1806 lesen wir wieder über die Sache. Ein Senatsbeschluß besagt, daß den Pagentornern, sofern sie Bürger seien, die Schoßordnung zuzustellen sei. Dies konnte aber nicht den gewünschten Erfolg haben, da von den Bauern nur ein einziger das Bürgerrecht hatte.
Es wurde darum eine Deputation mit der Aufgabe betraut, den Sachverhalt noch einmal zu untersuchen. Dieselbe kam zu dem Schluß, daß es praktischer sei, nur die Abgabe der Bauerschaften im Allgemeinen zu erhöhen, anstatt die einzelnen zu Schoß und Kollekte heranzuziehen, da dies den Bauerschaften Veranlassung geben könnte, sich ihren sonstigen Verpflichtungen, wie Kriegsfuhren und Instandhaltung der Deiche und Wege zu entziehen. Es scheine aber auf jeden Fall ratsam, die Leute zur Abstattung des Huldigungseides anzuhalten.
Hierin blieb es aber zunächst wieder nur bei dem Vorsatz, erst ein Jahr später wurde das Problem neu aufgerollt, und zwar durch die inzwischen eingetretenen Kriegsereignisse.
Im Dezember 1808 baten die Pagentorner, ihnen bei der Einquartierung von Kavallerie und Trainpferden Fourage zukommen zu lassen und sie mit Kriegerfuhren zu verschonen. Sie begründeten diese Bitte so:
„Bekanntlich werden wir in Ansehung der Lasten als Vorstadtsbürger behandelt. Sollten wir als Bauern betrachtet werden, so würden wir, gleich diesen, Ochsen, Schweine usw, schlachten können, ohne Konsumtion zu zahlen und würden für unser zur Mühle gebrachtes Korn nichts an die Accisekammer zu entrichten brauchen. Wir tragen aber zu diesen sämtlichen Abgaben bei und erlegen außerdem, gleich den Vorstadtsbürgern, Wachtgeld. Danach könnten wir bei der Einquartierung auch erwarten, daß uns Fourage gegeben wird. Dies ist auch zuweilen geschehen, jetzt jedoch weigert die Bequartierungsdeputation sich, uns zu Hülfe zu kommen."
Dazu erklärte diese Deputation, daß sie außerstande sei, obigem Gesuch nachzukommen, da die Bittsteller ja keine Bürger wären und nicht von Bürgerleutnants, sondern von ihrem Bauermeister bequartiert würden. Jetzt erböten sich dieselben aber, Bürgerpflichten zu übernehmen.
Im Januar 1809 überlegte der Rat, ob es angebracht sei, die Pagentorner und Utbremer zu Bürgern zu machen und unter welchen Bedingungen. Es wurde beschlossen, die Pagentorner zuerst zu vernehmen. Diese erklärten sich nun, außer Klatte auf dem Barkhof und dem Prövenmeier Lods, bereit, die Vermögenssteuer, Bürgern gleich, zu entrichten, auch, sich von dem Leutnant, in dessen Quartier jeder wohnte, bequartieren zu lassen, worauf sie vorläufig für vierzehn Tage Fourage aus den Stadtmagazinen gereicht bekamen. Über die Einquartierungslast der Pagentorner wurde ermittelt, daß den Bauern beim ersten Einrücken der französischen Truppen vom Spätjahr 1806 Fourage bis Ostern 1807 geliefert worden sei. Ihre augenblickliche Einquartierung seien fünfunddreißig Mann und ein Offizier, dazu ebenso viele Pferde.
In der Senatssitzung vom 8. März 1809 befaßte man sich dann eingehend mit diesem Gegenstand, und Senator Dr., Schumacher gab dazu folgenden Bericht:
„Zur Bauerschaft gehören elf Stellen, darunter sollen fünf volle Höfe sein, Die Besitzer der Höfe wohnen außer dem Klatte auf dem Barkhof innerhalb der verschiedenen Vorstadtskompagnien, Diese Leute sind wahre Adiaphore im Staat, Leute, die in gewisser Hinsicht als Bauern, in anderer als Bürger, in noch anderer Hinsicht aber weder als Bürger noch als Bauern betrachtet worden sind.
1. Auf ihr Verhältnis als Bauern beruht das Folgende: Es führen die Pagentorner den Namen einer Bauerschaft, haben einen Bauermeister und unterhalten einen Schlag im Eisenradtsdeich. Sie konkurieren mit den übrigen Bauerschaften der Vierlande in der Wahl eines Deichgräfen und zur Deichgeschworenenschaft. Die in Kriegszeiten ihnen zugeteilte Mannschaft wird durch ihren Bauermeister bequartiert, sie haben keinen Anteil an Fouragelieferungen, sie leisten endlich, wenigstens in neuerer Zeit, Kriegerfuhren.
2. Dagegen werden sie als Bürger in folgenden Punkten behandelt: Sie zahlen nicht, wie andere Bauern, die Kontribution, zahlen aber das Verdinggeld für Heu, Stroh, Torf. Für das Schlachten zahlen sie die Konsumtion; für ihr zur Mühle gebrachtes Korn die Accise, zahlen das Wachtgeld in der Kompagnie, in der sie wohnen und tragen zu sonstigen bürgerlichen Abgaben, namentlich zu den neuen Auflagen bei.
3. In einem, weder auf Bürger- noch auf Bauernstand passenden Verhältnis, in einer wahren Anomalie befanden sie sich bisher deshalb, weil sie dem Staat nicht zum Eid zugelassen waren, und bisher weder sie selbst noch ihre Vorfahren durch Huldigungs- oder Bürgereid die gehörige Verpflichtung übernommen haben, mit Ausnahme des Arend Klatte, der bei besonderer Gewinnung des Bürgerrechts zugeschworen hat. Ferner tragen sie zwar zur Stadtabgabe von Schoß und Kollekte bei, aber nicht, wie die Bürger, nach ihrem wahren Vermögen, sondern so, daß die Bauerschaft unter sich ein gewisses Quantum aufbringt.
Obgleich nun dies schon der Anomalien genüg sind, wollen doch noch zwei Pagentorner in ganz besonderen, von jenen verschiedenen Verhältnissen stehen, nämlich
a. Jakob Klatte auf dem Barkhofe, der außerhalb des Bezirks der Vorstadt wohnt, ehemaliger hannoverscher Untertan war, keine Accise oder sonstigen Abgaben bezahlt, nach der Tradition zum Gerichte Schwachhausen, ratione aber zum Gastgericht gehört und von dem Pagentorner Bauermeister bequartiert wird.
b. Johann Lods oder Loddig, der als Prövenmeier von den bisherigen Beiträgen frei gewesen und noch einige andere Vorzüge genießen soll, zwar zur Bauerschaft .gehört, aber nur jährlich dem Bauermeister dreieinhalb Taler Konsumtionsgeld entrichtet, sonst aber von allen Bauerlasten frei ist, sich auch zu keiner Kompagnie zugezählt wissen will."
Zu dieser Darstellung gab die Senatskommission der Meinung Ausdruck, daß sie keinen Nutzen darin sähe, die Pagentorner zu Bürgern zu machen, wohl aber Schaden, denn:
„Diese Leute sind einmal Bauern und müssen Bauern bleiben; wollte man sie zu Bürgern machen, so würden ihre sich jetzt schon äußernden Ideen von bürgerlichen Vorzügen wachsen und sie in ihrer doppelten Qualität als Bürger und Bauern mehr noch als bisher weder Fisch noch Fleisch sein. Sie würden unfehlbar immer den Mantel nach dem Winde hängen, je nachdem es ihnen vorteilhaft ist und jedesmal das gerade im Augenblick der Anwendung ihnen vorteilhafteste Verhältnis vorschieben und danach beurteilt zu werden verlangen."
Man wies darauf hin, daß die Pagentorner es verstanden hätten, lange Zeit hindurch die Idee ihrer Dürftigkeit mit geschickten Bittschriften aufrechtzuerhalten und um des lieben Friedens mit dem hannoverschen Nachbarn willen hätte man alles beim alten belassen. Da es jedoch mit den Staatsgrundsätzen unvereinbar sei, daß diese Leute ohne Eid „beständig ihr Wesen trieben“, beschloß die Wittheit nunmehr, daß Pagentorner und Utbremer zwar weiterhin alle Bauerlasten zu tragen hätten, jedoch unter Voraussetzung des Huldigungseides und zu zahlender öffentlicher Abgaben zu den Vorstadtskompanien zu schlagen seien.
Zu einer Durchführung dieses Beschlusses kam es aber auch dieses Mal nicht. Es folgten die Jahre der Fremdherrschaft, und erst 1815 lesen wir wieder von der Sache, als die Pagentorner sich mit einer Bittschrift an „unsere alte uns wieder beglückende und mit notorischer Gerechtigkeitsliebe beseelte Regierung" wandten. Die Bauerschaft protestierte darin gegen die Aufforderung, das seit 1806 rückständige Monatsgeld zu entrichten, „anstatt wir uns schmeichelten, noch vom Staat eine billige Vergütung wegen Kriegslasten und Steuern zu erhalten". Obgleich die Bauern noch auf ihren Schaden beim Stadtbombardement hinwiesen, lehnte der Rat ihr Gesuch ab, empfahl aber der Finanzdeputation, die mit den Umständen vereinbarliche Schonung walten zu lassen.
Inzwischen hatte bereits der Bürgerkonvent darüber verhandelt, wie dem Gesuch der Pagentorner und Utbremer um Aufnahme in den bürgerlichen nexus stattzugeben sei. Nach vielem Begutachten und Bedenken während des Jahres 1815 kam es dann am 12, Januar 1816 vor der Wittheit zu folgendem Beschluß:
„Die Pagentorner und Utbremer Bauerschaften sind unter folgenden Festsetzungen als Vorstadtsbürger aufzunehmen:
Es wird ihnen, sowie ihren Frauen und Kindern, das vorstädtische Bürgerrecht unentgeltlich erteilt, mit Ausnahme des Jakob Klatte auf dem Barkhof, und haben sie am nächsten 12. Februar den Bürgereid vor dem Obergerichte nach dem bisher üblichen gedruckten Formular zu leisten. Ungeachtet ihrer Aufnahme zu Bürgern bleiben sie in Bezug ihrer Meierländereien dem bisherigen auf sie geltenden Meierrecht unterworfen. Sie verrichten ferner, wie bisher, die ihnen obliegenden Reparaturen an Deichen, Fleethen und Wegen und leisten die Kriegerfuhren und Vorspanndienste nach der bisher üblichen Reihenfolge, behalten aber auch dem Genuß ihrer Gemeinheiten. Sie bezahlen Konsumtion, Accise, Pferde- und Hundesteuer, sowie Grund- und Personensteuer wie die Bürger. Sie sind landwehrpflichtig wie die Vorstädter und werden in Hinsicht der Bürgergarde zur Vorstadt gezählt. Sie werden von der Einquartierungsdeputation bequartiert und nehmen an der Fouragelieferung teil. Schoß und Kollekte bezahlen sie wie die anderen Bürger nach ihrem Vermögen. Jakob Klatte auf dem Barkhofe bleibt von dieser Einrichtung ausgeschlossen, nur in Betreff der Bequartierung wird er von der Einquartierungsdeputation geschätzt, nimmt aber an der Fourage keinen Anteil, weil er keine bürgerlichen Lasten trägt."
Von diesem Wittheitsbeschluß waren jedoch Pagentorner und Utbremer in keiner Weise erbaut, sie antworteten, daß ihnen bei den vielen Klauseln, welche der Vertrag enthielte, „vielfältige Bedenklichkeiten aufgestoßen seien“, und sie nun befürchteten, alle Lasten des Bürger- wie des Bauernstandes tragen zu sollen, ohne des Nutzens des einen wie des anderen Standes teilhaftig zu sein. Vor allem baten sie darum, sie doch auch hinsichtlich ihrer Grundstücke den Vorstadtsbürgern gleich zu setzen.
Zu diesen neuen Schwierigkeiten erklärte Dr. Klugkist, wie schon oben seine Amtsgenossen; daß Pagentorner und Utbremer schon immer einmal als Bauern, dann wieder als Vorstadtsbürger aufgetreten seien, entweder, um sich den Lasten des einen Standes zu entziehen, oder um die Vorteile des andern sich anzueignen. Ihren jetzigen Versuch, in das größere Freiheiten gewährende vorstädtische Meierrecht einzutreten, begründeten sie nun damit, daß ihr Land ja zum Teil innerhalb der Vorstadt läge. Die Eigenschaften eines Grundstückes aber würden nicht durch die Lage bestimmt, vor allem nicht in der Vorstadt, wo seit alters freies, vorstädtisches und Bauerngut durcheinander läge.
Auf diese Ausführungen hin beschloß der Senat, daß den Supplikanten ihr Gesuch nicht zu gewähren sei, sie vielmehr bei zehn Reichstalern Strafe am 8, Juli 1816 den Bürgereid abzustatten hätten.
Aber immer noch lag den Bauerschaften „manches auf dem Herzen, was Bedenklichkeit erreget", und es wurde ihnen abermals ein Aufschub bis zum 16. September bewilligt.
Zwei Tage vorher wiederholten sie ihre Bitte um das vorstädtische Meierrecht. Nicht zu Unrecht fürchteten sie, durch das bremische bäuerliche Meierrecht in einen ungünstigeren Stand gesetzt zu werden, als sie es als hannoversche Meier gewohnt waren. Sollte ihnen aber das vorstädtische Meierrecht, doch nicht gewährt werden können, so baten sie, ihnen den Freikauf der Stellen von der Gutsherrschaft, etwa nach den zur französischen Zeit bestehenden Bedingungen, zu gestatten.
Davon konnte jedoch keine Rede sein. Dr. Klugkist erklärte, die Bauerschaften seien schon durch das unentgeltliche Bürgerrecht genug begünstigt. Zu ihrer Bitte, „doch genau zu bestimmen, welche von ihren Grundstücken denn nun vorstädtische und welche bauerpflichtige seien, der Unterschied, welcher zwischen beiden gemacht würde, verwirre ihre Begriffe", bemerkte der Senator:
„Die Anwendung dieses etwas verbrauchten Fechterkniffes, dies Versteckspielen mit den verschiedenen Gutsherren beweist klar, wie wenig die Bittsteller noch ihre ursprüngliche Bauernnatur abgestreift haben."
Bezüglich des hannoverschen Meierrechts mußte er allerdings zugeben, daß es in manchen Punkten von dem in Bremen üblichen abweiche. Die Frage, ob Bremen nun verpflichtet sei, die Pagentorner und Utbremer nach den hannoverschen Verhältnissen zu behandeln, wurde mit der Feststellung beantwortet, daß die Meierbriefe einzuhalten seien, und, wo diese nicht ausreichten, das Meierrecht. Einmal bestehende Vorrechte müßten auch von Bremen gewährt werden.
Der Rat lehnte also das vorstädtische Meierrecht für die Bauern ab und setzte ihre Vereidigung, wieder bei zehn Reichstalern Strafe für jeden Nichterscheinenden, auf den 6. Dezember fest.
An diesem Tage kamen nur drei Pagentorner aufs Rathaus, wollten den Eid jedoch nur leisten, wenn sämtliche zu vereidigende Personen zugegen wären. Diese waren fern geblieben, weil inzwischen wieder eine Beschwerdeschrift von ihnen an den Rat unterwegs war, worin sie äußerten, daß ein erzwungener Eid nur ihr Gewissen beschweren würde, sie aber nicht hindern könne, ihre Klage „vor die Behörden zu bringen, welche nach dem klar ausgesprochenen und von den größten deutschen Bundesstaaten schon anerkannten Bedürfnis des germanischen Sinnes sich ausbilden müssen, um die allenthalben bestehenden Differenzen zwischen der Staatsgewalt und den Untertanen zu entscheiden“.
Die Ratsversammlung beschloß daraufhin, nochmals die Abstattung des Eides auszusetzen und das Gesuch der Bauern abermals an die bestehende Kommission zu verweisen. Diese stellte aber fest, daß alle Einwände der Bauerschaften bereits in den früheren Beschlüssen berücksichtigt seien und bemerkte verärgert, es sei nicht begreiflich, was nun ihre erneute Bitte um Erklärung solle, die „nichts anderes sein kann, als der gestaltlose Niederschlag eines unbestimmten, allgemeinen Mißtrauens, das immer bei der Auflösung von Bauernnaturen sich zeigen wird".
Bei nunmehr zwanzig Reichstalern Strafe wurde die Beeidigung jetzt endgültig auf den 13. Januar 1817 angesetzt. Die wegen Nichterscheinens am 16. Dezember verwirkte Strafe sei beizutreiben. Die Bauerschaften gaben ihr Sträuben nun als aussichtslos auf, und ihre Einverleibung in den Bremer Staat fand endlich statt.
Das Bild, welches die beiden kampfgewohnten Bauerschaften in den sechzehn Jahren Streites um ihre Aufnahme zu Bürgern gegeben haben, wäre nicht vollständig, wenn sie nicht im Januar prompt um Erlaß der zehn Reichstaler Strafe nachgesucht hätten:
„Es ist uns nicht in den Sinn gekommen, uns wider unsere hohen und teuern Obern aufzulehnen, und sehr schmerzhaft und kränkend ist es uns daher, uns jetzt vom Staatsanwalt wegen vorerwähnter Geldbuße vor Gericht gefordert zu sehen, um uns selbst durch Bezahlung dieser Geldsumme als Ungehorsame darzustellen. Dieser Gedanke schmerzt uns um so mehr, als wir uns jederzeit als gute und gehorsame Staatsbürger betragen haben und uns an Treue, Gehorsam und Ergebenheit für unsere teuren Obern niemand übertreffen kann."
Die Obern jedoch schlugen das Gesuch ab, nur den drei Pagentornern Diedrich Hagens, Lüder Lindhorn und Hinrich Lampe, welche sich damals im Rathause eingefunden hatten, wurden, nachdem sie in einer besonderen Bittschrift empört protestiert hatten, die zehn Taler erlassen.
Im Jahre 1819 hatte die Einbürgerung der Bauern dann das Nachspiel, welches schon die Deputation des Rates vom Jahre 1807 vorausgesehen hatte. Unter der Erklärung, daß sie ja nun Bürger geworden seien, versuchten die beiden Bauerschaften, sich der lästigen Hof- und Spanndienste zu entledigen, und zwar waren diesmal die Utbremer die Anstifter der Auflehnung, als sie bei der Ausbesserung des Herdentorsteinweges Sand fahren sollten. Es erscheint bei dieser Gelegenheit angebracht, die Hofdienste der Bauerschaft näher zu beleuchten.
Von den Deichdiensten, welche die Pagentorner als Besitzer der Wisch für die Instandhaltung des Eisenradtsdeiches zu leisten hatten, haben wir bereits gehört. Damit im Zusammenhang steht eine Nachricht der Vorstadtsherren aus dem Jahre 1682. Das Hochwasser des verflossenen Winters hatte unter anderem die Schanze an der Schleifmühle stark beschädigt. Es mußten Soden zur Befestigung der Böschung herbeigeschafft werden, und die Vorstadtsherren hatten den Pagentornern den Befehl erteilt, diese in der Wisch abzugraben. Die Pagentorner hatten dies auch getan, weigerten sich nun aber, sie zur Schanze zu fahren und beschwerten sich beim Deichgräfen über solche Zumutung. Der Vorstadtskommissar schreibt darüber 40):
„Und sind die Pagentörner zum Bürgermeister Erp gelaufen und haben dem weis gemacht, die Soden müßten zu den Deichen bleiben, allein, weil die Buben nur solches aus Bosheit, und weil sie soweit keine Erde wollten herfahren, getan, so haben wir commissarii die Pagentörner Bauleute wegen des übeln comportements bestraft, auch sie darauf ausgepfändet, und haben sie auch ihre Strafe würklich bezahlt mit zwei Reichstalern."
Mit der Wisch, soweit sie vorstädtisches Gebiet war, hingen auch Hofdienste zusammen, welche die Bauern dem Marstall zu leisten hatten, In einem Schreiben des Senats von 1724 41) heißt es, daß die Pagentorner dafür dem Marstall Heu und Hafer einfahren müßten und die Stadttore und öffentlichen Plätze reinigen.
Über diese Straßenreinigung beschwerten sich auch die Utbremer 1682 und baten um Erlaß des Hausgeldes, weil „sehr schwere Stadtdienste auf sie gelegt seien, indem sie in der Mehrzahl so oft als nötig den Unflath vom hiesigen Markt wegführen". 1696 suchten sie darum nach, nicht wöchentlich zweimal den Kot vom Markt wegfahren zu brauchen. Ein Jahr später sind sie unzufrieden darüber, daß, bei Verminderung der Handdienste beim Schlammfahren vom Markt, ihnen die Dienste im Fahren so viel schwerer gemacht seien. Weiter heißt es in einem Nachrichtenblatt über die Vorstadt von 1682 42), „daß die Vorstadtsbauleute den Herren Commissarii, wenn solche es begehren, den Dreck wöchentlich vor dem Hause aus der Stadt wegfahren, auch nötigen gelben Sand zum Streuen zufahren mußten".
Die Vorstadtskommissare konnten auch noch weitere Spanndienste der Bauern beanspruchen. Dabei pflegte der ältere der Herren die Utbremer, der jüngere die Pagentorner heranzuziehen. „Binnen eines Hochweisen Rates Gebiet sei auf eine Tageslänge, eine kurze Fuhre genannt, zu leisten, wozu sie jedoch mehr bitt- als zwangsweise zu vermögen“, wird hinzugesetzt. 1723 aber wird bei Aufzählung der Hofdienste dieses „bittweise" nicht mehr erwähnt, und 1819 stellt der Rat selbst fest, „daß die Herren Vorstadtskommissare diese Dienste entweder zu Lustfahrten oder, um sich zu ihrem Privatnutzen Torf aus dem Moore holen zu lassen, gebraucht, während sie doch ursprünglich zum Wohle des Staates gedacht waren“. Die Utbremer hatten sich 1716 darüber beschwert, „daß sie müßten Malefizpersonen ein und ausbringen und Pferde und Wagen bis hin nach Stade stellen und bei Durchzügen durch die Stadt Bagage wegbringen“.
Auch von Naturallieferungen der Bauern an die Vorstadtsherren erfahren wir 1682; „So können auch die Herren bei den Bauleuten einige Kapaunen zur Auffütterung halten." 1793 heißt es, „das Kapaunenfüttern, Sandbringen, Unreinigkeit abholen und das bittweise ist abgekommen."
Gelegentlich scheinen die Bauern auch zu recht merkwürdigen Diensten benutzt worden zu sein. Ein Bericht des Bremer Polizeikapitäns Dröge vom Jahre 1737 43) gibt dessen großes Erstaunen darüber kund, daß er beim Visitieren seiner Posten außerhalb der Landwehr eine Anzahl „hannoverscher Bauren“ beobachten konnte, die, mit Handstöcken versehen, das Steintor bewachten, eine zweite Gruppe, mit Heugabeln und Forken angetan, belagerte den Stadtausgang bei der Schleifmühle, eine dritte hatte bei den drei Pfählen vor Hastedt Posten gefaßt, und alle gaben vor, von ihrem Intendanten befehligt zu sein, die Ein- und Ausmarschierenden zu beobachten und auf Diebe und Spitzbuben aufzupassen.
Von den Diensten, welche der Stadt bei der Instandhaltung der Steinwege zu leisten waren, erfahren wir, daß 1671 die Utbremer zwei Tage, die Pagentorner einen Tag abwechselnd bei der Anlage des Utbremer Steinweges Sand fahren mußten, bis dieser fertiggestellt war. 1683 wurde der Herdentorsteinweg umgelegt und erhöht, sowie der Steinweg längs der Bürgerweide bis zur Schleifmühle angelegt, und wieder mußten Pagentorner und Utbremer Sand fahren. Im Jahre 1692 baten die Bauerschaften, sie mit den Fahrdiensten zur Verfertigung des Steinweges außer dem Steinturm zu verschonen, sie seien nur verpflichtet, die Steinwege innerhalb der Schlagbäume zu unterhalten. Dies Gesuch wurde auch bewilligt.
Über all diese Dienste stellte der Rat 1819 fest, daß es sich dabei nicht um eigentliche Hofdienste handele, wie sie sich ein Gutsherr von seinem Meier ausbedinge, sondern, da die Bauern ja nicht Meier des Rates gewesen seien, wären diese Dienste Frondienste. Er schlug den beiden Bauerschaften vor, diese Verpflichtung für die Zukunft in eine Geldzahlung umzusetzen oder abzukaufen. Beides aber lehnten die Bauern mit der Erklärung ab, es habe sich bei diesen Spanndiensten nur um Gefälligkeiten gehandelt, und sie „seien nun sehr davon angetan“, diese als Verpflichtung angerechnet zu bekommen, mit der Zumutung, sich auch noch davon freikaufen zu müssen.
Die zur Prüfung der Sache ernannte Kommission bemerkte in ihrem Bericht, daß ein Fortfall der Dienste der Staatskasse wenig nützlich sein würde, denn wenn man auch zugeben müßte, daß die Bauern in bezug auf die Vorstadtsherren im Recht seien, da diese Dienste ursprünglich tatsächlich bittweise geleistet wären, so sei das doch nicht weiter zu berücksichtigen, da dieselben ja achtzig Jahre lang tatsächlich geleistet worden seien, auch würden die Bauern wohl kaum längere Zeit widerstehen, da schwerlich einer von ihnen den historischen Ursprung der Verhältnisse kenne. Da man sie jedoch zu einem Abkauf nicht zwingen könne, bliebe nur das Mittel, diese Dienste selbst wieder zu verlangen, bis die Bauern es müde würden und von sich aus um eine Ablösung einkämen, Der Rat bestimmte darum, daß diese Dienste von jetzt ab der Wegebaudeputation zu leisten seien.
Mit Beginn der neuen Zeit strebten die Pagentorner auch danach, von der Abgabe des Zehnten loszukommen. 1819 baten sie den Senat, denselben abkaufen zu dürfen. Dieser war auch keineswegs abgeneigt, weil die Staatskasse zu der Zeit ohnehin große Verbindlichkeiten gegen den Schuldentilgungsfonds, zu erfüllen hatte. Bezüglich des Preises wollte man den Durchschnitt der Kornpreise der letzten fünfundzwanzig Jahre nehmen und denselben zu drei Prozent kapitalisieren. In diesem Sinne wurde die Finanzdeputation beauftragt, das Geschäft abzuschließen. Dasselbe muß sich aber doch wohl wieder zerschlagen haben, da noch 1844 Diedrich Hagens ein Gesuch einreichte, den Sackzehnten von einem seiner Grundstücke zu nehmen und auf ein anderes zu übertragen, weil er dasselbe verkaufen wollte. Ein Beschluß darüber liegt jedoch nicht vor.
Abschließend sei bemerkt, daß, wenn auch die Aufnahme der Pagentorner zu Bürgern die Auflösung der Hofdienste ins Rollen gebracht hatte, diese beginnende Zersetzung uralter Verpflichtungen bäuerlichen Lebens als Zeichen der Zeit doch auch sozusagen in der Luft gelegen hatte.
Die Abgeltung des Meierrechts brachte dann mit der Erlösung vom lange getragenen Joch der Abhängigkeit vom Grundherrn zwar eine zunächst golden erscheinende Freiheit mit sich; zusammen mit einer anderen Entwicklung jedoch, von der wir im nächsten Kapitel hören werden, lag in ihr auch schon der Keim zum vorbestimmten Untergang der Bauerschaft beschlossen.
Das Meierrecht war schon während der französischen Zeit vorübergehend aufgehoben worden, weil das französische Gesetz keine geteilten Besitzrechte am Grund und Boden kannte. 1815 wurden aber die alten Gutsherrn- und Meierverhältnisse zunächst wieder eingeführt. Im Jahre 1826 jedoch wurde ein Gesetz geschaffen, welches den Bauern gestattete, auch freien Grundbesitz zu erwerben und das Meierverhältnis ablösbar machte. Nach und nach wurde dann von diesem Recht auch Gebrauch gemacht, jedoch weit langsamer, als man glauben sollte, denn im Jahre 1842 hatten sich von den elf Pagentorner Höfen erst vier freigekauft. Weitere dreißig Jahre sollten noch vergehen, bis auch. der letzte Pagentorner als freier Mann auf freiem Boden saß. Abgesehen von der finanziellen Anstrengung, welche ein Loskauf immerhin bedeutete, mochten die Bauern in den Beschränkungen des Meierrechts dessen gleichzeitige Vorteile für die ungestörte Bewirtschaftung und zwangsläufige Erbfolge wohl auch nicht verkennen. So griff die tiefgehende Veränderung in den Lebensverhältnissen der Pagentorner, die immer mehr um sich greifende Ausbreitung der Stadt doch nur zögernd nach dem Bestand der Hofstellen, und ehe diese Entwicklung voll zur Auswirkung kam, neigte das Jahrhundert sich schon seinem Ende zu.
Die vielfältigen Bedürfnisse der wachsenden Stadt hatten den Landbau in Pagentorn insofern schon frühzeitig beeinflußt, als der Anbau von Gemüse gegenüber dem reinen Ackerbau immer mehr zunahm. Dieser Gemüsebau war zwar mühsamer als der Anbau von Getreide, aber dafür auch sehr viel lohnender und so waren es vornehmlich die kleineren Stellen, welche sich damit befaßten. Die großen Höfe nahmen an dieser Entwicklung mehr dadurch teil, daß sie Gemüseland an Kohlhöker verpachteten, welche wenig oder gar kein eigenes Land besaßen. Die Nähe der Stadt machte den Absatz der Erzeugnisse leicht und die von dorther anfallenden Abfallstoffe, wie Dünger, Rückstände aus Brauereien, Schlachtabfälle usw. ließen die Ertragfähigkeit des Landes erheblich ansteigen. So nahm die Nachfrage nach Pachtland ständig zu, was auch durch die zunehmend in den Vorstädten sich anbauenden Stadtbürger gefördert wurde, bis endlich das Aufleben der Kleingartenbewegung in den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts dieses Bedürfnis ins Ungeahnte anschwellen ließ.
Alle diese Umstände hatten den Wohlstand der Bauerschaft sehr gehoben. Doch blieb diese günstige Lage auch der Obrigkeit nicht verborgen und die altbeliebten Bitten der Pagentorner um Steuernachlaß fanden nun taube Ohren.
Wohl mag Eelkings anno 1800 in Sachen des oben behandelten Huldigungseides gegen den Intendanten gerichtete Denkschrift zweckdienlich übertrieben haben, wenn sie schrieb; „Diese in ihrer Art reichen Leute, deren Glücksumstände sich, wie das Äußere ihrer Personen und Wohnungen, welchem letzteren die Eleganz des Innern vollkommen entspricht, zeigt, immer noch bessern“, doch klingt folgender Bericht von 1819 sachlich und nüchtern:
„Die Pagentorner befinden sich durchweg in blühendem Wohlstand, besitzen ansehnliche Meierländereien, treiben Viehzucht und einen beträchtlichen Landbau. Sie sind wegen der Nähe der Stadt so gut situiert wie die Vorstädter, da sie ihre Produkte mit geringem Zeit- und Kostenaufwand zu Markte bringen können, den Dünger mit leichter Mühe aus der Stadt sich holen, eine Lage, die sie ungemeine Vorzüge vor allen anderen Bauern, und, wegen der Menge ihres Landes, selbst vor den Bürgern genießen läßt."
Das verstärkte sich, als sich die Fälle mehrten, daß einzelne Grundstücke, zunächst an den Hauptstraßen, für Bauzwecke verkauft wurden. In den dreißiger Jahren verschwanden die beiden Höfe von Lindhorn und Hagens an der Bauernstraße. Klatte am Hohenpfad wurde von dort vertrieben. 1848 wurde die Feldmark Pagentorn eingemeindet und die Stadt entwarf ihre Bebauungspläne, Es wurde zunächst das Gebiet östlich des Dobbens bis zur Wisch mit Planstraßen durchzogen und zur Bebauung vorgesehen.
Die Anlage der ersten Eisenbahn in Bremen, der Strecke nach Hannover, hatte 1847 die Feldmark bereits in zwei Teile geteilt. Das in Frage kommende Gelände war schon 1845 enteignet worden, es betraf dies Grundstücke von Johann Loddigs, Arend Klatte, Jakob Klatte-Barkhof, Diedrich Hagens, Jakob Schierenbeck, der St. Petri Domkirche, von Berend Garbade, Jakob Klatte-Orthof, dann die Wisch, Lüder Lindhorn und Hinrich Lampe. Auch die Stadt war in ihrer Eigenschaft als Besitzerin eines Teils der Gethkuhle beteiligt. Der vom preußischen Eisenbahnfiskus gezahlte Preis betrug für den Morgen durchschnittlich einhundertundfünfzig Reichstaler.
Im Jahre 1849 erwarb die Stadt, wie schon vordem erwähnt, eine Fläche von 10 6/10 ha des westlichen Teils der Wisch, um eine Krankenanstalt darauf zu errichten. Zwar hätte man ärztlicherseits lieber gesehen, wenn ein Grundstück am Fehrfeld für diesen Zweck gekauft worden wäre, weil dort der Boden besser für gärtnerische Anlagen war. Auch schien die Nähe des frischen Dobbenwassers günstig, jedoch war der Preis, sechshundert Mark pro Morgen, allzu abschreckend, und die betreffende Deputation fing an, mit den Pagentornern zu verhandeln. Über hundertundfünfzig Reichstaler für den Morgen hoffte man einig zu werden und bot den Bauern als Entgelt den Peterswerder mit dem danebenliegenden Ochsenwerder, welche Grundstücke die Stadt für diesen Zweck vom Rembertistift und der St. Pauli-Kirche zu 6500 Reichstaler angekauft hatte. Als die Pagentorner während der Verhandlungen plötzlich anderen Sinnes wurden und außerdem noch sechs Morgen vom Weserbusch forderten, welcher einen Wert von achtzehnhundert Reichstalern hatte, sowie sechstausend Reichstaler in bar dazu, beschloß die Bürgerschaft am 22, November 1848 die Enteignung des Wischgrundstückes zu den vorigen Bedingungen.
So bekam die Feldmark in diesen Jahrzehnten auch äußerlich ein anderes Gesicht. Die ersten Gebäude, welche im freien Feld, an der großen Chaussee nach Schwachhausen errichtet wurden, waren die Bauernhäuser der Pagentorner Schierenbeck, Lindhorn, Hagens und Klatte gewesen, und wir hörten auch schon, daß sich in ihren Häusern Lokale aufmachten, die ins Freie drängenden Städter gastlich zu empfangen. Das ließ andere unternehmungslustige Leute nicht ruhen. Nachdem 1843 am Fehrfeld ein „Lustort mit zwei Kegelbahnen für aufs Land spazierende Städter" geschaffen war, drängte die neue Eisenbahnanlage im Jahre 1847 den Wirt Callmeyer zu dem Wunsch, dort, wo dieselbe die Schwachhauser Chaussee schnitt, einen „eleganten Pavillon" zu eröffnen. Callmeyer nahm an, gerade dieser Platz würde sich vorzüglich zu einem Vergnügungsort eignen, indem man die Eisenbahnzüge „vorüberfliegen sieht. und die belebte Chaussee vor Augen hat". Dieser Wunsch wurde ihm zwar bewilligt, aber die Akten schweigen darüber, wie lange das Vergnügen an der Staub und Ruß verbreitenden Eisenbahn gedauert hat, denn der „sich dort geltend machende erquickende Hauch der Landluft" kann die Erholungsuchenden kaum allzu lange mehr erfreut haben. Callmeyer sah sich denn auch bald genötigt, seinem "Eisenbahn-Pavillon" benannten Lokal neue Anziehungskraft zu verleihen und bat 1851 den Senat, ihm zu gestatten, an den Sonntagen im Sommer morgens vor acht Uhr Konzerte zu veranstalten, wobei er sich jedoch verpflichten wolle, nur Kirchenmusik und Choräle vortragen zu lassen. Schon vor einigen Jahren hatte er um die Erlaubnis zu einem Sommertheater gebeten, wie ein solches sein Konkurrent Wilke betrieb, was ihm aber abgeschlagen worden war. Die sonntäglichen Gartenkonzerte wurden erlaubt, denn „gewiß ist es etwas Schönes und Erhabenes, einen Sonntagmorgen bei den Klängen herrlicher Musik in Gottes schöner Natur zubringen zu können". Ein biedermeierlicher Genuß, der in uns Heutigen nur Neid erwecken kann.
Von der Bahnhofsgegend ausgehend begann dann allmählich die Bebauung mit städtischen Häuserreihen. Das schöne Gemälde Carl-Georg Kösters vom idyllischen Steintor aus dem Jahre 1865 zeigt uns im Hintergrund schon die eben errichteten Gebäude der Schleifmühle, während der Dobben sich noch einige Jahre in ländlicher Ungebundenheit durch baumumschattete Gärten und Gehöfte hinschlängeln durfte.
Nachdem die Stadt schon 1850 ihre ersten Bebauungspläne für die Gegend östlich des Dobbens bis zur Krankenanstalt entworfen hatte, entstanden die Planungen für das eigentliche Pagentorner Feld um 1870. Hier, im Osten der Bürgerweide, wo die Pagentorner Bauerngeschlechter in jahrhundertelanger harter Arbeit dem Acker seine Früchte abgetrotzt hatten, erwuchs nun allmählich das schmücke Parkviertel mit seinen großzügigen Straßenzeilen voll vornehmer Ruhe.
Jedoch auch für die Bauern kamen durch die vielen Landverkäufe nun Jahrzehnte ungeahnten Aufblühens ihrer Verhältnisse. Die Preise für Land unterlagen damals keiner staatlichen Beschränkung, regelten sich vielmehr nach Angebot und Nachfrage. Da sich das Verkehrswesen noch nicht genügend entwickelt hatte, waren die Bauunternehmer gerade auf diese der Stadt zunächst liegenden Grundstücke angewiesen und die Grundpreise waren Recht hoch. Im vorderen Parkviertel z. B. wurden schon in den siebziger Jahren für den Quadratfuß drei Mark bezahlt, und diese Preise hielten sich bis zum ersten Weltkrieg, wo noch dreißig bis vierzig Mark für den Quadratmeter gerechnet wurden. Selbst in der Steintorsvorstadt waren die Preise ähnlich. Hier kamen aus kleinen Kohlhökerstellen, die oft auf einen Schlag verkauft wurden, schon Hunderttausende heraus, manche Bauernhöfe aber enthielten plötzlich Millionenwerte.
Bei der Anlage der Holler Allee hatte der Barkhofer Klatte 1872 einen Teil des Straßengrundes unentgeltlich abgetreten, um dafür frei von allen Straßenkosten zu sein, was 1882 genehmigt wurde. Klatte beantragte darauf, eine Verbindungsstraße zwischen Schwachhauser Heerstraße und „Bürgerparkallee" anlegen zu dürfen, und zwar in fünfzehn Metern Breite auf einem von ihm herzustellenden Damm, der über den alten Kuhgraben geführt werden sollte, Für diese erbetene Vergünstigung bot er der Stadt an, die der Anlage der Straße „am Barkhof" entgegenstehenden und in seinem Rechtsanspruch begründeten Hindernisse zu beseitigen und den südlichen Teil des Kuhgrabens auf seine Kosten ausbaggern und zuschütten zu lassen. Diesem Antrag wurde stattgegeben und Klatte legte darauf die „Parkstraße" an. Aber erst im Jahre 1890 wurde dieser oberste Teil des Kuhgrabens zugeschüttet, der Teil bis zum Stau 1893. Das so gewonnene Kuhgrabenareal wurde mit in die Verkoppelung gegeben, wofür die Stadt ein entsprechendes Grundstück als Entschädigung erhielt. Der Name „Kuhgrabenweg" wurde 1888 in „Stauallee", nachher in „Bürgerparkallee" verwandelt.
Bei der weiteren Planung von Straßenzügen erwies sich aber die schon vorstehend erwähnte Verkoppelung der Feldmark als unbedingt notwendig, zumal die Gemeinheit, die Wisch, erst einmal unter ihre elf Besitzer aufgeteilt werden mußte, ehe dies Gelände für Bauzwecke in Frage kommen konnte.
Kleinere Verkoppelungen einzelner Teile der Feldmark hatten auch schon in früherer Zeit stattgefunden, so im Jahre 1794, als die in der Gethegegend so buntgewürfelt liegenden Grundstücke neu geordnet worden waren, was 1832 noch eine Erweiterung erfuhr. Doch war dies natürlich lediglich nach den Grundsätzen einfacherer Bewirtschaftung geschehen, an Straßenzüge in jener abgelegenen Gegend konnte damals noch niemand denken.
Durch Gesetz vom 30. November 1887 wurde jetzt eine Verkoppelung der ganzen restlichen Feldmark und die Anlage von Planstraßen bewilligt. Über die letzteren wurde 1889 folgende Bestimmung getroffen: „Die für Rechnung der Verkoppelungsmasse angelegten Wege werden öffentlich. Sie werden Planstraßen, deren Achsen die Achsen der Wege sein sollen. Im Falle einer Verbreiterung wegen Bebauung muß der Grund bis auf zehn Meter Breite ohne Entschädigung abgetreten werden. Unterhaltung und Nutznießung verbleiben den Teilnehmern der Verkoppelung. Diese erhalten unbeschränktes Ausgangsrecht, müssen aber, wenn sie bauen, die Straßenkosten tragen."
Katasterdirektor Lindmeyer war es, der sich in vorbildlicher und allgemein anerkannter Weise der Aufgabe dieser Verkoppelung unterzog. Eine der dabei zu überwindenden Schwierigkeiten war das alte Recht des Staates zum Sodenstich in der Wisch. Die Stadt verzichtete darauf, als die Pagentorner ihr 1887 den Peterswerder, den Kaufpreis für das Gelände der Krankenanstalt, zurückgaben. Im Jahre 1890 war die Verkoppelung beendet. Aus den achtundzwanzig Grundeigentümern des Jahres 1842 waren inzwischen deren einundvierzig geworden.
Für die Bürgerparkallee hatte der Staat eine besondere Bebauungspflicht angeordnet, um ihren Charakter als erstklassige Villenstraße zu sichern. Es durften hier keine Gewerbebetriebe, sondern nur Wohnhäuser und dazugehörige Nebengebäude errichtet werden. Nicht mehr als zwei Wohnhäuser durften nebeneinander, Gärtnerwohnungen, Gewächshäuser und dergleichen erst in dreißig Meter Tiefe von der Straßenfront gebaut werden. Ein Drittel der Bauplatzbreite mindestens mußte unbebaut bleiben und die geringste Tiefe der Vorgärten zehn Meter betragen. Diese Bestimmungen sollten jedoch nur bis zum Jahre 1940 Gültigkeit haben.
1895 löste sich die Pagentorner Bauerschaft auf. In einer der letzten Sitzungen der Bauerschaft beschloß man, der Rembertikirche, zu der die Höfe seit deren Bestehen gehört hatten, seine Anhänglichkeit zu beweisen, indem die Bauerschaft derselben ein zehntausend Quadratfuß großes Grundstück in der Gegend des „Fesenfeld" schenkte. Der Bauherr der Kirche dankte in seinem Antwortschreiben den Bauern für ihre „so glänzend bewiesene Liberalität". Ihrem letzten Kuhhirten in der Wisch, Randermann, der dies Amt lange Jahre inne gehabt hatte, vermachte die Bauerschaft einige Landstücke, welche an seinem Hause lagen, und zwar „Husheern Hoff". Randermann hat sie später an die Krankenanstalt verkauft.
Katasterdirektor Lindmeyer sorgte dafür, daß die alte Pagentorner Bauernlade dem Bremer Staatsarchiv übergeben wurde. Der letzte Bauermeister der Pagentorner war Jakob Klatte, der Barkhofer, gewesen, Er vergaß nicht, in die Seiten des Versammlungsbuches der Bauerschaft, zum Protokoll der letzten „Burstä", ein Blatt Papier zu legen, welches von einem herzhaften Abschluß zeugt. Es ist eine Rechnung der Jakobihalle über zweiundvierzig Gedecke Abendessen. Darin ist von guten Dingen die Rede, von Rotwein, Sekt und Kaffee. Ungezählte Schinkenbrote nicht zu vergessen, Die Pagentorner verzehrten auf dieser ihrer Schlußfeier 698 Mark.
Damit schließt die Geschichte der Pagentorner Bauerschaft. Und was ist nun heute noch als sichtbarer Zeuge der Vergangenheit übrig? - Nicht viel. - Von den alten Bauernhäusern sind noch zwei vorhanden und haben zwei Weltkriegen standgehalten. Das Haus von Jakob Schierenbeck steht noch an der Graf-Molkte-Straße, und der Wischbauernhof von Hinrich Lampe befindet sich in der Schaumburger Straße noch an seinem Platz. Dann gibt es am schwarzen Meer, im Garten der Krankenanstalt, noch eine Reihe riesiger Pappeln. An ihnen lief einst der Weg entlang, der zum Haus des Kuhhirten in der Wisch führte. Das ist alles, was an die untergegangene Bauerschaft erinnert. Die alte Gemeinschaft der Pagentorner Bauern ist heute restlos aufgegangen in der größeren Gemeinschaft unseres Bremens.
1) Staatsarch. Hann. Celle-Brem. 105 b, F. 185,37 vergl. a. v. Lehe,
Grenz. u. Ämt. i. Herzogt. Brem. S. 117.
2) Brem. St. Arch. P. 4. u. 2.
3) Brem. St. Arch. P. 4. r.
4) Niedersächs. Jahrb. 1935 u 41.
5) Buchenau, 4. Aufl. S. 221.
6) Duntze, Brem. Gesch. Bd. II,. S. 645.
7) Brem. St. Arch. P. 4, v.
8) St. Arch. Hann. Celle-Brem. 105 b. F. 86
9) St. Arch. Brem. P. 4. u. 1
10) St. Arch. Brem. P. 4. v.
11) Brem. Staatsbibl D. r. 5. (vergl.. auch Anlage).
12) Brem. St. Arch. P. 4. s.
13) Renners Chronik, S. 231.
14) Brem. St. Arch. P. 4, v.
15) Brem. St. Arch. P. 4. x.
16) Brem. Sf. Arch. P. 4. s.
17) Renner, S. 50 u. 231,
18) Brem. St. Arch..P. 4, y.
19) Brem. St, Arch, D. 19. k,
20) Brem. St, Arch, P, 4 y,
21) Buchenau. 4. Aufl. S, 217,
22) St. Arch. Hann, Celle-Brem.105b. F, 37/38.
23) Brem. St. Bibl. Brem. b. 1450, Nr, 11
24) Amtshandelsbuch Achim.
25) nach P. Koster, kurze Nachr. S, 348, vergl. a. Lange, Gesch. d. christl.
Liebestätigk, d, Stadt Bremen i. M A, sowie Buchenau S, 367.
26) Brem. St. Arch, T. 6,
27) Brem. St, Arch. T. 6,
28) Brem. St, Arch. P, 4. q. 6 e, Ausz. a. d. Schedebuch,
29) Brem. St. Bibl. W, A, 127.
30) Brem. St. Arch. P. 4.y.
31) Brem. Sf, Arch. P. 4. y. 1.
32) Pratjes histor. Sammlungen, I, S. 455.
33) Brem. St. Arch. P, 4. y. 8.
34) Brem. St, Arch. P, 4, y. 8.
35) Hofpapiere Lampe-Wisch
36) Hofpapiere Lampe-Wisch
37) Brem. St. Arch. P, 4, k,
38) Hofpapiere Lampe-Wisch
39) Brem. St. Arch. P, 4, y
40) Brem. St. Arch. P, 4. r.
41) Brem. St, Arch. D, 9. k,
42) Brem. St. Arch" P, 4, a,
43) Brem. St, Arch, P. 4, s, o
Quelle: Hanna Lampe: Die Pagentorner Bauerschaft, Bremisches Jahrbuch 42. Band 1947 S. 97ff